Vor wenigen Tagen haben Investoren der Doric/Hansa Treuhand Sky Cloud-Flugzeugfonds Post bekommen: So wurden die Anleger des Sky Cloud III wie folgt angeschrieben: "Der Leasingvertrag für den Airbus A 380 endet vertragsgemäß nach 12 Jahren im November 2023, nachdem Emirates bestehende Verlängerungsoptionen nicht ausgeübt hat. Ein Zweitmarkt für Airbus A 380 hat sich bisher nicht entwickelt und ist auch nicht absehbar. Der Asset Manager der Gesellschaft, die Doric GmbH, konnte nach mehrmonatigen Verhandlungen mit dem Leasingnehmer Emirates folgende Vereinbarung erzielen: Das Flugzeug wird an Emirates zu einem Veräußerungserlös von rund 33 Mio. EUR verkauft und Ende November 2023 übergeben. Es ist zu erwarten, dass der Veräußerungserlös aus dem Flugzeug rd. 69,5 % Ihrer Kapitaleinlage beträgt." Im Grunde ist also alles in Butter: Obwohl dieser Fonds somit ca. drei Jahre früher als geplant liquidiert wird, prognostiziert Doric zusammen mit der anstehenden Schlussauszahlung von knapp 70 % einen Brutto-Gesamtrückfluss von 170 %. Angesichts der turbulenten geopolitischen Ereignisse der letzten Jahre und der Einschränkungen der Luftfahrt durch Corona etc. ein mehr als akzeptables Ergebnis! Möglich gemacht haben dies auch vor allem die Vertriebspartner von Doric und Hansa Treuhand. Auf diese kommt ja nun (eigentlich) wieder Beratungsbedarf zu, da für viele Kunden eine erhebliche Rückzahlung aus den Fonds ansteht!
Doch in Offenbach tickt das Navi etwas anders, denn Doric hat offenbar auf Auto-Pilot geschaltet und will den Vertrieb aus dem Cockpit loswerden: Denn beim Sky Cloud II und III soll nun nur die Fondshülle – ohne Flugzeug bzw. Fondsobjekt – recycelt werden. Im Aviation-Jargon würde man wohl vom 'Part-Out' (Ausschlachten) sprechen: In einem komplizierten Abstimmungsverfahren schlägt man den Investoren vor, die oben genannte Schlusszahlung von 69,5 % zur Reinvestition in den Bau einer einzelnen Windkraftanlage für 14,25 Mio. € der Doric-Schwestergesellschaft Vestinas zu überlassen: "Bezogen auf eine am 1. Januar 2011 geleistete Kommanditeinlage ergibt sich unter Berücksichtigung der bis Ende 2022 geleisteten Liquiditätsausschüttungen und obiger Simulationsrechnung für das Projekt VESTINAS ein erwarteter Gesamtkapitalrückfluss von zirka 198,3 %. Im Vergleich beträgt der Gesamtkapitalrückfluss ohne das Anschlussinvestment 170,5 %", rechnet Doric den Investoren vor. Bei Vestinas handelt es sich um die im Jahr 2017 gegründete Direktvertriebsschiene bzw. "Investitionsplattform aus dem Hause Doric", die Wertpapiere anbietet, die "nach Online-Zeichnung direkt in das Depot des Anlegers eingebucht" werden können.
Nach 'k-mi'-Informationen ist es nicht das erste Mal, dass Doric ein solches Fonds-Recycling betreibt. Verständlicherweise ist der Vertrieb massiv verärgert. Wir haben bei Doric nachgebohrt, auch zu den aufsichtsrechtlichen Hintergründen. Die Fondsserie – wie z. B. der Sky Cloud III – wurde als Vermögensanlage emittiert. Durch die Anschlussinvestition in eine nachrangige Anleihe wird er nun zum AIF. So soll u. a. aus der Doric-Gruppe die Quadoro Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft für den in 2011 aufgelegten Fonds bestellt werden. Wir haben Doric dazu u. a. gefragt: ++ Sofern durch die erneute Investition als 'zusätzliche Anlage' gemäß § 353 Abs. 1 KAGB ggf. das KAGB anzuwenden ist: Müssen demnach die (neuen) Anlagebedingungen von der BaFin genehmigt werden? Gibt es überhaupt (neue) Anlagebedingungen? ++ Welche Kosten und Vergütungen entstehen durch die Anwendbarkeit des KAGB? ++ Dürfen geschlossene Publikums-AIF gemäß § 261 KAGB überhaupt in nachrangige Anleihen, wie hier vorgesehen, investieren? Dazu Doric gegenüber 'k-mi': "Anwendbar ist hier § 353 Absatz 4 KAGB, der die teilweise Anwendbarkeit des KAGB bestimmt. Die Gesellschaft unterliegt der Verwaltung durch eine KVG, ebenso ist eine Verwahrstelle zu bestimmen. Nicht erforderlich ist allerdings die Erstellung von Anlagebedingungen, es gelten vielmehr die gesellschaftsvertraglichen Regelungen, die den Gesellschaftern erlaubt, den gewünschten Geschäftsumfang der 'zusätzlichen Anlage' zu bestimmen. Die Abstimmung sieht vor, dass nur die Gesellschafter, die explizit die Gesellschaft fortsetzen möchten, in der Gesellschaft verbleiben. Alle anderen Gesellschafter scheiden zum Liquidationserlös, der sich aus dem ursprünglichen Flugzeuginvestment ergibt, aus." Auch die Investition in nachrangige Anleihen sei möglich, so die Rechtsauffassung von Doric: Dies "ergibt sich aus § 353 Absatz 4 KAGB, der § 261 KAGB in diesen Fällen nur für beschränkt anwendbar erklärt".
Zu den (Mehr-)Kosten der KVG-Bestellung äußert sich Doric auf 'k-mi'-Anfrage nicht konkret. Aus der Beschlussvorlage ergibt sich beim Sky Cloud III eine Kostenbelastung von 116.500 € p. a. Wir haben Doric auch gefragt, ob ggf. die Altvermittler Haftungsrisiken im Rahmen der Neuinvestition ausgesetzt sind? "Es erfolgt kein Vertrieb von Kommanditanteilen. Damit sind die Altvermittler weder eingeschaltet noch in irgendeiner Weise betroffen. Deren Vermittlungstätigkeit war mit der ursprünglichen Vermittlung abgeschlossen. Die Gesellschafter entscheiden als Kommanditisten/Treugeber in der Gesellschafterversammlung", so die Rechtsaufassung von Doric. Wir sind uns da nicht so sicher: Eine saubere Lösung wäre es wohl gewesen, die Investoren im Rahmen der Abstimmung über die Anschlussinvestition eine Haftungsfreistellung des Vertriebs erklären zu lassen. Das führt dann direkt zu der zentralen Frage, warum wurden die ursprünglichen Vertriebspartner des Doric Flugzeugfonds Fünfzehnte GmbH & Co. KG über die Anschlussinvestition nicht (vorab) informiert oder anderweitig einbezogen?, fragten wir Doric. Hier gibt sich der Anbieter nun schmallippig: "Wie ausgeführt ist ein Vertrieb nicht erfolgt, die Gesellschafter wurden allerdings angehalten, sich im Bedarfsfall mit Beratern ihres Vertrauens auszutauschen." Nur wie sollen sich Berater mit ihren Kunden zu einer Anschlussinvestition austauschen, zu der es noch nicht mal einen Prospekt etc. gibt? Jede Äußerung des Beraters dazu dürfte u. E. haftungsrechtlich heikel sein!
'k-mi'-Fazit: Doric hat offenbar 'Schrödingers Katze' der Finanzanlage erfunden: Einen Vertrieb, der nach Auffassung des Anbieters kein Vertrieb ist, sondern eine 'Anschlussinvestition'. Dieses Fonds-Recycling hinter dem Rücken des Vertriebs ist u. E. durch ein Schlupfloch im § 353 Abs. 4 KAGB möglich, einen Paragraphen, an dem schon einiges rumgedoktort wurde. So können offenbar Altfonds ohne Anlagebedingungen und BaFin-Freigabe und ohne die vollständigen Restriktionen des § 261 KAGB auch nach Jahren noch 'zusätzliche Anlagen' z. B. in Nachrang-'Anleihen' tätigen. Durch die Bestellung einer KVG verdient sich die Anbieter-Gruppe auch noch ein kleines Zubrot, wenn es auf der eigenen Direktzeichnungsplattform nicht so optimal laufen sollte. Die Vertriebspartner, die den ursprünglichen Vertriebserfolg mit ihren Kunden erst möglich gemacht haben, stehen aber nun am Rollfeld und können ihren Kunden nur noch zuwinken, wenn diese in ihrem Flugzeugfonds (der nun einen Windpark im Laderaum hat) nach geplanter Landung wieder durchstarten und abheben.