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Antwort der Bundesregierung deckt schwere Mängel bei Commerzbank & Co. auf

Aus der Antwort der Bundesregierung an den Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Gerhard Schick, vorgelegt am 5. Juni von der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht aus dem Bundesfinanzministerium, ergibt sich, in welchem Umfang BaFin und Bundesregierung/Aufsichtsbehörden nach der Finanz- und Wirtschaftskrise im Bereich der Container- und Schiffsfinanzierungen tätig geworden sind. Nach Einschätzung von Schick viel zu nachlässig ("Sie haben geschlafen"), was dazu geführt habe, dass "der Steuerzahler nunmehr mit Milliardenbeträgen geradestehen" müsse. Während der Bereich der 'Container', vor allem vor dem Hintergrund der P&R-Pleite im Fokus unserer Kollegen von 'kapital-markt intern' liegt, haben wir uns mit dem Fragenkomplex 'Schiffsfinanzierung' näher befasst. Vor die Klammer gezogen heißt es entlarvend in der Antwort, der Bundesregierung lägen zu den Kreditvolumina deutscher Schiffsfinanzierer "keine Erkenntnisse" vor, ebenso wenig wie zu den Steuereinnahmen aus diesem Bereich. Auffällig ist, dass die Einzelwertberichtigungen im 'Geschäftsfeld Schiffe' im Zeitraum 2007 bis 2014 bei den Sparkassen mit bis zu 20 % etwa doppelt so hoch sind wie im genossenschaftlichen Bereich.

Schick wollte wissen, wie viele Schiffsfonds am deutschen Markt platziert wurden: 2006 waren es lt. Bundesregierung 192, 2007 in Summe 257 und 2008 war mit 267 das Boomjahr. Schick stellte auch die Frage, wie hoch der Anteil der Schiffsfinanzierung am Gesamtkreditportfolio namentlich benannter Institute ist. Absoluter Spitzenreiter ist mit rd. 35 % die zur DZ BANK-Gruppe gehörende DVB, gefolgt von der HSH Nordbank mit gut 20 %, der inzwischen von der Nord/LB vereinnahmten Bremer Landesbank mit ebenfalls rd. 20 % und der CoBank mit rd. 5 %. Die höchsten Einzelwertberichtigungen im Bereich Schiffe hatten die HSH Nordbank (mit rd. 10 %) und die Helaba (mit rd. 8 %). Wie viel Geld Anleger seit 2007 in Schiffsfonds investiert haben, kann die Bundesregierung nicht sagen, obwohl "geschlossene Fonds seit 2005 unter die von der BaFin zu beaufsichtigende Prospektpflicht" fallen. Eine weitere interessante Frage lautete, "welche staatlichen Rettungsmaßnahmen … Banken nach 2007 … in welchem Umfang" erhalten haben. Ohne die Höhe zu nennen, heißt es in der Antwort lediglich, der Commerzbank seien in den Jahren 2008 und 2009 "Kapitalhilfen aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds/FMS gewährt" worden. Die Frage nach der Höhe der Schäden, die die Steuerzahler in der Schifffahrtskrise durch Maßnahmen von Bund und Ländern bis 2017 erlitten haben, bleibt in der Antwort der Bundesregierung ebenfalls unbeziffert.     

Die Antwort gibt ferner preis, dass die Bundesregierung erstmals im März 2009 über "krisenhafte Erscheinungen" im Bereich der Banken-Finanzierung informiert wurde. Daraufhin hat die BaFin (erstmals) Untersuchungen zu Schiffsfinanzierungen bei den Banken durchgeführt, sodann "folgten institutsübergreifende Auskunftsersuchen". Dezidiert gibt die Antwort der Bundesregierung Auskunft über namentlich zugeordnete "routinemäßige", bzw. "anlassbezogene Aufsichtsgespräche, Teilnahme an Aufsichtssitzungen" und "Sonderprüfungen". Während die Helaba bereits in ihrer Risikostrategie 2011 sowohl den "Neugeschäftsstopp" wie "den Abbau der bestehenden Portfolien" festgelegt habe, was umfänglich dem "aufsichtsrechtlichen Interesse" entsprochen hätte, sagt die Antwort aus, dass Schiffsfinanzierungen "in den Jahren 2009 bis 2012 zum Kerngeschäft der Commerzbank" gehört hätten. Der Nachsatz, "allerdings sei Neugeschäft nur in begrenztem Umfang betrieben worden", ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich. 2012 hätte der Vorstand dann beschlossen, "das Geschäftsfeld Schiffsfinanzierungen komplett einzustellen". Erhellend ist, welche "anderen aufsichtlichen Maßnahmen" in den Jahren ab 2010 ergriffen wurden:  ++ So wurde die DVB bereits 2008 aufgefordert, bei "der Änderung von Gutachten die Zustimmung des Vorstands einzuholen"  ++ Entlarvend, dass bei der HSH Nordbank "Mängel im Schiffskreditgeschäft hinsichtlich Personalausstattung, Aufbauorganisation  und Strategie“ auffielen und zu einer "fortdauernden Überwachung" führten  ++ Die Commerzbank traf es besonders hart: Neben Auskunftsersuchen gem. § 44 Abs. 1 KWG und Sonderprüfungen gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG wurde für die Prüfung 2009 der Bereich der Schiffsfinanzierung als Prüfungsschwerpunkt festgelegt und für 2012 zusätzlich "die Werthaltigkeit der Forderungen und Sicherheiten". Im Januar 2013 forderte die Aufsicht ferner einen Aufschlag im EK-Bereich. Der CoBank wurde "eine Reihe von Berichtspflichten" auferlegt, wie "vierteljährliche Portfolioübersichten", es kamen "Ad-hoc-Anfragen hinzu" und zum Themenkomplex 'Schiffsfinanzierungen' wurden "sämtliche Unterlagen der wöchentlichen Vorstandssitzungen", bzw. "vierteljährlichen Aufsichtsratssitzungen" angefordert.

'Bi'-Fazit: Schick ist es zu verdanken, dass wenigstens die Spitze des Eisbergs an Unfähigkeit und Unvermögen im Bereich der Schiffsfinanzierung einzelner Großbanken ans Tageslicht kommt. 'Bi' wird nachhaken und die Aufsichtsgremien der Institute danach befragen, inwiefern sie jetzt gegenüber den Alt-Vorständen persönlich im Wege der Schadenswiedergutmachung aktiv werden. 

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