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Anleihen-Alarm: Kurssturz bei Anleihe der Rudolf Wöhrl AG ++ Schutzschirmverfahren nach Insolvenzordnung eingeleitet


Die Hauptversammlung der Rudolf Wöhrl AG hat beschlossen, dass der Vorstand beim Amtsgericht Nürnberg den Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens nach §270b Insolvenzordnung (InsO) stellen wird, meldet heute die Emittentin einer 6,5 %-Mittelstandsanleihe (ISIN: DE000A1R0YA4). Der Kurs der Anleihe gab im Laufe des Tages über 30 % nach.


Außer für die Rudolf Wöhrl AG als Obergesellschaft der Wöhrl Gruppe werde auch für die 100 %-Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG, die Eröffnung des
Schutzschirmverfahrens beantragt. In dieser Gesellschaft befinden sich 15 der bundesweit insgesamt 34 Wöhrl-Standorte.

Die Gesellschaft muss jetzt innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan vorlegen. In dieser Drei-Monats-Phase ist das Unternehmen vor Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und weiterhin voll handlungsfähig. Der Vorstand bleibt im Amt und führt die Sanierung in Eigenverwaltung durch. Ein vom Gericht zu bestimmender Sachwalter hat die Aufgabe, die Einhaltung der insolvenzrechtlichen
Vorschriften in dem Verfahren zu überwachen.

Lesen Sie unsere Einschätzung und weitere Hintergründe zur Krise bei Wöhrl in der neuen ‚finanztip’-Ausgabe 36/16, die an diesem Freitag, den 09.09.2016, veröffentlicht wird. Im ‚finanztip’ 31/16 stuften wir die Wöhrl-Anleihe als spekulativ („Wöhrl: Spekulative Rendite“) und nur geeignet für sehr risikobewusste Investoren ein. Immer wieder warnten wir vor dem stark erhöhten Branchenrisiko bei Mittelstandsanleihen aus der Modebranche.

Hintergrund: Neues Mittelstandsanleihen-Drama: Rudolf Wöhrl AG stürzt ins Schutzschirmverfahren

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Foto: Rudolf Wöhrl AG

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