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Rechtsgutachter bekräftigt: Der BMF-Provisionsdeckel ist verfassungswidrig

Die von ‚vt‘ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat beim Bundesministerium der Finanzen fristgerecht am 06.05.2019 eine konstruktive Stellungnahme eingereicht. Diese erfolgte im Rahmen der Verbändeanhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“.

Dabei hat sich die BFV klar für die Streichung der geplanten Regelungen zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen ausgesprochen: Die BFV kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass „das LVRG mit allen seinen Maßnahmen gewirkt“ hat. Das sei „dem Bericht ‚Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes‘ des BMF vom Juni 2018 zu entnehmen“. Der Auffassung des BMF, dass „die Maßnahmen zur Senkung der Abschlusskosten (…) nicht den gewünschten Erfolg hatten“, erteilt die BFV allerdings eine Absage.

Wie die BFV dies begründet und welche weiteren Argumente sie aufführt, warum ein LV-Provisionsdeckel keinerlei Notwendigkeit hat, beleuchten wir für Sie in der ‚vt‘-Ausgabe der kommenden Woche. Heute befassen wir uns mit der rechtlichen Situation. Die renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hatten zwei Gutachten vorgelegt, die einem LV-Provisionsdeckel Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit bescheinigten (vgl. ‚vt‘ 07/19).

Mit einer Kleinen Anfrage hatte die FDP-Bundestagsfraktion, u. a. mit Bettina Stark-Watzinger, Frank Schäffler und Dr. Florian Toncar, die auf Veranlassung der Vermittler-Berufsverbände AfW und VOTUM sowie der BFV erstellten Rechtsgutachten bei der Bundesregierung adressiert (vgl. ‚vt‘ 13/19).

„Beide Gutachten wurden erstellt, ohne dass ihnen ein konkreter Gesetzentwurf zugrunde lag. Sie nehmen deshalb zu einer unterstellten und vermuteten Ausgestaltung des Provisionsdeckels Stellung. Aufgrund dieser hypothetischen Ausgangslage kommen die Gutachter zu Ergebnissen, die die Bundesregierung gerade wegen des hypothetischen Charakters nicht kommentiert“, hieß es in der Antwort (BT-DrS 19/8852).

‚vt‘ legte den Finger in die Wunde, dass gar keine unterstellte Ausgestaltung vorlag. So erläuterte Prof. Papier in seinem Rechtsgutachten zum Sachverhalt: „Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass sich der deutsche Gesetzgeber entschließt, die Gesamtvergütung für die Vermittlung und Betreuung einer Lebensversicherung in Deutschland mit einem Provisionsdeckel zu versehen.“

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler kritisierte im Gespräch mit der ‚vt‘-Redaktion (vgl. ‚vt‘ 15/19): „Es ist bezeichnend, dass die Bundesregierung nicht auf die verfassungs- und europarechtlichen Fragen antwortet.“ Inzwischen hat sich Prof. Schwintowski mit dem offiziellen Referentenentwurf des BMF auseinandergesetzt und konstatiert in seinem der BFV und ‚vt‘ vorliegenden aktuellen Statement: „Der Referentenentwurf des BMF lässt völlig offen, warum die Vermittlerentgelte durch einen gesetzlichen Eingriff gedeckelt werden müssen, obwohl der Marktmechanismus offensichtlich funktionsfähig ist.

So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er aus den bereits in den Gutachten von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D., vom Januar 2019 und von mir vom 30.01.2019 genannten Gründen verfassungs- und auch europarechtswidrig.“ 

‚vt‘-Zwischenfazit: Mit welchen weiteren Argumenten und fundierten Berechnungen sich die BFV für die Belange von Versicherungsmaklern und Verbrauchern tatkräftig einsetzt, berichten wir in der ‚vt‘-Ausgabe der kommenden Woche. Falls noch nicht erfolgt, können Sie gerne noch an der von ‚vt‘ initiierten Protestbriefaktion an Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete unter https://tinyurl.com/yyu82ded teilnehmen. (Die BFV-Stellungnahme sowie das Statement von Prof. Schwintowski können hier heruntergeladen werden.) 

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