Aktuelles

AT1-Anleihen auch für Volks- und Raiffeisenbanken

Mit eigenkapitalersetzenden AT1-Anleihen das Kernkapital aufzupeppen, ist insbesondere bei Konzernbanken beliebt. Rund 250 Mrd. € schwer ist allein der europäische Markt. Die Risiken dieser nachrangigen Schuldverschreibungen wurden Credit Suisse-Anlegern dramatisch vor Augen geführt, als Papiere im Wert von rund 16 Mrd. CHF an einem Sonntag komplett wertlos wurden. Sie wurden bei der CS sogar noch schlechter gestellt als die ebenfalls gebeutelten Aktionäre. Das wird sicher noch in jahrelangen juristischen Prozessen zu klären sein, brachte aber auch die CoCos (Contingent Convertible Bonds) genannten Anleihen noch stärker unter Druck. Nicht mehr davon betroffen war die MünchenerHyp, die noch in 2022 mit ihrer emittierten Additional-Tier-1-Anleihe über 75 Mio. CHF ihr Kernkapital weiter verstärkte. Neben den Münchenern platziert auch die DZ BANK AT1-Anleihen, ansonsten sind diese im Genobanken-Lager eher unüblich.

Doch möglicherweise aufgeschreckt durch die Vorkommnisse bei der CS hat der Verbandsrat des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken/BVR eine Richtlinie zur Emission von AT1-Anleihen beschlossen, die sich insbesondere auch an die über 700 Genobanken richtet. Sie soll ab dem 01.07.2023 für alle Institute gelten, die dem genossenschaftlichen Sicherungssystem angeschlossen sind. "Das Institutssicherungssystem des BVR leistet seit 90 Jahren einen maßgeblichen Beitrag zur Finanzstabilität. Noch nie ist eine Genossenschaftsbank insolvent geworden oder mussten Einleger entschädigt werden", hatte BVR-Präsidentin Marija Kolak jüngst noch anlässlich der CMDI-Abwicklungspläne der EU-Kommission betont.

Dieses Sicherungssystem, auf das die Genossen zu Recht stolz sind, könnte jedoch nach Einschätzung von Standard & Poors/S&P zu einem 'Moral Hazard' führen, indem AT1-Investoren darauf setzen, dass das Sicherungssystem die Insolvenz abwendet und mögliche Verluste stets auffängt. Die Risiken aus diesem 'moralischen Fehlverhalten' sollen nun durch die Richtlinie reduziert werden. Der BVR macht klar, dass Zahlungen für AT1-Anleger nicht geschützt werden sollen. Laut S&P werden Vorgaben gemacht, die "die emittierende Banken verpflichten, AT1-Zahlungen zu überdenken, falls sie außerordentliche Unterstützung aus dem Sektor erhalten".

'Bi'-Fazit: Eine Klärung auch zum Schutz des eigenen Sicherungssystem ist sicher sinnvoll. Ob nun die Volks- und Raiffeisenbanken zu den großen T1-Anleiheemittenten werden, wagen wir zu bezweifeln. Die Gewinnung neuer oder die Anteilsaufstockung vorhandener Mitglieder halten wir da für den viel besseren Weg, das Kernkapital zu stärken. Zumal das auch noch eine Bindungswirkung im Doppel Mitglied und Kunde hat!

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk