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Wer plant was im P&R-Insolvenzverfahren? – Das große 'k-mi'-Anwalts-Interview

In Kürze startet mit der P&R-Gruppe eines der größten Insolvenzverfahren in der letzten Zeit. 'k-mi' warnte seit 1994 vor mangelnder Transparenz und Risikoaufklärung bei P&R und warnte Anfang 2017 als erstes Analysemedium vor dem P&R-Angebot 5001. Das von P&R an Anleger verkaufte laufende Container-Geschäft liegt bei ca. 3,8 Mrd. € (ohne Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen). Das vorhandene Vermögen ist aber wohl deutlich geringer.

Wie sehen aber die Aktivitäten und Strategien der rechtlichen Berater und Gläubigervertreter im Fall P&R aus? 'k-mi' hat Anwälte und Berater dazu befragt und präsentiert Ihnen die Ergebnisse:

1.) Welche Gesamtstrategie verfolgt Ihre Kanzlei im P&R-Insolvenzverfahren (bspw. zügiger Verkauf des Container-Restportfolios, Weiterbetrieb oder Aussonderung)?

RA Wolfgang Wittmann, ADWUS Rechtsanwälte/Nürnberg (Homepage)

"Die Gesamtstrategie unserer Kanzlei ist im Insolvenzverfahren ausgerichtet auf die möglichst hohe Schadlosstellung aller von uns vertretenen Mandanten. Hierzu stehen wir bereits seit Anbeginn der vorläufigen Insolvenzverfahren auch in Kontakt mit der Kanzlei der Insolvenzverwalter."

 

 

 

RA Georgios Aslanidis, Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann/Esslingen (Homepage):

"Aufgrund der Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft und den Berichten des Insolvenzverwalters scheint nunmehr fest-zustehen, dass die Container überteuert verkauft wurden. Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die angebliche Bestandszahl von Containern bei weitem die Sollzahl an verkauften Containern nicht erreicht. Daher gilt es aus unserer Sicht keine Zeit zu verlieren, da ein möglicher 'Run auf das Vermögen' der insolventen Gesellschaften zu erwarten ist. U. E. sollten die Eigentumsverhältnisse aus demselben Grund auch proaktiv geklärt werden. Gegenüber den geschädigten Anlegern muss klargestellt werden, dass ein Insolvenzverwalter zunächst zu Gunsten der Masse und damit auch seiner Vergütung operiert und nicht – wie etwa ein Richter – unabhängig entscheidet. Konkrete Aussagen dazu, ob sich ein Verkauf des Portfolios, der Weiterbetrieb oder die Aussonderung als günstiger erweist, sind momentan nicht zuverlässig zu treffen. Dazu muss der Abschlussbericht des Insolvenzverwalters, aber auch der ermittelnden Behörde, abgewartet werden."

 

RAin Daniela Bergdolt/München, Vizepräsidentin Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), (Homepage):

"Es erscheint uns wichtig, die Ansprüche der P&R Investoren zu sichern. Als Vertreter dieser geschädigten Anleger sind wir nicht in der Lage in den Geschäftsbetrieb der P&R einzugreifen. Wir können also keine Container verkaufen. Wir sind auch nicht in der Lage über den Weiterbetrieb und dessen Art und Weise zu entscheiden."

 

RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte/München (Homepage):

"Rückabwicklung/Anfechtung der streitgegenständlichen Verträge mit der Folge, dass die Investitionssumme abzgl. erhaltener Mietzahlungen zur Insolvenztabelle anzumelden ist, keine Aussonderung, sondern Verwertung durch den Insolvenzverwalter." 

 

RA Hartmut Göddecke, Göddecke Rechtsanwälte/Siegburg (Homepage):

"Die Strategie ist einfach. Sie wird vom Ziel her definiert: Das bestmögliche Ergebnis für die Anleger. Dabei ist das Ergebnis im Insolvenzverfahren – die Quote – nur ein Aspekt von vielen. Welches Vorgehen im Insolvenzverfahren das für die Anleger sinnvollste und nicht für die Beteiligten (Insolvenzverwalter, rechtliche Berater) das einträglichste oder einfachste ist, muss man anhand der konkreten Interessen jeden einzelnen Anlegers und der vorhandenen Möglichkeiten genau prüfen. Zur Not haben auch wir Kontakte zu institutionellen Investoren, die Interesse bekundet haben. Dabei geht es wohl um Ankaufinteressenten für Beteiligungen und von Containern. Entsprechende Gespräche wurden bereits geführt. Bei der Frage, wie auf die Anlegerinteressen einzugehen ist, kommt dem Umstand, dass ein Großteil der Anleger fortgeschrittenen Alters ist und entsprechende Gegebenheiten damit verbunden sind (z. B. Gedanke der Altersvorsorge, schneller Gelderhalt) besondere Bedeutung zu. Die weiteren Details einer Strategie können konkreter gefasst werden, sobald der Bericht des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und ggf. die (wovon wir ausgehen) in Auftrag gegebenen Gutachten vorliegen."

 

RA Dr. Peter Mattil, Mattil Rechtsanwälte/München (Homepage):

"Die Strategie kann sowohl in einem Verkauf der Container als auch in einem Weiterbetrieb liegen. Die Entscheidung dazu kann heute noch nicht getroffen werden. Eine Aussonderung für die Anleger würde dem nicht entgegenstehen. In der Insolvenz Magellan (in deren Gläubigerausschuss ich bin) wurden die Container zu Gunsten der Anleger ausgesondert und trotzdem als Gesamtpaket an den Meistbietenden verkauft. Eine Weitervermietung schied dort aus, da sich dafür kein Interessent fand. Die Insolvenz Magellan lief für Anleger optimal. Keine Rechtsstreite, keine Rückforderung von Auszahlungen, keine steuerlichen Änderungen und nach kürzester Zeit schon fast 50 % Quote."

 

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte/Berlin in Kooperation mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz (AAA)/Berlin (Homepage):

"Hierzu haben wir noch keine belastbare Meinung, sondern warten zunächst weitere Fakten vom Insolvenzverwalter ab. Der Fall P&R liegt grundsätzlich anders als der Fall Magellan. Bei Magellan war der Löwenanteil der Container tatsächlich vorhanden; dort war es von zentraler Bedeutung, das Eigentumsrecht der Anleger an den Containern zum Tragen zu bringen, um 'auf Augenhöhe' mit am Tisch zu sitzen und mit der stillschweigenden Keule der Aussonderung/Absonderung vernünftige Quoten zu erzwingen. Das wird bei P&R angesichts der gigantischen Fehlbestände nicht funktionieren. Hier spricht wahrscheinlich viel dafür, die Flotte erst einmal in Ruhe weiterzubetreiben. Aber wie gesagt, hierzu wird der nächste Bericht des Insolvenzverwalters möglicherweise ergänzende Erkenntnisse bringen."

 

Lesen Sie in der nächsten Woche in der k-mi-Beilage die Fortsetzung der Interviews, u. a. zu den Punkten:

  • Welche Kanzlei möchte im Gläubigerausschuss vertreten sein?
  • Welche Haftungspartner stehen im Fokus?
  • Hätten die P&R-Vermögensanlagen aufgrund einer 'Nachschusspflicht' nicht gestattet werden dürfen?
  • Müssen P&R-Mietauszahlungen als Scheingewinne zurückgezahlt werden?

 

Mehr zu P&R erfahren Sie hier

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