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BVR hält Dividendenzahlung für 2019 wieder für möglich

Vermutlich haben die genossenschaftlichen Primärinstitute bereits fieberhaft auf dieses Schreiben des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken/BVR gewartet.

Nun ist es in der Welt: BVR-Präsidentin Marija Kolak und BVR-Vorstand Gerhard Hofmann teilen den „Vorständen und Führungskräften der Mitgliedsbanken“ mit Schreiben vom 28. Juli 2020 mit, dass sich das Kämpfen um eine sachgerechte Position der BaFin gelohnt hat, für 2019 doch noch die im Frühjahr seitens der EZB und ihr folgend die nationale Aufsicht aufgeschobene Entscheidungsbefugnis über Dividendenzahlungen noch einmal zu überdenken.

Zwar hat die ESBR und ihr folgend die EZB noch am 28. Juli 2020 entschieden, es dabei zu belassen, „bis zum 1. Januar 2021 ausnahmslos … auf die Ausschüttung von Dividenden .. zu verzichten“. Aber der BVR hat es unter Abwägung aller Bedenken erreicht, so schreiben Kolak und Hofmann, „eine institutsindividuelle Betrachtung“ vorzunehmen. Hintergrund ist, dass auch die BaFin offensichtlich (inzwischen) Zweifel hegt an der Belastbarkeit der „Rechtsgrundlage für das vom ESRB empfohlenen Vorgehen“.

Konkret heißt das, so der BVR weiter, dass „ab Oktober“ in den Instituten darüber befunden werden kann, ob und wenn ja – unter dezidiert bezeichneten Aspekten – über Dividendenzahlungen entschieden werden kann.

Aus vielfältigen Gesprächen mit Primärvorständen wissen wir, dass die Institute in ihrer Dividendenpolitik immer auch im Blick haben, welche Zahlungen die DZ BANK vornimmt. Auch darauf geht der BVR sehr praxisnah ein und empfiehlt seinen Mitgliedsinstituten folgerichtig, Alternativüberlegungen vorzubereiten.

Chapeau von 'Bank intern' nach Berlin – das ist ein qualifizierter Beleg für einen schlagkräftigen Bundesverband!    

Ein analoges Schreiben des DSGV ist uns übrigens bislang nicht bekannt.

Details lesen Sie in 'Bank intern'.

Düsseldorf 30. Juli 2020

 

 

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