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BaFin erläutert 'Bi' die Dividenden-Problematik

Momentan wird die 'Bi'-Redaktion zu keinem anderen Thema häufiger kontaktiert als zu der Frage, wie sich die Institute hinsichtlich ihrer Dividenden-Ausschüttung verhalten sollen. Nachdem sich Volksbank Mittelhessen und apoBank bereits sehr früh bewusst gegen die "Empfehlungen" von BaFin und EZB positioniert hatten, ist die Verunsicherung vor Ort groß, zumal Abweichler Dr. Peter Hanker branchenpolitisch als Verbandsratsvorsitzender im BVR eine führende Rolle spielt. Hinzu kommt, dass BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler nicht nachlässt, die Institute eindringlich zu warnen. Anlässlich eines Internationalen Retail-Bankentages machte Röseler deutlich, dass allenfalls bei einer "nachhaltig positiven Ertragsprognose" Ausnahmen zulässig seien (vgl. 'Bi' 41/2020).

'Bi' hat Röseler gebeten, unseren Lesern diese Begrifflichkeit zu erläutern. Hier seine Antwort: "Für die Frage des Vorliegens einer nachhaltig positiven Ertragsprognose gibt es aufgrund der Unterschiedlichkeit der beaufsichtigten Institute und Geschäftsmodelle keine einheitliche verallgemeinerungsfähige Definition. Ein wesentliches Kriterium ist die Betrachtung der 3-Jahres-Kapitalplanung der Institute unter Annahme einer schweren Rezession. Wie sich die Rezession auf die Erfolgsrechnung der jeweiligen Bank auswirkt, hängt von deren geschäftspolitischer Ausrichtung ab. Im Übrigen bemisst sich die Einschätzung einer positiven Ertragsprognose anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles." 

Zugleich wollten wir von Röseler wissen, an welche Sanktionen er im Nichtbefolgens-Fall denkt: "Die anhaltende Pandemie wird von einem verstärkten Dialog zwischen Banken und Aufsicht begleitet. Bestandteile dieses Dialogs sind insbesondere auch Fragen zur perspektivischen Ertragsentwicklung und der damit verbundenen Dividendenpolitik. Eine Verknüpfung mit konkreten Sanktionen ist schon aufgrund der vorbeschriebenen unterschiedlichen Umstände des Einzelfalles nicht gegeben." – Inwiefern diese Antworten wirklich griffig sind, wird sich noch zeigen. Dessen ungeachtet wird deutlich, mit welcher Entschlossenheit die Aufsicht daran geht, zukünftig noch höhere Anforderungen an die Kapitalausstattung und Risikotragfähigkeit der Institute zu stellen.

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