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BdB überrascht einmal mehr

In Corona-Zeiten machen sich Betriebe naturgemäß Gedanken darüber, inwiefern sie ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen können – wobei der politische Druck, sich arbeitgeberseitig in diese Richtung zu bewegen, seit letzter Woche noch einmal gewaltig zugenommen hat. Zweifelsfrei dürften indes Mitarbeiter in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Arztpraxen und Apotheken als systemrelevant gelten und daher mit besonderen Privilegien ausgestattet werden. Aber gehören Mitarbeiter von Verbandszentralen wie dem Bundesverband deutscher Banken/BdB auch zu diesem Personenkreis? Dieser Frage ist 'Bi' nachgegangen und hat sich bei den Interessenverbänden unseres Genre umgehört. Dabei kam ein überraschend breites Spektrum an Einschätzungen heraus. Durch die Bank ist man in den Verbandszentralen der Auffassung, nicht systemrelevant und damit nicht privilegiert zu sein. Einzelne Verbände geben ihren Mitarbeitern allenfalls sog. Passierscheine an die Hand, um ihnen über den 15-km-Radius hinaus die Möglichkeit zu geben, im Bedarfsfall aus dem Homeoffice ins Büro zu kommen.

Der DSGV, so lässt uns der Pressesprecher wissen, hat sich im März in der ersten Pandemie-Phase Rat beim Berliner Senat geholt: "Uns wurde … bescheinigt, ein systemrelevanter Arbeitgeber zu sein. Daraufhin konnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bedarf eine entsprechende Bescheinigung erhalten." Gänzlich unverständlich allerdings kommt u. E. der BdB daher: Auf unsere Frage, ob auch der BdB seinen Mitarbeitern für die Notbetreuung von Kindern eine Bescheinigung aushändigt, um zu bestätigen, dass die Eltern in einem systemrelevanten Beruf tätig sind, heißt es allen Ernstes von der Pressesprecherin des BdB: "Ja, wir stellen solche Bescheinigungen auch aus und schöpfen damit die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen der behördlichen Vorgaben aus. Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade auch in dieser schwierigen Zeit eine maximale Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen."

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