Bi – Aktuelle Themen

Thema 'Prämiensparverträge' ist bei der Bundesregierung angekommen

Auch wenn 'Bank intern' Bündnis 90/Die Grünen energisch wiedersprechen muss, dass sie in ihrer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (vgl. BT-Drucksache 19/16556) behaupten, bei Prämiensparplänen, S-Scala und Bonusplänen hätten die Institute "intransparente Klauseln" versteckt bzw. z. T. "inkorrekte Zinsberechnungen" vorgenommen, kann man der Bundestagsfraktion nur dankbar sein, die Problematik insgesamt aufgegriffen zu haben (wenngleich auch die Rechtslage von den Grünen u. E. nicht korrekt wiedergegeben wird).

Denn aus der letzte Woche veröffentlichten Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 19/17190, 19. Wahlperiode 13.02.2020) lassen sich interessante Rückschlüsse ziehen: ++ Die Bundesregierung weiß zwar grundsätzlich über Kundenbeschwerden Bescheid, auch sind ihr die Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverband/vzbv zu fehlerhaften Zinsklauseln in Sparverträgen bekannt  ++ "Beschwerden und Eingaben zu Kündigungen von Prämiensparverträgen werden (allerdings) nicht gesondert statistisch erfasst" ++ "Über die auf der Liste des vzbv genannten Banken bzw. Sparkassen hinaus sind der Bundesregierung weitere Institute bekannt. Diese gehören – mit wenigen Ausnahmen – dem Sparkassensektor an" ++ "Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Informationen hinsichtlich der konkreten Anzahl der betroffenen Verträge oder eventueller Schadenssummen vor"

++ Die BaFin, so heißt es in der Antwort weiter, gehe der angesprochenen Thematik gegenwärtig nach und werde auf unterschiedliche Weise tätig. Neben der Prüfung der Eingaben einzelner Verbraucher habe die BaFin Gespräche mit einem Bankenverband (Anm. d. Red.: vermutlich dem DSGV) und Verbraucherschutzorganisationen geführt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse flössen in die aufsichtliche Prüfung ein. Daneben werte die BaFin auch die aktuelle Presseberichterstattung nach aufsichtsrelevanten Erkenntnissen aus ++ Interessant ist auch, dass die Bundesregierung sich offensichtlich der 'Bi'-Ausarbeitung zur sehr differenzierten BGH-Rechtsprechung anschließt ++ Die Bundesregierung kennt die Musterfeststellungsklagen vor dem OLG Dresden und macht unmissverständlich deutlich, erst wenn feststehe, wie die Klausel konkret zu ersetzen sei, könne über aufsichtliche Maßnahmen einschließlich möglicher Verbraucherhinweise entschieden werden.

 

 

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