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Positionspapier: VZBV will BaFin-Aufsicht über Versicherungsmakler

Die Übertragung der Finanzanlagenvermittler-Aufsicht auf die BaFin birgt, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, auch für Versicherungsmakler hohe Brisanz. Nicht nur aufgrund der häufig anzutreffenden Konstellation der Doppelzulassung als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO.

Bereits vor knapp zwei Jahren warnten wir (vgl. ‚vt‘ 34/18): „Wenn der 34f unter BaFin-Aufsicht gestellt wird, dann dürfte auch der 34d Abs. 1 wieder fokussiert werden.“ Denn wenn ideologische Thesen und nicht Sachargumente das Maß der Dinge sind, werden sogenannte Verbraucherschützer und ideologische Politiker dieses Thema spätestens in der nächsten Legislaturperiode besetzen. Wie konkret diese Gefahr ist, zeigt das aktuelle Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) „BaFin-Aufsicht über Anlagevermittler umsetzen“.

Darin führt der vzbv, der den Gesetzentwurf „im Grundsatz, wie auch in weiten Teilen des Inhalts“ begrüßt, aus seiner Sicht „Gründe für eine BaFin-Aufsicht“ auf. Unter Interessenkonflikte heißt es: „Die IHKn sind Interessenvertreter der gewerblichen Berufe und vertreten damit auch die Interessen der Vermittler von Finanzanlagen, Versicherungen und (Immobilien-) Darlehen.

Sie können daher nicht sinnvollerweise deren Aufsicht übernehmen. Dieser Befund alleine muss streng genommen ausreichen, um die Aufsicht über alle gewerblichen Vermittler von Finanzdienstleistungen von den IHKn an unabhängige Behörden zu übertragen.“

‚vt‘-Fazit: Damit lässt der vzbv die Katze aus dem Sack. Wenn das Aufsicht-Übertragungsgesetz nicht gestoppt wird, ist es also allenfalls eine Frage der Zeit, bis der vzbv Interessenkonflikte moniert und im Sinne einer einheitlichen Zuständigkeit auch für die freien Versicherungsvermittler die Aufsicht durch die BaFin fordert.

Aus gutem Grund unterstützen wir die von den Kollegen unseres Schwesterdienstes ‚kapital-markt intern‘ schon am 24.04.2020 gestartete Protestaktion, die bereits zu vielen Reaktionen bei MdBs führte. Auch Ihr Engagement ist – in eigenem Interesse und aus Solidarität – wichtig und sinnvoll.

Weisen Sie, falls noch nicht getan, Ihre Wahlkreisabgeordneten auf die schädlichen Folgen des Aufsicht-Übertragungsgesetzes – gerne unter Nutzung der Infos und des Protestschreibens (finden Sie unter https://tinyurl.com/y6vyw4ly) – hin!

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