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DEURAG bietet vielfältige Selbstbeteiligungsvarianten mit Premiumleistungen

Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG hat auf Basis einer Maklerbefragung ihre Produkte überarbeitet. Das Tarifwerk 06/2018 liefert Versicherungsmaklern durch Kombination von Premiumleistungen mit mehreren Selbstbeteiligungsmodellen vielfältige individuelle Beratungsansätze: Das zum 01.08.2013 in Kraft getretene 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (vgl. ‚vt’ 27/13) hat zu höheren Rechtskosten und als Folge auf breiter Front zu teilweise deutlich gestiegenen Prämien der Rechtsschutzversicherungen geführt. Da es „niemand ausschließen kann, aktiv oder passiv in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden“, wie es Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch formuliert (vgl. ‚vt’ 48/15), gilt umso mehr, dass Bürgern mit einer erschwinglichen Rechtsschutzpolice der Zugang zum Recht erhalten bleibt.

Rechtsschutz ist daher ein wichtiges Beratungsfeld für Versicherungsmakler. Eine Absicherung sollte sich umfassend an dem individuellen Bedarf (Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Wohnungsrechtsschutz) und leistungsstarken Tarifen orientieren. Damit preissensible Kunden sich aufgrund der Prämienhöhe nicht für einen leistungsschwächeren Tarif entscheiden oder gar auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten, werden prämienreduzierende Selbstbeteiligungen immer wichtiger. „Aus regelmäßigen Befragungen wissen wir, dass unsere Makler sich umfassende Produkte mit Premiumleistungen und verschiedenen Selbstbeteiligungsmodellen wünschen“, sagt Lilia Bourial, Leiterin Marketing freie Vertriebe der DEURAG.

Diesen Maklerbedarf hat die DEURAG bei der Überarbeitung ihrer Tarife berücksichtigt, ergänzt Bourial: „Mit unserer neuen, übersichtlichen Tarifstruktur haben wir auf diese Wünsche reagiert.“ Die neue Tarifstruktur sieht vor, dass bisher nur als Ergänzung zum gewählten Produkt hinzufügbare Leistungen nun grundsätzlich enthalten sind (gilt für Privat- und Geschäftskunden). Diese Leistungen im privaten Bereich sind u. a.  ++ Arbeitsrechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarung § 26(4) ARB  ++ Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht § 2 k ARB  ++ Rechtsschutz in Betreuungsverfahren  ++ Vorsorgerechtsschutz sowie Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren. Des Weiteren wurden Versicherungs- und Strafkautionssumme erhöht und die betragen nun jeweils 500.000 € weltweit bzw. sind in Europa unbegrenzt. Zudem wurde der versicherte Personenkreis um die im Haushalt lebenden Elternteile/Großelternteile sowie Enkelkinder erweitert.

Die als Premiumleistungen zusammengefassten Pakete werden, in Abhängigkeit von den RS-Bausteinen und der beruflichen/familiären Situation, in bis zu drei Selbstbeteiligungsvarianten angeboten, die hinsichtlich Leistungsumfang identisch sind. Das macht die Tarife übersichtlich und fokussiert die Beratung auf die nachfolgend erläuterten (alten und neuen) SB-Höhen. Einen Tarif mit Premiumleistungen ohne SB bietet DEURAG nicht an (Ausnahme Verkehrs-RS). Für einen schnellen Überblick liefern wir Ihnen auch ein Prämienbeispiel für den Familientarif bei jährlicher Zahlweise für die Bereiche Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz (PBV):

++ SB-150: Vertraglich vereinbart ist die häufig übliche SB von 150 €. Die Prämie für die niedrigste feste SB beträgt 285 €  ++ SB-Vario 300/150: Vertraglich vereinbart ist eine SB von 300 €, die sich auf 150 € reduziert, wenn einer der von der DEURAG angebotenen Rechtsanwälte gewählt wird. Die Prämie beträgt 228 €. Hier hat der Kunde eine Prämienersparnis und kann im Schadenfall flexibel entscheiden  ++ SB-Bonus 400/0: Der ist neu, hier geht die SB schrittweise um 100 € jeweils zur Hauptfälligkeit nach unten, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde. Wurde ein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet, erfolgt die Rückstufung auf die SB von 400 €, unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung. Wer die SB Null erreicht hat und weitere sechs Jahre schadenfrei bleibt, der muss für die gesamte weitere Vertragslaufzeit keine SB mehr zahlen.

Die Prämie beträgt 246 €. Diese interessante SB-Variante baut auf einer beidseits hohen Vertragskontinuität auf und ist hinsichtlich Schadeneintritt mit einem spekulativen Moment verbunden, zumal VN auch unverschuldet in einen Rechtsstreit gezogen werden können. Gerade hier zeigen sich die Stärken der individuellen Beratung und Aufklärung durch Versicherungsmakler. Lieber die im Vergleich zum SB-150 günstigere Prämie des SB-Bonus mitnehmen oder lieber niedrige feste SB von 150 € vereinbaren als mit der Hoffnung auf SB Null 10 Jahre lang riskieren auf SB 400 ‚zurückzufallen‘? Da wird wohl die kundenindividuelle Mentalität entscheiden.

Neu ist auch der Tarif Fokus, der sich nur an Privatkunden richtet. Die jährliche Prämie für PBV/Familie beträgt 331 €. Der Tarif beinhaltet keine SB, und die DEURAG übernimmt außergerichtlich die Mediatorkosten in den Leistungsarten Schadenersatz-, Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (WuG-RS) sowie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Wenn die außergerichtliche Streitschlichtung durch Mediation nicht gewünscht ist oder scheitert, besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Interessenwahrnehmung. Im Vergleich zum Premiumtarif gibt es folgende Einschränkungen: 

++ Die weltweite Versicherungs- und Strafkautionssumme beträgt 100.000 €  ++ In den Leistungsarten Schadenersatz-RS, Arbeits-RS und RS im Vertrags- und Sachenrecht muss die Anspruchsstreitsumme mindestens 500 € betragen  ++ Ein erweiterter Arbeits-RS für die Übernahme von Kosten bis 1.000 € bei Aufhebungsverträgen ohne Versicherungsfall gilt nicht  ++ Der WuG-RS erstreckt sich nicht auf alle vom VN oder von einer mitversicherten Person selbstgenutzten Wohneinheiten in Deutschland, sondern auf die im Versicherungsschein bezeichnete selbst genutzte Wohnung des VN in Deutschland  ++ Die Wartezeiten beim Arbeits-, Sozial-, Steuer-, Vertrags-, Verwaltungs- und WuG-RS sowie Berufs-Vertrags-RS (für Geschäftskunden) betragen beratungsfreundlich über alle Tarife und SB-Varianten einheitlich drei Monate, für alle anderen Leistungsarten gilt keine Wartezeit, bei Fokus sind beim Arbeits-RS aber sechs Monate zu beachten.

Blicken wir noch auf einige weitere Leistungen bei allen Tarifen: ++ Unter bestimmten (in § 9.2 ARB aufgeführten) Voraussetzungen kann für 12 Monate eine Beitragsfreiheit bei gemeldeter Arbeitslosigkeit genutzt werden  ++ Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz beträgt die Versicherungssumme für Selbstständige 1.000.000 €, im Privatbereich (einschließlich beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten 500.000 €). Nicht versichert sind bspw. Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Finanzierung von Kapitalanlagen und Streitigkeiten um die Vergabe von Darlehen. Neben den Tariferweiterungen gibt es auch Neuerungen bei der DEURAG-Website.

Vertriebsvorstand Dr. Thomas Wolf erläutert: „Mit dem Website-Relaunch haben wir auf www.deurag.de eine neue Informationsplattform rund ums Thema Rechtsschutz geschaffen. Diese entspricht nicht nur denn letzten technischen Standards, sondern dient als ein weiteres Instrument zur aktiven Verkaufsunterstützung unserer Makler. In unserem Blog „Mein gutes Recht“ sollen die Kunden und Vermittler wertvolle Informationen und Rechts-Tipps  für alle Lebensbereiche finden.“

‚vt’-Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung sichert im Leistungsfall den Zugang zum Recht. Das ist wichtig, denn der Gerichtsgang für Rechtsuchende, die keine Rechtsschutzpolice haben, ist aufgrund der drastisch gestiegenen Gerichts- und Anwaltsgebühren zunehmend abschreckender. Bei preissensiblen Kunden hilft eine Selbstbeteiligung. Dabei ist eine höhere Selbstbeteiligung u. E. empfehlenswerter als ein Verzicht auf wichtige Leistungsmerkmale. Hier bietet die DEURAG eine Vielfalt an, die für die individuelle Beratung hilfreich ist.

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