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Magellan: M wie Mieter, M wie Mietgarant oder M wie Manipulateur?

Magellan: M wie Mieter, M wie Mietgarant oder M wie Manipulateur?

Mit großer Verwunderung rieb sich unser Analyst des letzten Prospekt-Checks (vgl. 'k-mi'-PC 41/15) eines Direktinvestments der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) die Augen, als er die erste Pressemitteilung von RA Peter-Alexander Borchardt las, der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. In dieser heißt es: "Das Geschäftsmodell von Magellan Maritime Services besteht im Wesentlichen darin, Seecontainer zu kaufen, diese an Kapitalanleger zu verkaufen und sie sodann von diesen zurückzumieten." Wie Rechtsanwälte zu der Formulierung "zurückzumieten" kommen, ist unserem 'k-mi'-Analysten vollkommen unerklärlich. In unserem Prospekt-Check steht zu den Funktionen von MMS eindeutig "Anbieter, Verkäufer und Mietgarant". Ein Blick in den zugrunde liegenden "Verwaltungsvertrag" wäre für einen Rechtsanwalt sicherlich hilfreich gewesen. Der erste Satz der Vereinbarung lautet: "Der Investor beauftragt MMS (...) mit der Vermietung und Verwaltung der Container", so dass das Wort "Vermietung" und nicht etwa Anmietung eindeutig ist. Weiter heißt es: "Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Miet- oder Verwaltungsverhältnis gehen gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung auf den Investor über. MMS zieht die Mieten für den Investor ein." Auch hieraus geht u. E. unzweifelhaft hervor, dass der Investor Vermieter ist und MMS lediglich das Mietinkasso übernimmt. Auch aus dem weiteren Vertragsverhältnis geht hervor, dass MMS eindeutig nicht Mieter ist, sondern lediglich Mietgarant, wobei dies sowohl aus der Einleitung, als auch aus Ziff. 3 des Verwaltungsvertrages hervorgeht. Beispielhaft möchten wir lediglich die MMS zustehenden Verwaltungskosten anmerken: "Etwaige über den Betrag der garantierten Miete (Unterstreichung durch die Redaktion) hinausgehende Mieteinnahmen verbleiben MMS, der dieser Überschuss als Verwaltungsgebühr hiermit abgetreten wird." Dabei kann eine Abtretung logischer­weise nur erfolgen, wenn der Investor auch Vermieter ist. Somit gehören u. E. unzweifelhaft die Mieten, die Magellan im Namen der Investoren einzieht, nicht zur Insolvenzmasse. Bleibt noch das letzte M in der Überschrift anzusprechen. Manipulateure oder zumin­dest Ahnungslose waren u. E. im Bereich der Buchhaltung bei MMS am Werk, da in der Vergangenheit anscheinend die den Investoren zustehenden Mieten bei Magellan selbst als Einnahmen verbucht und nicht etwa separiert wurden. Dabei wundern wir uns jedoch auch darüber, dass die Bilanzen von Magellan anscheinend in der Vergangenheit anstandslos testiert wurden und jetzt der vorläufige Insolvenzverwalter anscheinend nicht selbst in der Lage ist, den rechtlichen Sachverhalt zu prüfen, sondern damit wohl einen Gutachter beauftragen will. 'k-mi'-Fazit: Kosten und Zeit, die man sich u. E. sparen könnte. Wir bleiben am Ball. Aus unserer Sicht wäre es hoch problematisch, wenn Außenstände von Magellan z. B. bei Container-Produzenten oder sonstige Forderungen Dritter durch die Mieteinnahmen von Anlegern beglichen würden.

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