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Die ,EU-Anreiz-Studie' offenbart Argumente gegen Provisionsverbot

Eigentlich sollte die von der EU-Kommission beauftragte und von Kantar Public erstellte Studie „Disclosure, inducements and suitability rules for retail investors study, Final report“ als Beweis für die Notwendigkeit eines Provisionsverbotes herhalten. EU-Kommissarin Mairead McGuinness verwies auf „eine beträchtliche Menge an Beweismaterial”, das angeblich gravierende Nachteile der provisionsbasierten Beratung und Vermittlung belegen soll (vgl. ‚vt‘ 03/23: „Unerwünschte Entscheidung der Anleger: EU auf Verbraucher-Entmündigungs-Kurs“).

Doch dann stellte sich heraus, dass Kantar die Kostendifferenz bei Produkten mit Beratung bzw. ohne Provision um satte 40 % zu hoch angegeben hatte. Zudem entlarvte die von ‚vt‘ vorgenommene erste tiefere Beleuchtung der 333 Seiten umfassenden Studie Ergebnisse, die für den Beibehalt einer qualifizierten Provisionsberatung sprechen (vgl. ‚vt‘ 09/23).

Dazu weitere Erkenntnisse der Studie (Übersetzungen durch ‚vt‘): ++ „Im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden hat sich der Zugang zur Beratung tatsächlich verschlechtert“ und „sich der Markt in Richtung reiner Ausführungsprodukte entwickelt.“ (S. 276)  ++ Erkenntnis Niederlande: „Kleinanleger investieren fast ausschließlich auf Ausführungsbasis, da Anreize verboten sind. Eine unabhängige Beratung ist bei einigen Versicherungs- und Rentenprodukten üblich, für die eine kostenpflichtige unabhängige Beratung vorgeschrieben ist. Eine unabhängige Beratung ist für wohlhabendere Anleger (über 75.000 EUR) möglich.“ (S. 218)  ++ Zur Gesamtsituation in der EU: „Es wird davon ausgegangen, dass die unabhängige Beratung weniger konfliktbehaftet wäre und infolge der Begrenzung der Anreize zunehmen würde“, lautet die Theorie, aber: „Die Studie findet jedoch keine Hinweise auf einen wachsenden Markt für unabhängige Beratung in den untersuchten Ländern.“

Lediglich die Niederlande bilde eine Ausnahme, „in der unabhängige Beratung tatsächlich häufiger vorkommt. Das bedeutet aber noch nicht, dass unabhängige Beratung in den Niederlanden leicht zugänglich ist. Sie ist oft wohlhabenderen Kunden vorbehalten oder mit einer Gebühr verbunden, die nicht jeder zu zahlen bereit ist. Die Mehrheit der Kunden wird nicht durch eine unabhängige Beratung bedient, sondern durch reine Ausführungsprodukte, die über digitale Plattformen verkauft werden.“ (S. 327)

‚vt‘-Fazit: Produkte mit Beratung sind teurer als Produkte ohne Beratung. Diese alles andere als erstaunliche Erkenntnis zieht die EU-Kommission heran, um ein Provisionsverbot zu begründen. Dabei unterschlägt sie aber sowohl, dass Beratung für Verbraucher einen Wert hat als auch die negative Entwicklung für nicht wohlhabende Verbraucher in den Provisionsverbots-Ländern. Wie Sie die Provisionsverbotsforderung der EU bewerten, können Sie uns in der ‚vt‘-Blitzumfrage unter https://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/umfragen/eu-provisionsverbot mitteilen.

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