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Bei der Nürnberger sind Versicherungsmakler mal wieder verratzt und verloren

Die Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG führt aktuell eine Wohngebäude-Bestandssanierung durch. Dabei zeigt die Nürnberger Versicherungsgruppe mit ihrer Vorgehensweise einmal mehr, was sie von Versicherungsmaklern hält. Wie ‚versicherungstip‘ recherchiert, bleiben Versicherungsmaklern zur Prüfung und Umdeckung teilweise nur drei (!) Arbeitstage, bis die Nürnberger die Ablaufkündigung ausspricht: „Aktualisierung/Umdeckung von Wohngebäudeverträgen mit Bedingungen vor 2008“ lautet der Betreff des auf „im Januar 2021“ datierten Schreibens der Nürnberger an „Vertriebspartner“.

Auch in Bisingen bei Hans-Jürgen Forisch, Inhaber Aktiv Versicherungsmakler Bisingen, landet so ein Schreiben – mit Posteingang 02.02.2021. Die Nürnberger teilt dem Versicherungsmakler mit, in seinem Bestand würden „ein oder mehrere private Wohngebäudeverträge geführt, die seit vielen Jahren unverändert bestehen. Die damaligen Bedingungswerke entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Wohngebäudeversicherung und die Nürnberger kann nicht mehr garantieren, dass Ihre Kunden im Schadensfall alles Nötige erstattet bekommen.“ Auch seien „die Verträge in Bezug auf die Versicherungssumme oft nicht mehr zeitgemäß“.

Das ist befremdlich. So mag man einem Vertreter schreiben, von dessen Beratungs- und Vermittlungsqualität man nicht überzeugt ist oder der sich seit Vertragsvermittlung nicht mehr so recht um seinen Kunden gekümmert hat. „Pauschal wird unterstellt, dass die damaligen Bedingungswerke den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Die Versicherungssummen sollen oft auch nicht mehr zeitgemäß sein. Ja was glaubt denn der Versicherer, wie wir als Versicherungsmakler arbeiten?“, ärgert sich Versicherungsmakler Forisch. „Denn damit unterstellt die Nürnberger, dass wir als Versicherungsmakler es unterlassen haben, bei Vertragsaufnahme die Versicherungssumme, i. d. Regel Wert 1914, zu prüfen und ggf. anzupassen. Schließlich wurde ja in der Regel Unterversicherungsverzicht vereinbart.“ Doch geht es der Nürnberger überhaupt um das Wohl des Kunden, wie sie es hier weismachen will, oder steckt nicht schlicht und ergreifend das Eigeninteresse der Franken dahinter, eine harte Bestandssanierung durchzuführen, höhere Prämien pro Vertrag zu generieren, und wo das (mit Makler und Kunden) nicht machbar ist, gerne auch Verträge durch Umdeckungen zu verlieren? Bevor wir diesem Verdacht nachgehen, geben wir erst einmal dem Nürnberger Vertriebsvorstand Andreas Politycki Gelegenheit, Inhalte des Schreibens aufzuklären:

++ Warum entspricht das Bedingungswerk nicht mehr den heutigen Anforderungen? ++ Wurde bei Antrag der Verträge keine Versicherungssumme (Wert 1914) ermittelt/geprüft?  ++ Wurden Versicherungssummen nie angepasst?  ++ Wurde kein Unterversicherungsverzicht vereinbart? Da die Nürnberger den Vertriebspartnern anbietet, die Verträge „mit uns gemeinsam neu zu ordnen“, haken wir auch dazu nach: ++ Welche Möglichkeiten der Vertragsordnung werden angeboten?  ++ Mit welchen Leistungsänderungen ist dies verbunden?  ++ Mit welchen Prämienänderungen ist dies verbunden?

„Die Nürnberger möchte, dass ihre Kunden immer den passenden Schutz haben. Gerade in der Wohngebäudeversicherung gab es in den letzten Jahren viele Leistungserweiterungen, wodurch alte Verträge oftmals nicht mehr optimalen Schutz bieten. Zu den Leistungserweiterungen zählen zum Beispiel Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit, weitere Elementarschäden, Mehrkosten für die Gebäudewiederherstellung mit umweltfreundlichen Baustoffen sowie Schäden durch Vandalismus oder Graffiti. Gleichzeitig gibt es häufig Wertsteigerungen bei den versicherten Gebäuden, die über die automatisch durchgeführte Anpassung an den Baupreisindex hinausgehen, zum Beispiel durch Um- und Ausbauten“, teilen die Franken mit.

Was „die Nürnberger möchte“ ist das, was der Versicherungsmakler muss, nämlich bedarfsgerechten Schutz anbieten. Dass die Nürnberger ihm als Versicherungsmakler unterstellt, seinen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten nicht nachzukommen, ist ja genau das, worüber Versicherungsmakler Forisch sich ärgert. Das passiert, wenn man sich nicht die Mühe macht, seine ‚Vertriebspartner‘ mit differenzierten Schreiben zu informieren, sondern in einem Aufwasch Mehrfachagenten und Versicherungsmakler erledigt. „Parallel unterstützen wir unsere Vertriebspartner dabei, dass sie ihren Bestandskunden schnell und unbürokratisch aktuelle Tarife anbieten können, wie zum Beispiel mit einem Service-Center, das bei der Angebotserstellung hilft und auch Neuordnungsangebote mit Alternativvorschlägen erstellt. Zusätzlich hat jeder Vertriebspartner einen regionalen Maklerbetreuer, der auf Komposit spezialisiert ist. Und natürlich bieten wir Fachinformationen, Bedingungsübersichten und Webinare“, teilt uns die Nürnberger mit.

Gegen Service ist natürlich nichts einzuwenden, aber das ‚Sanierungsschreiben‘ spricht eine andere Sprache und fällt nicht nur durch die mit Blick auf die Rechtsstellung und Tätigkeit des Versicherungsmaklers fragwürdigen Behauptungen auf. Es ‚glänzt‘ des Weiteren mit Umdeckungs-Hinweisen. Bereits der Betreff sieht die „Umdeckung von Wohngebäudeverträgen“ vor und die Versicherungsmakler werden nicht nur gebeten, die Verträge „mit uns gemeinsam neu zu ordnen“, sondern „auch gegebenenfalls umzudecken“. Natürlich ist es Aufgabe des Versicherungsmaklers, zu prüfen, ob die Neuordnung bei der Nürnberger oder eine Umdeckung auf einen anderen Versicherer den bedarfsgerechten Versicherungsschutz sicherstellt. Aber die Nürnberger erweckt nicht den Eindruck, dass sie großes Interesse am Erhalt des Wohngebäudebestandes hat. Im Gegenteil, sie will die älteren Verträge so schnell wie möglich los werden. Denn die Nürnberger kündigt an:

„Mit dem 08.02.2021 beginnen wir mit den ordentlichen Ablaufkündigungen, beginnend mit der Hauptfälligkeit Juli 2021.“ Halten wir also fest: Mit Ablauf des Zustellungstages am 02.02. bleiben Versicherungsmaklern gerade einmal drei Arbeitstage, um eine Neuordnung und eine Neueindeckung aller von der Kündigung am 08.02. betroffenen Verträge zu prüfen und in die Wege zu leiten. Bei einer Neueindeckung kann der Hinweis, dass der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat, für den Versicherungsmakler arbeitserschwerend und für den Kunden nachteilig sein. Versicherungsmakler Forisch ist stinkesauer auf die Nürnberger, mit dem Schreiben, „hier eingegangen am 02.02.2021, die ordentliche Ablaufkündigungen mit dem 08.02.2021 auszusprechen, was dementsprechend bei Umdeckungen problematisch werden könnte, weil ja der Versicherer gekündigt hat“.

Können wir da den Nürnberger Vertriebsvorstand sensibilisieren und vielleicht sogar zum Einkassieren dieser Kurzfrist-Bestandssanierung bewegen? Wir fragen bei Politycki nach: ++ Warum informiert die Nürnberger so kurzfristig über geplante Ablaufkündigungen?  ++ Warum gewährt die Nürnberger ihren Versicherungskunden und Versicherungsmaklern nicht eine ausreichende Zeit, bspw. Ablaufkündigungen ab dem 01.05.2021 für bis dahin nicht neugeordnete und nicht umgedeckte Verträge, damit die Versicherungsmakler bedarfsgerechten Versicherungsschutz prüfen und dem Kunden empfehlen und vermitteln können? „Aktuell haben wir lediglich angekündigt, dass besonders alte und nicht mehr aktuelle Verträge gekündigt werden. Dabei beachten wir selbstverständlich alle einzuhaltenden Fristen. Je nach Hauptfälligkeit der betroffenen Verträge erfolgt die Ankündigung 5 bis 16 Monate vor dem Ablauf“, antworten die Franken.

Nur, wir haben den Vorwurf nicht erhoben, dass die Nürnberger sich nicht an gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen hält. Es geht um die Kurzfristigkeit der Kündigungs-Ankündigung! Die Gelegenheit zur Aufklärung oder gar einen Beitrag zu leisten, dass die Nürnberger fair mit Versicherungsmaklern umgeht und nicht nur auf deren Neugeschäft aus ist, nutzt Politycki nicht. Dabei müssten die Probleme, die die Nürnberger Versicherungsmaklern mit der Drei-Tages-Frist beschert, einem Versicherer, der mit Maklern zusammenarbeiten will, bekannt sein. Doch die Nürnberger redet sich mit fristgerechten Kündigungen raus, statt die Probleme, die man Versicherungsmaklern und ihren Kunden bereitet, abzustellen. Für den Bisinger Versicherungsmakler hat das aber Folgen: „Wir werden jedenfalls unsere gesamte Geschäftsbeziehung zur Nürnberger überdenken und unsere Konsequenzen daraus ziehen. Wir sind ja nicht im Ausschließlichkeitslager des Versicherers.“

‚vt‘-Fazit: ## Wenn es um das Kundenwohl geht, dann knallt man den VN nicht so kurzfristig den Rauswurf vor die Nase. Beinhaltet das alte Bedingungswerk womöglich Leistungsversprechen, die sich nun mit höherer Wahrscheinlichkeit zu realisieren drohen als bei Vertragsschluss, und die die Nürnberger deshalb schnellstmöglich aus dem Bestand haben will? ## Mit einem unzuverlässigen Kantonisten zusammenzuarbeiten, erhöht die Haftungsgefahr eines Versicherungsmaklers. Was waren das noch für Zeiten, als man bei der Nürnberger noch von einem Maklerversicherer sprechen konnte.

 

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