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Einigt sich Georg Fahrenschon nun doch mit der Justiz?

AG München hebt Termin auf

Der für den 28. April terminierte 1. Verhandlungstag gegen den früheren DSGV-Präsidenten Georg Fahrenschon wurde aufgehoben.

Nach Informationen von BILD hat das AG München nach einem Rechtsgespräch zwischen den Beteiligten den Termin aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren bayerischen Finanzminister vor, seine Steuer-Erklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet abgegeben zu haben. Den daraufhin erlassenen Strafbefehl wollte Fahrenschon nicht akzeptieren und legte Widerspruch ein. Daraufhin wurde der Fall dem AG München vorgelegt.

Wie BILD erfahren hat, will die Staatsanwaltschaft nun eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen beantragen, weniger als vor dem Widerspruch.

Wenn Fahrenschon diesen Strafbefehl akzeptiert wird das Verfahren nach Zahlung eingestellt. Allerdings gilt Fahrenschon dann als vorbestraft, da die Grenze zur Straffreiheit von 90 Tagessätzen überschritten ist.

Düsseldorf, 24. April 2018

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