Am 9. April wurde der Entwurf des neuen Koalitionsvertrages vorgestellt, der auch die Finanzbranche in den Fokus nimmt. Besonders die angestrebten Änderungen in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge stehen im Mittelpunkt der Diskussion. Während die Prämissen für die gesetzliche Rente eine stagnierende Entwicklung zeigen, gibt es neue Impulse für die Riester-Reform und eine spannende Idee zur Frühstarter-Rente. Die Pläne zur gesetzlichen Rente enttäuschen die Erwartungen vieler Experten. Bis zum Jahr 2031 soll der Status quo bestehen bleiben: Das Rentenniveau verharrt bei 48 %, und das Renteneintrittsalter bleibt auf 67 Jahre festgelegt. Kritiker, wie Dr. Helge Lach vom Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), äußern Bedenken, dass eine Verschiebung der notwendigen Reformen die Situation nur verschärfen wird. Er weist darauf hin, dass beim aktuellen demografischen Wandel dringender Handlungsbedarf besteht und die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Reform zu prüfen sind: "Die ggf. erforderlichen Einschnitte werden so immer größer. Abzuwarten bleibt, ob tatsächlich wie geplant alle zusätzlichen Lasten aus dem Haushalt finanziert werden können. Aus unserer Sicht ist das nicht zu stemmen. Dann muss der Beitragssatz hoch", so Dr. Lach.
Bewegung kommt jedoch in die Debatte um die Riester-Rente. Geplant ist der Wegfall der Bruttobeitragsgarantie und eine Vereinfachung der Förderung, verbunden mit einer Ausweitung der förderberechtigten Gruppen. Die zukünftige Bundesregierung legt den Schwerpunkt dabei gezielt auf Bezieher mittlerer und niedrigerer Einkommen, was die soziale Gerechtigkeit fördern soll. Zudem wird ein kostengünstiges Standardprodukt angestrebt. "Wenn es um die Kosten geht, hat die Politik alle Möglichkeiten selbst in der Hand. Gelingt eine signifikante Vereinfachung, senkt dies automatisch die Verwaltungskosten der Anbieter, die bei Riester-Renten deutlich höher sind als bei herkömmlichen Privatrenten. Auch bei den Kosten für die Beratung sehen wir die Politik in der Pflicht. Führt die Reform nicht zu erkennbaren Erleichterungen bei der Beratung und vor allem beim laufenden Service, gibt es bei der Vergütung, die ohnehin schon zu niedrig ist, keinen Spielraum", gibt der BDV-Vorsitzende Dr. Lach bei diesem betreuungsintensiven Altersvorsorgeprodukt zu bedenken.
Innovativ erscheint der Vorschlag zur Frühstarter-Rente, bei der jedes Kind monatlich 10 € als Kapitalstock für die private Altersvorsorge erhalten soll. Doch auch hier gibt es Sorgen hinsichtlich der administrativen Kosten und der effektiven Nutzung der Mittel. Dr. Lach fordert eine klare Regelung zur Handhabung der Verträge und einer Wahlfreiheit für die Bürger, um die Ansparungen bestmöglich zu nutzen. Der Koalitionsvertrag erwähnt außerdem die Provision als Vergütungsform für die Vermittler und begrüßt die Möglichkeit, zwischen Provision und Honorar zu wählen. Der damit verbundene Prüfauftrag zur Eindämmung von Fehlanreizen bleibt jedoch vage. Dr. Lach hebt hervor, dass bereits Fortschritte durch die BaFin erzielt wurden und es unklar bleibt, welche Maßnahmen nun erforderlich sind.
'k-mi'-Fazit: Die Inhalte des Koalitionsvertrages werfen gemischte Gefühle auf. Während der Stillstand bei der gesetzlichen Rente besorgniserregend ist, bieten die Ansätze zur Riester-Reform und die Idee der Frühstarter-Rente immerhin Potenzial für Fortschritte in der privaten Altersvorsorge. Es bleibt abzuwarten, wie konsequent und effektiv die Politik die notwendigen Änderungen umsetzt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Die Finanzbranche wird dabei eine entscheidende Rolle spielen, um den Bürgern die bestmöglichen Lösungen anzubieten.