k-mi – Aktuelle Themen

OLG Hamm schützt Anleger in Schutzgemeinschaften

Der 28.03.2022 war ein guter Tag für den Anlegerschutz: Anno August Jagdfeld ist mit seiner Klage gegen die SIGNAL IDUNA auch vor dem OLG Hamm (Az. 8 U 73/20) krachend gescheitert. Der umstrittene Immobilienmogul hat die Versicherungsgesellschaft, die sich mit 5 Mio. € am Fundus Fonds 31 'Hotel Adlon' beteiligt hat, u. a. aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger (vgl. 'k-mi' 10/10 u. 26/11) auf Schadenersatz von (angekündigt) 1 Mrd. € und Schmerzensgeld wegen einer angeblichen "beispiellosten Rufmordkampagne" verklagt. Doch die Hammer OLG-Richter sahen dafür keine Beweise, ebenso wenig wie zuvor auch das LG Dortmund (Az. 2 O 387/14).

Zur Vorgeschichte: Die SIGNAL IDUNA beteiligte sich als Anlegerin mit jeweils 5 Mio. € am Fundus Fonds 31 'Hotel Adlon' (vgl. 'k-mi' PC 47/94) sowie dem Fundus Fonds 34 'Hotel Heiligendamm' (vgl. 'k-mi' PC 29/98). Offensichtlich kannte der Dortmunder Versicherer nicht unsere warnende Berichterstattung. Zehntausende Anleger vertrauten dem gerne als Grandseigneur der Immobilienbranche auftretenden Jagdfeld in den 90er Jahren ihr Geld für dessen Prestigebauten an und verloren hunderte Millionen wie z. B. im Fundus Fonds 27 'Die Pyramide', Fundus Fonds 29 'Gutenberg Galerie' oder dem 2012 in Insolvenz gegangen Hotel Heiligendamm. Während die Anleger Millionen verloren, verdiente das Jagdfeld-Familienimperium an den Fonds kräftig, wie 'k-mi' 2018 im 'Schwarzbuch – Das System Jagdfeld' (ISBN 978-3-9820476-0-7) offenlegte. Dagegen formierte sich beim Adlon-Fonds Widerstand: Der mittlerweile verstorbene Rechtsanwalt Thomas A. Fritsch gründete die 'Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger', der auch die SIGNAL IDUNA beitrat.

Zum Prozess: Das wiederum schmeckte Fundus und deren Boss Jagdfeld nicht, die 2014 Klage gegen die Anlegerin SIGNAL IDUNA vor dem LG Dortmund einreichten. Jagdfeld griff die SIGNAL IDUNA wohl auch heraus, da der Versicherer ein solventer Anleger mit hoher Reputation ist. Rasch wurde ein Schadenersatz von 536 Mio. € in den Raum gestellt, der medienwirksam auf 1 Mrd. € erhöht wurde – wohl auch um bei evtl. Vergleichsverhandlungen eine hohe Summe durchzusetzen. Doch die SIGNAL IDUNA knickte nicht ein, sondern stellte sich der prozessualen Auseinandersetzung. "Einen Vergleich haben wir abgelehnt. Die Klage ist und bliebt aussichtslos", zeigte sich Edzard Bennmann, Leiter Unternehmenskommunikation SIGNAL IDUNA-Gruppe, kampfbereit (vgl. 'k-mi' 51/19). Unterdessen inszenierte Jagdfeld sich beim Streit um den Adlon-Fonds als Opfer. Gegen ihn sei eine "beispiellose Rufmordkampagne" losgetreten worden, infolgedessen er große Schäden erlitten habe. Von den Opfern der Fundus-Anleger, die in einigen der Fonds unterm Strich hunderte Millionen verloren hatten, war wohl weniger die Rede. Akribisch prüfte das LG Dortmund die Vorwürfe Jagdfelds, SIGNAL IDUNA VV Ulrich Leitermann sowie zahlreiche weitere Mitarbeiter wurden vom Gericht und den Anwälten Jagdfelds detailliert befragt. Doch sechs Jahre nach Klageeinreichung, Dutzenden von Anträgen und abertausenden Aktenseiten lehnte das LG Dortmund die Klage in Bausch und Bogen ab (vgl. 'k-mi' 19/20).

Trotz der klaren Ablehnung zog Jagdfeld, der neben seiner eigenen Klage als geschäftsführender Gesellschafter auch den Adlon-Immobilienfonds gegen seine eigene Anlegerin im Prozess in Stellung brachte, in die nächste Instanz vor das OLG Hamm. Das hat am 28.03.2022 das "klageabweisende Urteil des Landgerichts bestätigt". Auch wenn die Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, ist die vom OLG veröffentlichte Pressemitteilung für Jagdfelds Behauptungen vernichtend: "Nach dem heute verkündeten Urteil stehen die geltend gemachten Ansprüche den Klägern nicht zu. Insbesondere hätten die Kläger die von ihnen behauptete Rufmordkampagne vor dem Landgericht Dortmund nicht bewiesen. Entgegen ihrer in der Berufung vertretenen Auffassung seien Verfahrensfehler in erster Instanz nicht festzustellen. Es bestünden keine Zweifel an der Richtigkeit der umfangreichen und nachvollziehbaren Beweiswürdigung des Landgerichts, so dass es bei dem vom Landgericht gefundenen Beweisergebnis bleibe", so das OLG. Doch die Richter gehen sogar noch einen Schritt weiter und legitimieren eine gegen Jagdfeld erstattete Strafanzeige ausdrücklich. "Auch sei der Beklagten nicht vorzuwerfen, dass sie den Kläger seinerzeit bei der Staatsanwaltschaft angezeigt habe. Angesichts des zur Anzeige gebrachten Verhaltens des Klägers sei die Schlussfolgerung des Landgerichts, dass die Beklagte einen berechtigten Anlass für die Strafanzeige gehabt und diese gerade nicht schikanös erstattet habe, nicht zu beanstanden."

Zu den Auswirkungen für Anlegerschutzgemeinschaften: Wie die allermeisten Anlegerschutzgemeinschaften war auch die der Adlon-Anleger als sog. BGB-Gesellschaft organisiert. Wäre die SIGNAL IDUNA zu Schadenersatz verurteilt worden, hätte es wohl alle Anleger, die sich in der Schutzgemeinschaft zusammengeschlossen hatten, getroffen. Aufgrund des für Anlegerschutzgemeinschaften typischen Zusammenschluss als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wären die anderen Mitglieder der Schutzgemeinschaft im Innenverhältnis zum Ausgleich einer fälligen Schadenersatzzahlung verpflichtet gewesen. Bei der Irrsinns-Summe von 1 Milliarde € wären wohl die meisten Mitglieder ruiniert gewesen und auch bei anderen Fonds hätte sich wohl kein Anleger mehr an einer Schutzgemeinschaft beteiligt. Zudem stellt sich im konkreten Fall natürlich die Frage, ob sich der beklagte Anleger die Äußerungen aller Mitglieder der Schutzgemeinschaft zurechnen lassen muss. Dies hat das OLG Hamm in seiner aktuellen Pressemitteilung klar verneint: "Für ein etwaiges schädigendes Verhalten eines Rechtsanwalts, der für die Schutzgemeinschaft der Anleger, der die Beklagte zeitweise angehörte, tätig war und auch von der Beklagten etwa für die Abfassung der Straf­anzeige beauftragt wurde, sei die Beklagte nicht verantwortlich."

'k-mi'-Fazit: "Anno August Jagdfeld hat heute seine Klagen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro gegen die SIGNAL IDUNA endgültig verloren. Die Urteilsverkündung war eine schmetternde Niederlage für Herrn Jagdfeld. Der Senat hat sämtliche Anspruchsgrundlagen rundweg verneint. Obendrein hat das Oberlandesgericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen, was die Haltlosigkeit der Vorwürfe nochmals unterstreicht. Damit steht fest, dass die SIGNAL IDUNA keinerlei Schadenersatz an Herrn Jagdfeld zahlen wird", freut sich Bennmann über den aktuellen Urteilsspruch des OLG Hamm. Doch dies ist nicht nur ein guter Tag für die SIGNAL IDUNA, sondern für den Anlegerschutz in Deutschland. Wäre Jagdfeld mit seiner Klage durchgekommen, wäre das wohl das Aus für fast alle Anlegerschutzgemeinschaften gewesen. Jagdfeld hat bereits medial verkünden lassen, dass er, da die Revision bereits nicht zugelassen wurde, Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH erheben will, doch seine Erfolgsaussichten werten wir hier als äußerst gering.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk