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BFV: Maklerorientierte Versicherer untermauern Einsatz für Versicherungsmakler

Nicht, weil am 10.05.2025 auf 11 Jahre seit Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) zurückgeblickt werden konnte, sondern zum Austausch und Planung mit welchen Maßnahmen sich die BFV für Versicherungsmakler einsetzen und diese unterstützen kann, fanden sich Mitglieder zu einem Arbeitstreffen ein. Eingeladen hatte Hermann Schrögenauer, Vorstand der Lebensversicherung von 1871 a. G. München, in die Hauptverwaltung des Versicherers am Maximiliansplatz in München. Themen waren u. a. die überbordende Regulatorik, die daraus folgenden hohen Regulatorikkosten und deren Wert aus Verbrauchersicht, anstehende Regulierungen wie die EU- Kleinanlegerstrategie, die politische Landschaft im Finanzbereich nach der Bundestagswahl, und ob Eingriffsversuche in die Provisionshöhe eher ausgeschlossen werden können oder wahrscheinlich sind (Foto von links vorne beginnend: Dr. Burghard-Orgwin Kaske (die Bayerische), Christian Nuschele (Standard Life), Tim Eisenhauer (Die Haftpflichtkasse), Julia Hauptmann (LV 1871), Angela Vosberg (Volkswohl Bund), Britta Renno (Canada Life), Thomas Friedrich (LV 1871), Hermann Schrögenauer (LV 1871) und Erwin Hausen (BFV-Koordinator). Weitere Mitglieder sind Alte Leipziger-Hallesche, Concordia Versicherungen und DMB Rechtsschutz. Zudem liegt die nächste Aufgabe bereits auf dem Tisch:

Die EU-Kommission hat kürzlich eine Konsultation zur Anpassung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) gestartet. Rückmeldungen sollen in die für das 4. Quartal 2025 geplante Überarbeitung der SFDR einfließen. Offenbar ist auch in der EU, zumindest in Teilen, angekommen, dass das Totregulieren von Produkten weder dem Verbraucherschutz dient, noch, wie es mit der SFDR geplant war, den erhofften ‚Green Deal‘ voranzutreiben. Denn Ziel der Überarbeitung ist nun, den Rahmen einfacher und praktikabler zu gestalten, übermäßige Belastungen für berichtende Unternehmen abzubauen sowie Anforderungen zu vereinfachen. Zudem soll ‚Greenwashing‘ verhindert werden. Kritik an praxisfremden Vorgaben – dazu ein Blick zurück:

Die BFV hatte sich bereits 2022 sehr kritisch zu einem unklaren Rechtsrahmen, einer fehlenden einheitlichen und haftungssicheren Definition von ‚Nachhaltigkeit‘ und einer praxisfremden Nachhaltigkeitspräferenzabfrage geäußert. Am 13.05.2022 beteiligte sich die BFV mit einer Stellungnahme an EIOPA an deren Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Eignungsprüfung im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie und kritisierte bereits damals (vgl. ‚vt‘ 21/22): „Dass Vermittler ihre Kunden zu Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und das Ergebnis in den Beratungsprozess einfließen lassen, wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn es denn eine einheitliche und haftungssichere Definition von ‚Nachhaltigkeit‘ gäbe und die Abfrageintensität nicht einem Bedrängen, um nicht zu sagen Missionieren, der Kunden nahekommt.“ Die BFV bezeichnete in ihrer Stellungnahme das Abfrageprozedere als „theoretisches Schema und an mehreren Stellen praxisfremd“ und sprach sich „für eine deutliche Vereinfachung aus“. Dazu lieferte die BFV EIOPA auch einen praxisrelevanten Vorschlag: Der Kunde solle besser selbst entscheiden, wie weit man in die Nachhaltigkeitsdetails geht. Die von EIOPA vorgesehenen Abfrageschritte sollten von Vermittlern zwar angeboten werden, „der Kunde sollte den Prozess aber jederzeit beenden können, ohne dass dies eine ‚Nachbearbeitung‘ durch den Vermittler auslöst“. Da für Vermittler ein erheblicher Mehraufwand entstehe, „der den Beratungsprozess verteuert und verkompliziert“, spreche auch das „für eine Entschlackung des geplanten Abfrageprozesses und für eine geringere Abfrageintensität“. Die BFV sprach sich zudem bereits vor rund drei Jahren aus mehreren Gründen für eine Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen aus – nicht zuletzt, um eine rechtssichere Anwendung zu gewährleisten. Jetzt bleibt die Forderung, die obligatorische Nachhaltigkeitspräferenzabfrage auszusetzen, bis klare Klassifizierungssysteme bestehen und eine Beratung haftungssicher durchgeführt werden kann, und zudem die praxisfremde Form abzuschaffen.

‚vt‘-Fazit: Eine kluge Strategie für mehr Nachhaltigkeit, für einen Green Deal, sieht anders aus, als es die EU bisher lieferte. Angesichts der vielen offenen Fragen, der komplexen, überbordenden und zeitaufwändigen sowie ideologisch-missionarischen Abfragepflichten hatten wir früh eine Verschiebung des Inkrafttretens gefordert. Gemeinsam mit der BFV setzen wir uns dafür ein, dass die auch für Versicherungsmakler geltenden Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflichten ausgesetzt werden und das praxisfremde Abfrageprozedere in eine für Verbraucher und Vermittler anwendbare Form überführt wird.

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