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So (fahr)lässig arbeitet Würzburger mit nicht Registriertem zusammen

Bei der Würzburger Versicherungs-AG ist es bei der Vertrags-Betreuung und -Vermittlung offenbar zu unzulässiger Zusammenarbeit mit einem Pseudo-Vermittler gekommen. Bei der Aufklärung mauert die Würzburger mit Verweis auf datenschutzrechtliche Gründe. BaFin und IHK Pfalz sind eingeschaltet: Ein pfälzischer Versicherungsmakler legte der Würzburger am 03.09.2019 zu einer Unfallversicherung die Maklervollmacht des VN vor und bat um Vertragsinformationen sowie Bestandsübertragung.

Doch in einem Vertrags-Nachtrag vom 06.09.2019 wird als Betreuer ein Herr H.-P. D. in M. (vollständiger Name der Redaktion bekannt) aufgeführt. Unter „Es betreut Sie“ werden die Anschrift und die Kontaktdaten aufgeführt. Laut VN, so berichtet der Versicherungsmakler, wohnt der vermeintliche Vermittler dort aber nicht mehr und ist auch nicht erreichbar.

Nach § 48 VAG dürfen Versicherungsunternehmen nur mit gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, die im Besitz einer Erlaubnis sind, von der Erlaubnispflicht befreit sind oder dieser nicht unterliegen. Versicherungsvermittler, egal ob Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter, sind im Vermittlerregister eingetragen.

Versicherer müssen vor der Zusammenarbeit überprüfen, ob der Vermittler im Vermittlerregister eingetragen ist und fortwährend die von der IHK zur Verfügung gestellte ‚Löschliste‘ beobachten. Bei unserer Recherche im Vermittlerregister konnten wir aber keinen Versicherungsvermittler mit dem Namen des Würzburger-Betreuers finden.

Arbeitet die Würzburger unzulässigerweise mit nicht Registrierten zusammen? Wir haben Dr. Klaus Dimmer, Vorstandsvorsitzender der Würzburger, um Stellungnahmen gebeten: ++ Ist der von der Würzburger als Betreuer aufgeführte Herr (…) ein registrierter Versicherungsvermittler? Wenn ja, wie lautet die Registernummer? Wenn nein, warum arbeitet die Würzburger dennoch mit Herrn (…) zusammen? ++ Beachtet die Würzburger die Löschliste? Wenn ja, warum ist Herr (…) dennoch weiterhin als Betreuer aufgeführt? ++ Zahlt die Würzburger an Herrn (…) weiterhin BP? Wenn nein, wer erhält die BP?

„Selbstverständlich“ arbeite man „nur mit registrierten Vermittlern zusammen“ und beobachte „regelmäßig die Löschlisten der Registrierungsstellen, um gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit nicht mehr registrierten Vermittlern zu beenden“, versichert die Würzburger.

Das dürfen Verbraucher grundsätzlich erwarten und wir würden das gerne glauben, daher wollen wir uns am konkret hinterfragten Fall aufklären lassen. Doch das macht die Würzburger nicht: „Weitergehende Informationen bzw. Auskünfte zu Ihrer Anfrage können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben.“

Dass der Datenschutz die Beantwortung jeglicher Frage zum Fall unzulässig macht, halten wir u. a. mit Blick darauf, dass das Register öffentlich ist, für ausgemachten Unfug. Würde eine im VAG geregelte Ausnahme zutreffen, warum die Würzburger mit Herrn H.-P. D. zusammenarbeiten dürfte, ohne dass dieser registriert ist, dann sollte ein Hinweis darauf kein Problem sein.

Problematisch wäre es allerdings, wenn eine Aussage unzutreffend wäre und wir das aufdecken würden. Lügen haben bekanntlich kurze Beine, und tatsächlich wäre die Würzburger damit auf die Nase gefallen, wenn sie einen solchen Weg eingeschlagen hätte. Denn wir haben uns mit der Auskunftsverweigerung der Würzburger nicht abspeisen lassen.

Bei unserer weiteren Recherche finden wir im Handelsregister einen Eintrag beim Amtsgericht Ludwigshafen, wonach Herr H.-P. D. aus M. Inhaber der H. P. D. e.K. (im Handelsregister mit vollständigem Vor- und Nachnamen aufgeführt) in der Stadt N. ist, mit der Tätigkeit „Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen nach § 93 HGB“. Aus dem Verweis auf den Handelsmakler-Paragraphen lässt sich schließen, dass bei der Neueintragung Mitte 2016 die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers angestrebt war.

Insoweit könnte es sein, dass Herr D. zeitweilig als Versicherungsvermittler registriert war, aber die Zusammenarbeit mit ihm von der Würzburger hätte beendet werden müssen, nachdem aus der Löschliste die entsprechende Information zu entnehmen war. Noch gravierender wäre es, wenn Herr D. nie eine Erlaubnis hatte und von Beginn an eine illegale Versicherungsvermittlung und Zusammenarbeit der Würzburger praktiziert wurde.

Selbstverständlich haben wir auch Herrn D. um Stellungnahme gebeten. Doch auf unsere Anfrage an die auf dem Würzburger-Nachtrag angegebene E-Mailadresse erfolgt keine Antwort, und die Faxnummer lässt keine Versendung zu. „Tüt tüt tüt, kein Anschluss unter dieser Nummer“, ertönt es, als wir unser Glück per Telefon versuchen.

Doch wir sind bei unserer Recherche im Internet auf Zeitungsberichte Ende 2017 und Anfang 2018 gestoßen, wonach ein Mann mit genau dem uns vorliegenden Vor- und Nachnamen Schul-Gesellschafter einer Privatschule im Rhein-Main-Gebiet war, der die Genehmigung vom Schulamt entzogen wurde, nachdem der Energieversorger aufgrund offener Forderungen den Strom abgestellt hatte.

Als weitere Gläubiger werden Lehrer und Verwaltungsangestellte, Eltern, die der Schule ein Darlehen gewährt hatten, Reinigungsunternehmen und der Vermieter aufgezählt. Letzterer beziffert die Mietrückstände auf rund 640.000 €. Staatsanwaltschaft und Gerichtsverfahren spielen eine Rolle. 

Die Verbindung zu unserem ‚Würzburger-Fall‘ ergibt sich aus einem weiteren Bericht zur Schulschließung. Die ehemalige Schulleiterin berichtet, Herr D. habe von ihr verlangt, sie solle in der Lehrerkonferenz für die ‚Lehrerrente‘ werben. Dabei handele es sich um ein Versorgungswerk für Lehrer und Erzieher, dessen Vorstandsvorsitzende die Ehefrau von Herrn D. ist.

Nun schließt sich der Kreis: Das im Internet mit einer Homepage zu findende Versorgungswerk für Lehrer & Erzieher an nicht-öffentlichen Schulen, Kindergärten und Anstalten e.V. führt im Impressum genau jene Anschrift auf, an der laut Handelsregister die ‚H. P. D. e.K.‘ in der Stadt N. beheimatet ist. Die 10stellige Telefonnummer weicht bei lediglich der zweitletzten Ziffer von der Faxnummer ab, die den Würzburger-Nachtrag an den VN ziert. Wir stellen Herrn D. unter den aufgeführten Kontaktdaten per E-Mail und Fax erneut unsere Anfrage – ohne Erfolg.

Auch bei der Telefonnummer ertönt – Sie ahnen es bereits – „kein Anschluss unter dieser Nummer“. Offenbar sind bei diesem Betrieb schon länger die Lichter ausgegangen. Die Berichte zur Schule lassen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Herrn D. aufkommen. Umso unverständlicher ist es, dass die Würzburger mehr als eineinhalb Jahre später immer noch mit Herrn H.-P. D. aus M. zusammenarbeitet und zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beiträgt.

Der pfälzische Versicherungsmakler hat jedenfalls die BaFin und die IHK Pfalz über die offenbar illegale Zusammenarbeit informiert. Unsere Frage an die Würzburger, wer die BP erhält, die der VN ja mit seiner Prämie zahlt, hat durchaus Brisanz. Denn trotz Vorlage der Maklervollmacht verweigert die Würzburger die Bestandsübertragung. Fließt denn nun weiterhin Kohle an Herrn D. oder säckelt sich die Würzburger das Geld ein? Eine Antwort haben wir von der Würzburger nicht erhalten.

Übrigens ist das Versorgungswerk e.V., das zusätzlich Vergleiche zu Kfz- und Risikoleben-Versicherungen anbietet, nicht im Vermittlerregister aufgeführt. Es hätte aber einer Erlaubnis bedurft, denn „grundsätzlich sind gewerblich tätige Vereine auch erlaubnispflichtig“, teilt die IHK Pfalz mit.

‚vt‘-Fazit: Wie sorgfältig die Würzburger vor der Zusammenarbeit die Registrierung prüft und wie intensiv die Löschliste beobachtet wird oder nicht, bleibt unklar. Es ist kaum anzunehmen, dass Herr H.-P. D. der Würzburger nur einen Vertrag vermittelt hat. Die brisanten Umstände des Falls und die fehlende Aufklärung der Würzburger werfen kein gutes Licht auf den Versicherer.

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