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Lombardium: 11 Jahre nach 'k-mi'-Warnung erhebt StA Anklage

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am Montag mitgeteilt, dass sie "einen Pfandhausbetreiber und sieben seiner Mitarbeiter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 1.730 tateinheitlichen Fällen bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg angeklagt hat". Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, so die StA weiter, "im Jahr 2013 das Anlageprodukt 'LombardClassic 3' herausgegeben und dabei behauptet zu haben, es handele sich um eine sehr sichere 'festgeldähnliche' Geldanlage, bei der die Anleger in ein florierendes Luxuspfandhaus investieren würden. Tatsächlich betrieb das Pfandhaus entsprechende Geschäfte jedoch nur in sehr geringem Umfang".

'k-mi' hatte ab 2009 vor allen drei Anlageangeboten der Lombardium/Fidentum-Gruppe gewarnt ('k-mi'-PC 46/09, 51/11, 50/13). Auf unsere Anfrage, warum bei dem seit 2014 laufenden Ermittlungsverfahren in dem Komplex um Fidentum, die LombardClassic 3 GmbH & Co KG und die Erste Oderfelder (vgl. 'k-mi' 50/15, 02/16, 24/16) erst heute Anklage erhoben wird, teilt uns die StA mit: "Das Ermittlungsverfahren wurde seit seiner Einleitung kontinuierlich gefördert, aufgrund mehrerer personeller Wechsel auf Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie des erheblichen Umfangs an auszuwertendem Material konnte das Verfahren dennoch erst nach sechs Jahren abgeschlossen werden." Der Begriff "Mitarbeiter" in der Mitteilung der StA sei zudem "weit auszulegen, gemeint sind nicht nur Angestellte der Lombardium Hamburg GmbH & Co KG, sondern auch solche der verbundenen Unternehmen".

Neben dem mutmaßlichen Hauptbeschuldigten Patrick Ebeling "als faktischer Geschäftsführer des Luxuspfandhauses", für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, gehören demnach auch weitere Personen aus dem weiteren Umfeld der Anbietergruppe zum Beschuldigtenkreis. Die Anklage richte sich allerdings nicht (mehr) gegen die Verantwortlichen der Isetreuhand, die als sog. "Darlehensverwendungsprüferin und Sicherheitentreuhänderin" bei den drei Emissionen fungieren sollte, so die StA auf 'k-mi'-Anfrage: "Insoweit ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden, weil dem im Tatzeitraum verantwortlichen Geschäftsführer nicht mit der hohen für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen war, dass er Kenntnis von den tatsächlichen Gegebenheiten hatte. Vielmehr haben sich im Laufe der Ermittlungen Hinweise ergeben, dass seitens der Angeklagten erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um diesen im Dunkeln zulassen."


'k-mi'-Fazit: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam und bieten – so wie z. B. bei Wirecard – Anlegern und Vermittlern oft nur im Nachhinein Aufklärung. Die warnenden Analysen von 'k-mi' wirken dagegen präventiv und schützen Anleger und Berater nicht nur wie im Fall Lombardium, sondern z. B. auch bei P&R, Prokon, Kiener K1, Phoenix Kapitaldienst, Captura, Fundus, Magellan, Lignum etc., im Vorfeld von Anlage- und Vertriebsentscheidungen.

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