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Nach ‚vt‘-Intervention: WWK zahlt Sturmschaden-Anteil – angeblich aus Kulanz

Nach einem sturmbedingten Schaden an einem Gartenhaus, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, will die WWK Allgemeine Versicherung AG nicht zahlen. Auf die ‚vt‘-Anfrage antwortet die WWK zwar nicht, doch der VN berichtet anschließend über eine anteilige Zahlung – angeblich aus Kulanz: Es geht zwar nicht um einen großen Schaden, für den Kunden des Münchner Versicherers ist das intransparente Verhalten der WWK nach vielen Jahren der Prämienzahlung dennoch ein großes Ärgernis.

Am 11.08.2020 hatte es heftig gestürmt im Hunsrück, sein Gartenhaus trug einen Dach-Schaden davon. Der eingeschaltete Dachdecker machte Bilder und bezifferte den Schaden auf knapp 1.000 €. Doch auf die Schadensmeldung erfolgte am 28.08. eine Ablehnung: Zwar sei der VN bei der WWK „Teil einer starken Gemeinschaft“ und habe sein „Einfamilienhaus gegen wichtige Gefahren versichert, insbesondere Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar“. Dennoch sei „ein versicherter und ersatzpflichtiger Sturmschaden nicht nachvollziehbar bzw. nicht gegeben“.

Verwiesen wird dabei auf die Voraussetzungen nach VGB 2009, wonach für einen versicherten Sturmschaden eine Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/h) notwendig sei. Die Prüfung durch ein meteorologisches Institut habe für den gemeldeten Schadenzeitraum ergeben, dass im Umkreis des Schadenortes eine Windstärke dieser Größenordnung nicht dokumentiert worden sei. Der langjährige WWK-Kunde kann das nicht nachvollziehen.

Denn er hat den heftigen Sturm am Schadenort selbst erlebt, der Schaden ist offenkundig, und für den benachbarten Kreis Birkenfeld berichtete ‚SWR aktuell‘ zu Schadenereignissen am 11.08.: „Ein Unwetter mit Sturmböen ist am Dienstagabend über den Kreis Birkenfeld gezogen. Dächer abgedeckt, Bäume umgeknickt, Unwetter im Hunsrück.“ Auch die ‚Rhein-Zeitung/Nahe-Zeitung‘ und ‚RPR 1‘ informieren über Schäden nach heftigen Unwettern.

Zudem weiß der VN zu berichten, die WWK-Sachbearbeiterin habe bei der Schadenmeldung gesagt, für den Schadentag seien noch zahlreiche andere Schäden gemeldet worden. Auf all das haben wir WWK-Vertriebsvorstand Rainer Gebhart hingewiesen und wollten wissen:

++ Wie viele sturmbedingte Schäden in der Region wurden für den Schadentag gemeldet? ++ Wurde die Regulierung aller sturmbedingten Schäden abgelehnt? Wenn nein, wie viele Schadenmeldungen erhielten eine Regulierungszusage? ++ Bei welchem meteorologischen Institut hat die WWK die Daten eingeholt bzw. überprüfen lassen? ++ Welche Windstärke wurde für den Zeitraum des gemeldeten Schadens dokumentiert? ++ Welchen Umkreis hat die WWK überprüft? ++ Wie vereinbart sich die Aussage der WWK mit Berichten in verschiedenen Medien, wie bspw. in ‚SWR aktuell‘, ebenso Rhein-Zeitung/Nahe-Zeitung und RPR 1, über Schäden nach heftigen Unwettern am 11.08.2020?

Leider haben wir auf die Anfrage an Gebhart keine Antwort verzeichnen können. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, dem langjährigen Prämienzahler und unseren Lesern klare Antworten zu liefern. Dabei hätte die WWK sogar, sollte sie nicht wie im vorliegenden Fall Schadenmeldungen nur abgelehnt haben, untermauern können, dass WWK-Versicherte „Teil einer starken Gemeinschaft“ sind. Der WWK-Vertriebsvorstand hätte insbesondere auch für aufklärende Transparenz sorgen können, denn wir lieferten Gebhart nicht nur den Schadenort, sondern auch die betroffene Wohngebäudeversicherung-Nr. und das konkrete Schaden-Az. bis hin zum Datum der Schadenmeldung und der Schadenablehnung.

Eine schnelle konkrete Zuordnung unserer Anfrage war also problemlos umgehend möglich – eine funktionierende und moderne IT vorausgesetzt. Ist ein Versicherter, der über viele Jahre treu und brav seine Prämien zahlt, es dem Vorstand der ‚starken WWK-Gemeinschaft‘ noch nicht einmal wert, das genaue Ergebnis der WWK-Überprüfung durch ein meteorlogisches Institut zu nennen? Oder fürchtete Gebhart, dass man eine konkrete Angabe eher auf den Prüfstand stellen würde?

Wir wollen der WWK nicht unterstellen, dass gar nicht geprüft wurde oder das Ergebnis eine Windstärke von mindestens 8 Beaufort erbrachte – wie es Letzteres allerdings die zahlreichen Berichte über das Unwetter im Hunsrück nahelegen. Eine transparente Aufklärung bleiben Rainer Gebhart und die WWK schuldig. Einer möglichen Klage des VN könnte man aber mit einer kleinen Schadenszahlung den Wind aus den Segeln genommen haben: Wie der VN berichtet, wurden ihm 250 € angeboten – aus Kulanz, wie es hieß. Die hat er genommen – zufrieden ist er mit der angeblich ‚starken WWK-Gemeinschaft‘ aber nicht.

‚vt‘-Fazit: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass deshalb eine Entschädigung nicht möglich ist.“ Bei dem letzten Satz des WWK-Ablehnungsschreibens wäre es geblieben, hätte der VN sich nicht gewehrt. „Danke an die ‚versicherungstip‘-Redaktion“, wird uns vom Kunden übermittelt ++ Es bleibt offen, welche Windstärke am Schadenort herrschte. Es geht ‚vt‘ nicht darum, einen Versicherer zu einer (möglichst hohen) Kulanzleistung zu bewegen. Denn wenn eine Schadenzahlung erfolgt, obwohl kein versicherter Schaden vorliegt, ist das schlecht für die Versichertengemeinschaft. Was der VN aber zu recht erwarten darf, ist ein fairer Umgang und Transparenz.

Letztere hätte die WWK mit Beantwortung der Fragen an Gebhart herstellen können. Noch nicht einmal die laut WWK-Ablehnungsschreiben überprüfte Windstärke mitzuteilen – auch nicht auf explizite Nachfrage – führt zu unserer Bewertung: Note 6 für die WWK in Sachen Transparenz!

++ Welche positiven oder negativen Erfahrungen haben Sie mit der Leistungsfähigkeit und dem Regulierungsverhalten der WWK gemacht? Meldungen gerne an Ihre ‚vt‘-Redaktion, wie stellen gerne Transparenz für alle Vermittler her.

 

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