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BaFin-Umfrage bei Banken: Persilschein für P&R-Vertrieb?

Mitte September berichteten wir exklusiv darüber, dass die BaFin im Rahmen eines Auskunftsersuchens Banken und Finanzdienstleistungsinstitute zur Rede stellt, die P&R-Vermögensanlagen vertrieben haben (vgl. 'k-mi' 37, 38/18). Die Bundestagsfraktion der Grünen machte unseren Bericht zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage.

Die Antwort der Bundesregierung dazu liegt nun vor (BT-Drs. 19/5371, ab S. 37):  ++ Angeschrieben wurden demnach insgesamt 19 Vertriebsstellen, davon acht Kreditinstitute und elf Finanzdienstleistungsinstitute. Das Auskunftsersuchen bezog sich auf den Vertrieb von Containerdirektinvestments der P&R Transport-Container GmbH, die ab 2017 angeboten wurden  ++ Die zentrale Aussage der Bundesregierung zu der Frage, welche Kenntnisse die BaFin dadurch mittlerweile hinsichtlich "fehlerhafter Produktauswahlprozesse" gewonnen hat, lässt allerdings aufhorchen: "Aus den im Rahmen des Auskunftsersuchens von den angeschriebenen Finanzdienstleistungsinstituten vorgelegten Unterlagen lassen sich keine fehlerhaften Produktauswahlprozesse erkennen. Bei einigen Finanzdienstleistungsinstituten gehörten Containerdirektinvestments von P&R nicht zum Anlageuniversum, sondern wurden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch besorgt. Die Finanzdienstleistungsinstitute haben sich in der Regel auf die langjährige Erfahrung der P&R seit 1975 gestützt. Einige Finanzdienstleistungsinstitute führten auch Gespräche mit P&R vor Ort. Anhaltspunkte für einen fehlerhaften Produktauswahlprozess haben sich aus den Antworten der Kreditinstitute auf das Auskunftsersuchen nicht ergeben."

++ Grundsätzliche Fehler habe es also nicht gegeben, auch wenn die Bundesregierung hier recht feinsinnig unterscheidet: Bei Finanzdienstleistungsinstituten habe das 'Execution only' überwogen, bei Banken gab es auch Beratung: "Containerdirektinvestments der P&R wurden von Finanzdienstleistungsinstituten zumeist auf Kundenwunsch im Wege der Anlagevermittlung und als Wiederanlage von Vorinvestments in P&R-Containern vermittelt. Seltener wurden im Rahmen der Anlageberatung Transportcontainer zur Beimischung empfohlen. Oft hat der Kunde auch direkt mit der P&R GmbH Verträge als Wiederanlage abgeschlossen. Die Vermittlung von Containerdirektinvestments der P&R erfolgte bei den Kreditinstituten im Wege der Anlagevermittlung und der Anlageberatung."

'k-mi'-Fazit: Nicht nur sieht die BaFin bei sich selbst keine Versäumnisse bei P&R (vgl. 'k-mi' 38/18); auch der Bankenvertrieb bzw. der entsprechende Produktauswahlprozess hinsichtlich P&R sei fehlerfrei gewesen. Freie Vermittler, die sich ggf. (demnächst) Haftungsklagen von P&R-Anlegern gegenübersehen, sollten diese offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung und der Aufsicht nutzen und in ihre Verteidigungstrategie einbeziehen! Dass die BaFin sich hier zudem erst mit einem Fragebogen 'schlau machen' musste, was beim P&R-Vertrieb überhaupt vor sich ging, wirft vor allem ein bezeichnendes Licht auf den Widersinn von populistischen Forderungen, den § 34f-Vertrieb der BaFin-Aufsicht zu unterstellen (vgl. 'k-mi' 40/18)!

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