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Der offizielle Provisionsdeckel-Referentenentwurf liegt seit Gründonnerstag vor

Seit Ende März kursiert ein mit den zu beteiligenden Ministerien BMWi und BMJV nicht abgestimmter Referentenentwurf des BMF für ein Provisionsdeckel-Gesetz (vgl. ‚vt‘ 14/19). Inzwischen fand die Ressortabstimmung statt, seit Gründonnerstag liegt der offizielle „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ des BMF vor und ist in die Verbändeanhörung gegangen.

Fristwahrend bis zum 06.05.2019 wird die von ‚vt‘ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) sich konstruktiv mit einer Stellungnahme einbringen und für die Belange von Versicherungsmaklern und Verbrauchern einsetzen. Wie ein erster Blick in den uns vorliegenden Referentenentwurf zeigt, ist auf dem parlamentarischen Gesetzgebungsweg viel Engagement notwendig, denn große Veränderungen sind nicht erkennbar: Es bleibt bei dem vom BMF geplanten ‚Basisprovisionsdeckel‘ von 2,5 % und dem ‚Qualitätsprovisionsdeckel‘ von 1,5 % der Bruttobeitragssumme.

Weitere Details liefern wir Ihnen in der kommenden ‚vt‘-Ausgabe. Da trotz Ressortabstimmung der Provisionsdeckel drin ist, gilt nun umso mehr: Nehmen Sie an unserer an Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete gerichteten Provisionsdeckel-Protestbrief-Aktion „Finger weg von der Deckelung meiner Abschlussvergütung und dem rückwirkenden Eingriff in Bestandsverträge“ teil unter https://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/umfragen/provisionsdeckel-protestbrief.

 

 

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