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Bietet der PDG Genossenschaftsbanken eine Prüfalternative?

Nach dem Genossenschaftsgesetz übernehmen die vier noch bestehenden regionalen Genossenschaftsverbände – neben der Lobbyarbeit für die regionale Ebene – auch die Funktion des Prüfungsverbandes. Bekanntlich nicht immer zur Freude der Primärinstitute. Insofern kommt naturgemäß die Frage auf, ob und welche Alternativen es hierzulande gibt. Mit der Frage hat sich 'Bank intern' befasst:

Da ist zunächst einmal der Genossenschaftlicher Prüfungsverband e.V./PDG zu nennen. Der PDG wurde am 21.09.2006 in Erfurt gegründet. Bereits am 26.02.2007 wurde ihm vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (ehemals: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit) das gesetzliche Prüfungsrecht verliehen. Seither erfüllt der PDG sämtliche gesetzlichen, satzungsmäßigen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen und besitzt nach 'Bi'-Recherchen explizit auch das uneingeschränkte Prüfungsrecht für Genossenschaften aller Branchen und zwar deutschlandweit. PDG-Vorstand Tobias Kylian bestätigt uns, dass zu den Mitgliedern – neben Wohnungsbau- und Agrargenossenschaften – auch Energie-, Handels- und Dienstleistungsgenossenschaften und eben auch Kreditgenossenschaften gehören. Auffallend ist, dass der PDG ganz bewusst Doppelmitgliedschaften empfiehlt, so heißt es auf 'Bi'-Anfrage aus Erfurt: "Eine freiwillige Mitgliedschaft in unserem Prüfungsverband neben Ihrem bisherigen Verband ist zulässig (§ 54 GenG). Insbesondere für den Bereich der Beratung und Betreuung ist eine Doppelmitgliedschaft zweckmäßig."

Die ersten Banken traten dem PDG 2013 als ordentliches Mitglied bei. Seither erweitert der PDG kontinuierlich seine Prüf-Expertise und konnte erstmals 2015 Genossenschaftsbanken prüfen. Seither ist ein Mitgliedsanstieg feststellbar. Bemerkenswert ist, dass der PDG Wert auf ein persönliches Miteinander zu seinen Mitgliedern legt. So bestätigt uns Kylian, dass man "im persönlichen Dialog konkrete Form der Zusammenarbeit" auslote. Was "natürlich auch der Maßstab" sei, wenn sich wechselwillige Genossenschaftsbanken an den PDG wenden. In solchen Gesprächen, so der PDG, würde offen ebenso über Befangenheitstatbestände bzw. das dahingehende Gefühl der Banken, wie über den Eindruck gesprochen, gegenüber dem Altverband nur noch schwindendes Vertrauen zu haben.

'Bi'-Fazit: Zuletzt hatten wir über die Volksbank Staufen und deren Ärger mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband berichtet. Eskaliert ist die Situation dort, als die BWGV-Verbandsdirektorin Monika van Beek im Rahmen der jüngsten Vertreterversammlung ohne Scheu ein nahezu vernichtendes Urteil über die Bank und deren VV Erhard Stoll 'zum Besten' gab (vgl. 'Bi' 18/2019). Konsequenz war, dass die Bank-Vertreter den Ausschluss aus dem BWGV beschlossen. Für 'Bi' Anlass genug, nach Alternativen Ausschau zu halten. 

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