Bi – Aktuelle Themen

Sparkassen sind bereit, NORD/LB zu stützen

Jetzt müssen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt entscheiden

Am heutigen Freitagnachmittag werden die Vertreter des DSGV ihr gestern mühsam erreichtes Lösungsmodell dem Bundesfinanzministerium und der BaFin vorstellen. Aber endgültig ist es damit dennoch nicht, da die Träger der sanierungsbedürftigen NORD/LB erst am Samstag darüber entscheiden, wem sie den Vorzug geben. Dem gemeinsamen Angebot der Finanzinvestoren Cerberus und Centerbridge oder dem neuen Angebot der S-Finanzgruppe.

Bei dieser Frage geht es mehr als nur um viel Geld.

Das Angebot der Sparkassen, gestern Abend in der außerordentlichen Mitgliederversammlung mittels eines Kunstgriffs, eines Satzung durchbrechenden Beschlusses geschmiedet, verlangt von Niedersachsen (hält 60 % der NORD/LB-Anteile) und Sachsen-Anhalt (6 %) eine Stütze i. H. v. 2,5 Mrd. €. Die Landesbanken, die Sparkassen(-regionalverbände) und die Träger haben sich gestern darauf verständigt, jeweils 400 Mio. € aufzubringen.  

In etwa gleich teuer wird für die beiden Bundesländer auch das Angebot der Finanzinvestoren: Nach 'Bi'-Recherchen müssten sie bei dieser Variante neben einer Einlage i. H v. 550 Mio. € die Garantie für die Pensionsrückstellungen aufbringen. Allerdings läuft diese Lösung darauf hinaus, dass die NORD/LB, wie zuvor bereits die ebenfalls schwindsüchtige HSH NORDBANK aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich herausfällt – ohne dass die Sparkassen-spezifische Institutssicherung greifen könnte. Was letztlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, dass auf Sicht die Privilegien, die das Konstrukt bisher genießt, bspw. innerhalb der Gruppe gewährte Kredite nicht mit teurem Eigenkapital unterlegen zu müssen, verschwinden.

'Bi' hatte aus der DSGV-Mitgliederversammlung heraus erfahren, dass es heftige Diskussionen darüber gab, ob, wie von DSGV-Präsident Helmut Schleweis angedacht war, eine Satzungsänderung sinnvoll ist. Dieses Verlangen gab Schleweis schließlich auf, nachdem sich ein Sparkassen-Regionalverband dazu bereiterklärte, seinen zwischenzeitlich eingebrachten Änderungsantrag wieder zurückzunehmen. Somit bleibt es bei der 2015 im Rahmen der Schaffung des Einlagensicherungsgesetzes getroffenen Festlegung von Institutssicherung und Rahmenvertrag getroffenen Vereinbarung, Beschlüsse nur einstimmig zu treffen.

Diese Vorgabe ist nunmehr auch bindend für die weitere Beschlussfassung, die ansteht, wenn sich am Samstag die Länder – womit zu rechnen ist – für das Angebot der Sparkassen entscheiden. Denn dann muss ein sog. Stützungsvertrag seitens des DSGV beschlossen werden. Dem wiederum muss anschließend auch die Aufsicht zustimmen.

Über allem – das darf nicht aus dem Auge verloren werden – steht die seinerzeitige Festlegung der EU aus der WestLB-Ära im Raum, wonach (vorher die WestLB, heute die NORD/LB) eine 8 %-ige Rentabilität ausweisen muss.        

Düsseldorf, 1. Februar 2019

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk