Aktuelles

Das Provisionsrichtwert-Rundschreiben verzögert sich

Der von BaFin-Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Dr. Frank Grund, angekündigte LV-Provisionsrichtwert (vgl. ‚vt‘ 20/22) soll in einem Rundschreiben geregelt werden. Das sollte dem Vernehmen nach Mitte August veröffentlicht und zur Konsultation gestellt werden. Doch das mit Spannung erwartete Rundschreiben verzögert sich.

Darauf weist aktuell die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hin, die die Aufsicht zum Veröffentlichungszeitpunkt befragt hat. „Die internen Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Doch der Entwurf des Rundschreibens soll innerhalb der nächsten Wochen auf der BaFin-­Internetseite zur Konsultation gestellt werden“, teilt eine Sprecherin der BaFin mit. Ein genauer Zeitpunkt könne derzeit aber nicht genannt werden. Es dauert also länger als ursprünglich geplant. Über die Gründe kann nur spekuliert werden.

Gut vorstellbar ist, dass die am 17.05.2022 bekanntgegebenen „neuen Grundsätze der Zusammenarbeit“ zwischen BMF und BaFin (vgl. ‚vt‘ 21/22), mit der Folge, dass die Aufsicht sich bei einer Standardsetzung mit dem BMF abstimmen müsste (vgl. ‚vt‘ 23/22), sowie die klaren Aussagen des BMF auf Anfrage von ‚versicherungstip‘ („BMF: Nimmt BaFin in wichtige Manndeckung”; vgl. ‚vt‘ 27/22), zu dieser Verzögerung führen.

‚vt‘-Fazit: Es dürfte nicht einfach sein, einen Provisionsrichtwert so auszugestalten, dass er eine starke Wirksamkeit entfaltet und zugleich keinen schwerwiegenden Markteingriff darstellt, der dem Parlamentsvorbehalt unterliegt. Selbst dann, wenn ein Provisionsrichtwert unter wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten eingeführt werden soll, gilt es, diesen daraufhin zu prüfen, ob eine Standardsetzung und womöglich ein schwerwiegender und unzulässiger Markteingriff vorliegt. Bei der Konsultation des Rundschreibens werden wir uns jedenfalls gemeinsam mit der von ‚vt‘ koordinierten BFV für Verbraucher und Versicherungsmakler einsetzen.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk