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Wie ein Kompromiss bei den LV-Provisionen aussehen könnte

Mit Blick auf die an die BFV gerichtete klare Ansage auf breiter Unions-Basis, den LV-Provisionsdeckel verhindern zu wollen, wünschten wir bereits Mitte Juni der Union „die entsprechende Standkraft beim Ringen um GroKo-Kompromisse“ (vgl. ‚vt‘ 24 und 25/19). Zumal wir aus dem politischen Berlin hörten, dass Schwellenwerte, bei deren Überschreitung die BaFin aktiv werden solle, im Gespräch sind. Das hört sich nach Missstandsaufsicht an.

Das hat Dr. Carsten Brodesser (CDU) in der ‚Süddeutschen Zeitung‘ (15.07.2019) nun konkretisiert. Lebensversicherer sollen die gezahlten Provisionen der Finanzaufsicht melden. „Wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, soll die BaFin angehalten sein, einzugreifen“, sagt Dr. Brodesser. „Wenn der Marktdurchschnitt um mehr als 30 % überschritten wird“, nennt die ‚SZ‘ die Vorstellung des CDU-Finanzexperten.

‚vt‘-Fazit: Dann müsste die BaFin demnächst eine aktuelle Erhebung durchführen, die u. E. den Marktdurchschnitt sowohl vertriebswegebezogen als auch produktbezogen zu Tage fördert. Auf das von der BaFin 2017 ermittelte gewichtete arithmetische Mittel von 4,02 % bei Versicherungsmaklern bezogen würde das bedeuten, dass die BaFin bei an Versicherungsmakler gezahlte Provisionen oberhalb von 5,23 % aktiv werden müsste. Die genauen Details der final angestrebten Lösung und deren Umsetzbarkeit bleiben abzuwarten.

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