Aktuelles

BDVM kommt mit seiner Provisionsdeckel-Forderung nicht zur Ruhe

Die Provisionsdeckel-Geister, die er mit seiner Pressemitteilung (PM) am 05.06.2024 rief, wird der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) weiterhin nicht los (vgl. ‚vt‘ 24/24: „Obwohl nur 87 (!) Mitglieder dafür sind: BDVM fordert gesetzlichen Provisionsdeckel“). So verschaffen verärgerte Marktteilnehmer ihrem Unmut mit sachlichen Argumenten, die gegen einen Provisionsdeckel sprechen, immer wieder Luft. Bspw. direkt nach der Veröffentlichung der PM auf LinkedIn (vgl. ‚vt‘ 25/24: „BDVM sollte seine Presseinfo und Provisionsdeckel-Forderung offiziell zurückziehen“) oder kürzlich Versicherungsmakler Benedikt Deutsch/Nehren von CleVersichert, der 2023 Finalist beim Jungmakler Award war (vgl. ‚vt‘ 27/24: „Die Kosten einer qualifizierten Beratung sprechen klar gegen einen Provisionsdeckel“).

Ebenso aktuell Versicherungsmakler Christian Scherrer, Geschäftsführer VSC Finanz- und Versicherungsmakler GmbH/München, der dem BDVM am 11.07. mitteilt (Schriftwechsel liegt der ‚vt‘-Redaktion vor), er habe „mit großem Erstaunen“ deren „Pressemitteilung, in der die ‚Einführung eines Provisionsdeckels‘ gefordert wird, zur Kenntnis genommen“. Doch es dürfe auch dem BDVM bekannt sein, dass „es diverse Vergütungsmodelle am Markt gibt, die genau die von Ihnen geforderten Merkmale erfüllen, nämlich eine geringere Abschlussvergütung und eine höhere laufende Vergütung. Aber diese Optionen der Vergütung selbst zu wählen ist doch etwas vollkommen anderes als ein ordnungspolitischer Eingriff in Vergütungssysteme zu fordern, wie von Ihrem Haus proklamiert!“, moniert Versicherungsmakler Scherrer und kritisiert: „Dass nach diesen jahrelangen, unsäglichen Diskussionen, in denen von diversen Seiten ein Provisionsdeckel gefordert wurde, nun ausgerechnet Ihr Verband einen ‚gesetzlichen Provisionsdeckel‘ fordert, lässt mich daran zweifeln, ob Ihr Verband tatsächlich die Interessen unabhängiger Makler wahrnimmt! Ihre Idee, auf eine (hohe) AP teilweise zu verzichten, mag dem Grundsatz ja je nach Beratungssituation angezeigt sein, aber einen staatlichen Eingriff zu fordern, ist vollkommen verfehlt!“ Daher hofft Scherrer: „Bitte seien Sie doch so freundlich und revidieren Sie diese missglückte Pressemitteilung.“

„Wir hatten keinen ‚gesetzlichen‘ Provisionsdeckel gefordert, sondern uns dafür ausgesprochen, die Vergütung einer Lebensversicherung stärker über die Laufzeit zu verteilen“, antwortet der BDVM. Zur Bestätigung dieser Sichtweise weist der BDVM auf die „Einschätzung“ im Bericht „Abschlussvergütung und Kundeninteresse“ in der Zeitschrift für Versicherungswesen vom 01.07.2024 hin. „Der Vorschlag des BDVM, die Vergütung für den Abschluss einer Lebensversicherung stärker über die Laufzeit zu verteilen (und dafür die Abschlussvergütung auf 25% zu reduzieren), wurde als ‚Provisionsdeckel‘ von anderen Vermittler-Orga­nisationen heftig kritisiert“, heißt es dort. Was dann aber eher über die Maßen beschönigend als dem Inhalt der Pressemitteilung entsprechend ist. Denn in seiner eigenen Pressemitteilung verwendet der BDVM nicht den Begriff ‚Vorschlag‘, sondern erhebt unmissverständlich eine „Forderung“.

Warum hier zudem andere „Vermittler-Organisationen“ herhalten müssen, die angeblich das Wort „Provisionsdeckel“ ins Spiel brachten, ist unverständlich. Dem Inhalt der Presseinfo entspricht es jedenfalls nicht, denn dort spricht sich BDVM-Präsident Thomas Billerbeck unzweideutig „für die Einführung eines Provisionsdeckels der Abschlussvergütung in Höhe von 25 Promille bei Versicherungsanlageprodukten“ aus. Dass dies als Forderung erhoben wird, lässt sich auch nicht dadurch umdeuten, dass im Zuge der Einführung des Provisionsdeckels „eine höhere laufende Vergütung eingeführt werden“ soll. Zudem spricht der BDVM in seiner Pressemitteilung von einem „Eingriff“, womit sich die Frage stellt (und zugleich beantwortet): Wer anderes als der Gesetzgeber kann denn so einen verbindlichen ‚Eingriff‘ vornehmen? Versicherungsmakler Scherrer jedenfalls überzeugt die BDVM-Argumentation nicht.

Unter Verweis auf Inhalte der Pressemitteilung antwortet er: „Die ‚Einführung‘ eines ‚Provisionsdeckels‘: Von wem soll denn die ‚Einführung‘ verankert werden, wenn nicht von ordnungspolitischer Gesetzgebung? Die Begrifflichkeit ‚Provisionsdeckel‘ lässt keinen Interpretationsspielraum zu – hier lässt sich keine freiwillige Handhabe erkennen und könnte nur durch staatliche Organe geschaffen werden!“ Scherrer weist zudem darauf hin, dass in der Pressemitteilung „von ‚Forderung‘ die Rede“ ist: „An wen wäre denn diese ‚Forderung‘ adressiert, wenn nicht an staatliche Organe? Wenn Ihr Haus dies alles zwar so formuliert aber ‚eigentlich‘ doch so nicht gemeint hat – warum ändert Ihr Haus nicht diese missglückte Pressemitteilung?“

‚vt‘-Fazit: ++ Der BDVM hat sich offensichtlich in eine Sackgasse manövriert. Die anhaltende Kritik belegt, dass (nicht nur) zahlreiche Versicherungsmakler die BDVM-Veröffentlichung als Provisionsdeckel-Forderung verstehen, auch wenn vereinzelt Medien diese als Vorschlag zu einer Eigeninitiative darstellen. Da könnte Scherrers Vorschlag helfen: Wenn in der PM die falschen Formulierungen gewählt wurden, könnte man das eingestehen, die Veröffentlichung ändern oder zurückziehen – wie auch immer der BDVM dies gesichtswahrend am besten bewerkstelligt 

++ Spricht der BDVM hier für die Versicherungsmakler? Oder sieht nicht vielmehr eine große Mehrheit dies ganz anders? Unsere Blitzumfrage läuft noch. Mit Ihrer Teilnahme unter https://de.surveymonkey.com/r/F3PDNYZ können Sie zur Klarheit beitragen!

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

 

 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk