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Die Kosten einer qualifizierten Beratung sprechen klar gegen einen Provisionsdeckel

 

Die total verunglückte Pressemitteilung des BDVM, wonach dieser einen gesetzlichen Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten zu fordern schien (vgl. ‚vt‘ 24/24: „Obwohl nur 87 (!) Mitglieder dafür sind: BDVM fordert gesetzlichen Provisionsdeckel“), liegt weiterhin bleischwer im Magen vieler Branchenteilnehmer. Es gibt einige schwerwiegende Argumente, die gegen einen so gravierenden ordnungspolitischen Eingriff des Gesetzgebers sprechen, wie z. B. der Wert der Beratung und die Markteintrittsbarriere für junge Versicherungsmakler.

Einen genauen Einblick in die Kosten einer qualifizierten Beratung, die klar gegen eine staatliche Reglementierung der Abschlussvergütung auf 25 Promille sprechen, gibt uns Versicherungsmakler Benedikt Deutsch/Nehren von CleVersichert, der 2023 Finalist beim Jungmakler Award war: „Die Kosten für eine ausführliche und hochwertige Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Privaten Krankenversicherung (PKV) belaufen sich unter Berücksichtigung meines eigenen Unternehmerlohns schnell auf 1.200 bis 1.800 €. Dies beinhaltet 3–5 Stunden Beratung, 1–2 Stunden Vor- und Nachbereitung einschließlich der Antragstellung sowie die externe Aufarbeitung der Gesundheitshistorie, die durchschnittlich 550 € kostet. Hinzu kommen klassische Bürokosten wie Strom, Miete und Software, welche diesen Betrag ergeben. Wird die Abschluss­provision in diesen Bereichen gekürzt, gerät diese Art von Beratung schnell an die Grenze der Wirtschaftlichkeit, da nicht jeder beratene Kunde auch einen Abschluss tätigt. Die Qualitätsstandards in der Beratung zu senken, ist aus meiner Sicht keine Option.“

Neben einigen Berufsverbänden hatte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) bereits vor fünf Jahren in ihrer Stellungnahme zum geplanten ,Provisionsdeckel-Gesetz‘ des BMF (vom 18.04.2019) sachlich und mit guten Gründen gegen den seinerzeit geplanten Provisionsdeckel ausgesprochen, u. a.: „Eine qualifizierte persönliche Beratung zur Altersvorsorge ist zeitintensiv und bedarf einer hohen Qualifizierung und regelmäßigen Weiterbildung. Wird der Preis dieser Beratung staatlich reguliert, führt dies zu einer Verschlechterung der Beratungsqualität und schadet den Verbrauchern.“ Auch an diesem Argument hat sich nichts geändert.

‚vt‘-Fazit: Dass Versicherungsmakler vermeintlich selbst einen Provisionsdeckel fordern, ist Wasser auf den Mühlen der sogenannten Verbraucherschützer und ideologischen Politiker. Eine solche, nicht widerrufene Pressemitteilung bleibt ein wahrer Schatz in deren Schubladen, der zu geeigneter Zeit gehoben werden kann. Doch spricht der BDVM hier für die Versicherungsmakler? Oder sieht nicht vielmehr eine große Mehrheit dies ganz anders? Mit Ihrer Teilnahme an unsere Blitzumfrage unter https://de.surveymonkey.com/r/F3PDNYZ können Sie zur Klarheit beitragen!

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