Das Ergebnis des im Auftrag des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin, erstellten rechtswissenschaftlichen Gutachtens ist keine Überraschung. Der renommierte Rechtsexperte bescheinigt insbesondere dem für Versicherungsmakler von der EU-Kommission geplanten Provisionsverbot, konkret der Regelung in Artikel 30 Absatz 5b) lit. b) IDD-E, keine Vereinbarkeit mit höherrangigem europäischem Recht.
Bereits bei dem durchgesteckten Entwurf Anfang Mai lautete unsere Analyse und Kritik (vgl. ‚vt‘ 20/23): „Die umstrittene Regelung wäre nicht ‚nur‘ ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler bei versicherungsbasierten Anlageprodukten, sondern zugleich eine Wettbewerbsungleichheit zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern und auf Produktebene auch zwischen AO-Versicherern und Maklerversicherern. Damit würden gravierende Nachteile für Verbraucher einhergehen. Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) werden wir auf diese Probleme aufmerksam machen und uns für die Belange der Versicherungsmakler und Verbraucher einsetzen.“
Das Rechtsgutachten von Prof. Schwintowski umfasst 38 Seiten und beinhaltet u. a. folgende wesentliche Ergebnisse: ++ Im Kern geht es in allen Fällen darum, dass den Maklern durch die Europäische Union bei Vermögensanlageprodukten ein Provisionsverbot auferlegt wird. Ein vergleichbares Provisionsverbot gibt es gegenüber den gebundenen Vertretern nicht ++ Daraus folgt, dass Makler im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert sind. Sie können Produkte, in denen – wie üblich – die Provision für die Vermittlung in die Prämie einbezogen ist (Bruttoprämienprinzip) nicht mehr veräußern, weil sie den Kunden bei der Vermittlung dieser Produkte, die weit über 90% des Gesamtmarktes ausmachen, zusätzlich ein Entgelt für ihre Vermittlungs- und Beratungstätigkeit in Rechnung stellen müssten
++ Damit sind Makler gegenüber gebundenen Vertretern praktisch nicht mehr wettbewerbsfähig ++ Für die Kunden würde dieses Konzept zu einem erheblichen Nachteil führen. Sie könnten auf den Sachverstand unabhängiger Sachwalter, die in ihrem eigenen Interesse tätig wären, nicht mehr zählen, da sich diese im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern nicht mehr behaupten könnten ++ Die Kunden würden folglich ausgerechnet die Vermittler verlieren, die im Interesse der Kunden für einen umfassenden Marktüberblick und einen Vergleich der Produkte so sorgen, dass die jeweils qualitativ besten Produkte den Kunden empfohlen werden
++ Da die Makler im Wettbewerb um den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten ausscheiden müssten, würden sie als wesentlicher Treiber eines Wettbewerbs um die besten Produkte wegfallen ++ Zugleich würden die Versicherer einen Teil des Vertriebswegs verlieren, der für sie beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten traditionell sehr wichtig ist. Dafür, dass Versicherer auf die Versicherungsmakler verzichten müssten, gibt es keinerlei Sachgrund.
‚vt‘-Fazit: Diese von der EU-Kommission geplante Regelung ist das Gegenteil von Verbraucherschutz. Daher bleibt zu hoffen, dass das aussagekräftige Rechtsgutachten auch bei der EU-Kommission entsprechend gewürdigt wird.
Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette mit einem
'versicherungstip'-Abonnement.
Damit erhalten Sie
• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post
• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern
• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag
• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)
• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und
• Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.