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Dr. Carsten Brodesser zum Thema "BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler"

"Nachdem das parlamentarische Verfahren trotz der großen Bedenken im Vorfeld nun angelaufen ist, hat sich als erstes der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf in seinen Fachausschüssen befasst. Die Kritik wird dadurch nicht weniger. So gab es einen Antrag unter der Federführung von Hessen, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, der die bekannten Kritikpunkte aufgriff, allerdings aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat keine Mehrheit fand.

Der angenommene Antrag aus Baden-Württemberg ist im Ton zwar etwas moderater, kritisiert aber auch die   ++ Unklarheit, wie das Vorhaben finanziell und organisatorisch umgesetzt werden soll  ++ die Frage nach Personal, jährlichen Kosten, die 'erneut zu prüfen' sind  ++ er fordert Evaluation  ++ und er kritisiert, dass keine Regelungsalternativen, hier nennt er ausdrücklich auch eine zweistufige Lösung BaFin- bisherige IHK-Aufsicht, die ich ebenfalls vorgeschlagen hatte, geprüft werden  ++ und schließlich ist  die besondere Eilbedürftigkeit nicht ersichtlich.

Ich hoffe, dass unser Koalitionspartner in der bevorstehenden Anhörung des Bundestages zur Übertragung der Aufsicht die ideologischen Scheuklappen ablegt und sich den Argumenten der Praktiker öffnet.“

Dr. Carsten Brodesser, Diplom-Volkswirt, CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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