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Die neuen Basel-Eigenkapitalregeln greifen ab 01.01.2025

Da am 19.06.2024 die Umsetzung von Basel III/Basel IV im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, steht dem geplanten Inkrafttreten zumindest des größten Teils der neuen Regulierung zum 01.01.2025 nichts mehr im Wege. Dadurch werden insbesondere die Kapitalanforderungen der europäischen Banken und Sparkassen sowie eine Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen verschärft, die die Kosten weiter treiben werden. “Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist”, kritisiert Karolin Schriever, geschäftsführendes Vorstands­mitglied des DSGV, der in diesem Jahr die Federführung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) inne hat, stellvertretend für die Bankenverbände. Denn es müssen nicht nur die neuen Kapital­anforderungen der CRR III zum Jahresbeginn 2025 umgesetzt sein, sondern auch bereits zum 12.05.2025 die darauf basierenden Meldungen abgegeben werden.

Für die Europäische Aufsichtsbehörde EBA enthält das Gesamtpaket rund 140 Mandate zur Spezifizierung der Regelungen durch sogenannte 'Level-II- oder III'-Regulierungen. “Dieses Vorgehen führt zu einer viel zu hohen Komplexität in der Regulierung, die alle europäischen Institute zunehmend stark belastet”, kritisiert Schriever die weiter steigenden Belastungen. “Es ist nun an der Zeit, die Spielräume, die der nationale Gesetzgeber hat, auch tatsächlich zu nutzen”, fordert Schriever. “Die anstehende nationale Umsetzung des Bankenpakets (CRD VI-Umsetzungsgesetz) bietet eine gute Gelegenheit, um Regulierung smart zu gestalten.” Hier stehen u. a. Themen wie Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und Governance-Anforderungen (Fit&Proper) im Fokus. Aber auch mit Blick auf die veränderten Kapital­anforderungen sollte sowohl das Bestands- als auch das Neugeschäft des eigenen Instituts einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Hier ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Risikogewichten im Kreditrisikostandardansatz nach CRR III sowie der Neuklassifizierung von Geschäften im Vergleich mit dem bisherigen Stand nach Basel III auseinanderzusetzen.

Etwas länger Zeit hat hingegen die Auseinandersetzung mit der Verschärfung der Handelsregeln. Da die USA und auch Großbritannien hier bei der Umsetzung hinterherhinken, schiebt auch die EU die Umsetzung, wie EU-Kommissarin Mairead McGuiness ankündigte: "Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Anwendung der Basel-Standards in den USA vor dem 01.01.2026 stattfinden wird (…) Diese einjährige Verschiebung sichert global gleiche Wettbewerbsbedingungen für die großen europäischen Banken, die mit anderen globalen Wettbewerben konkurrieren.“ Hier fordert die DK im Rahmen der Verschiebung eine 'early-adoption-Klausel' einzuarbeiten, die es Banken erlaubt, die FRTB-Regel bereits zum 01.01.2025 anzuwenden. Aber es ist auch noch unklar, ob die USA die Vorschriften überhaupt in ihrer vollen Strenge umsetzen oder nicht doch noch Lockerungen einbauen. Dabei dominieren die US-Banken den wenig standortgebundenen Handel bspw. mit Wertpapieren oder Rohstoffen schon heute. Mit unterschiedlicher Auslegung der Basel-Regelungen würde sich der Wettbewerbsdruck auf die wenigen europäischen Großbanken wie die Deutsche Bank, die global noch dabei sind, weiter erhöhen.

'Bi'-Fazit: Mit der Implementierung der neuen Basel III/Basel IV-Regelungen kommt auf Ihre Institute eine komplexe Aufgabe innerhalb einer recht kurzen Umsetzungsfrist zu. Der nationale Gesetzgeber sollte daher alle Möglichkeiten zur Vereinfachung nutzen, die sich bieten.

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