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OLG Dresden urteilt i. S. Prämiensparverträgen

Wie 'Bank intern' soeben erfährt, hat das OLG Dresden heute in zwei von den sog. Verbraucherschützern angestoßenen Verfahren im Zusammenhang mit langlaufenden Prämiensparverträgen eine richtungsweisende Entscheidung über die Berechnung der Zinsen getroffen:

Das Gericht hat festgelegt, dass 8-15jährige Bundeswertpapiere als Referenzzins für Prämiensparverträge gelten sollen. Damit hat das OLG deutlich gemacht, dass die propagierten Vorstellungen der Verbraucherschützer unberücksichtigt bleiben.

Der Geschäftsführende OSV-Präsident Ludger Weskamp stellt hierzu fest: „Ich begrüße, dass das OLG Dresden in den beiden entschiedenen Fällen für Klarheit gesorgt hat. Wenn auch die Entscheidung der Musterfeststellungsklage noch aussteht, können unsere Sparkassen jetzt gemeinsam mit den Kunden Lösungen bei der Ausgestaltung der Geldanlagen finden."

Düsseldorf, 13.4.2022

 

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