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BaFin-Aufsicht: BMF hat Parlament über Wochen in die Irre geführt!

In dieser Woche fand in Berlin im Bundestags-Finanzausschuss die Anhörung zum Gesetzentwurf zur Übertragung der Finanzanlagenvermittler-Aufsicht auf die BaFin statt. Und die Anhörung begann direkt mit einem Paukenschlag: Aufgrund des Nachbohrens der Finanzpolitiker Frank Schäffler (FDP) und Antje Tillmann (CDU) gab BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele dort zu Protokoll, dass die BaFin davon ausgeht, dass nur ca. die Hälfte der bislang 37.000 Finanzanlagenvermittler weiterhin selbständig tätig und damit selbst umlagepflichtig sind. Laut BaFin-Kalkulation wird sich die andere Hälfte bei Vertriebsgesellschaften angliedern. Laut dem Gesetzentwurf entfällt allerdings die Umlagepflicht "mit Angliederung an eine Vertriebsgesellschaft".

Die Bundesregierung hatte die Öffentlichkeit jedoch über mehrere Wochen über diesen entscheidenden Umstand im Unklaren gelassen: "Die Aufsichtskosten und Gebühren basieren auf der Zahl von 37.000 zu beaufsichtigenden Unternehmen", hieß es lediglich nebulös auf mehrfache Nachfrage zu diesem Punkt u. a. von MdB Schäffler und der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/18217 und 19/19240). Die Regierung täuschte damit vor, dass es bei 37.000 Umlage-pflichtigen bleiben soll.

Nun ist die Katze also aus dem Sack! 'k-mi' hatte dies allerdings schon frühzeitig und exklusiv aufgedeckt (vgl. 'k-mi' 12/20): Der Markt ist künftig zweigeteilt: In selbständige umlagepflichtige Finanzanlagendienstleister auf der einen Seite und Mitarbeitern von Strukturvertrieben auf der anderen Seite, die selbst nicht umlagepflichtig sind! Wenn Letztere sich zudem noch als Agenten an die Vertriebsgesellschaften 'vertraglich' anbinden, entfallen viele weitere Aufsichtspflichten (vgl. 'k-mi' 18/20).

Gegen die bisherige Wettbewerbsneutralität im Markt wird also grob verstoßen mit verheerenden Folgen! Weitere Zweifel an dem gesamten irrwitzigen Vorhaben wurden durch Nachfrage des Union-Berichterstatters Matthias Hauer (CDU) deutlich, der von der BaFin wissen wollte, ob diese zum 01.01.2021 auch dasselbe Aufsichtsniveau wie zur Zeit garantieren könne. Auch hier konnte die Auskunft der BaFin nicht überzeugen: Bislang habe man erst intern 40 Mitarbeiter identifiziert, die den Bereich übernehmen könnten. Erforderlich sind aber 300, der Nationale Normenkontrollrat geht sogar von 400 aus!

'k-mi'-Fazit: Die sog. BaFin-Aufsicht entpuppt sich immer mehr als fixe Idee einer radikal-ideologischen Minderheit von Verbraucherschützern ohne jeden Praxisbezug. Hinweise auf Defizite der bestehenden Aufsicht lieferte die Anhörung ebenfalls nicht! Das Ganze soll nach Willen vor allem der SPD also nach dem Motto verlaufen: 'Kerngesunder Patient mit Blaulicht wegen Fehldiagnose in Krankenhaus eingeliefert! Sinnlose Operation gelungen, Patient tot!' 'k-mi' stemmt sich weiter für Sie gegen diesen Irrsinn!

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