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EIOPA-Bericht widerlegt ideologische vzbv-These zu Versicherungsvermittler-Aufsicht

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Übertragung der Finanzanlagenvermittleraufsicht auf die BaFin arbeitete die Propagandamaschine des vzbv zur Diffamierung der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und der bestehenden Aufsicht auf vollen Touren. In einem „Positionspapier“ des vzbv vom März 2020 hieß es z. B.:

„Wichtiger ist zu fragen, wie streng die Behörden die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis überprüfen. Aus Sicht des vzbv bestehen Zweifel, ob IHKn und Gewerbeämter neben der formalen Erlaubniserteilung als Aufsicht im Markt aktiv sind. Im Jahr 2016 hat der vzbv im Rahmen einer Stichprobe festgestellt, dass rund ein Drittel der Vermittler auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hatte. Dies wirft unmittelbar die Frage nach dem Selbstverständnis von IHKn und Gewerbeämtern als Aufsicht auf. Werden bloß Zulassungen für den gewerblichen Vertrieb von Finanzanlagen erteilt, oder fühlen sich IHKn und Gewerbeämter für die Durchsetzung von Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Finanzanlagen verantwortlich?“

Allerdings hatten wir mehrfach, so auch bei dieser unsinnigen Behauptung, dem mit vielen Steuermillionen subventionierten sogenannten vzbv-‚Marktwächter Finanzen’ den Zahn gezogen und entlarvt, dass dessen Untersuchungen auf Basis geringer Sachkenntnis und fehlender Repräsentativität beruhen (vgl. ‚vt’ 01, 19, 23, 25 und 26/16). Die ideologischen Forderungen und Diffamierungen sind aber auch für Versicherungsmakler hoch brisant, denn im besagten Positionspapier „BaFin-Aufsicht über Anlagevermittler umsetzen“ fordert der vzbv auch die Beaufsichtigung der Versicherungsmakler durch die BaFin (vgl. ‚vt‘ 23/20):

Darin führt der vzbv aus seiner Sicht „Gründe für eine BaFin-Aufsicht“ auf. Unter Interessenkonflikte heißt es: „Die IHKn sind Interessenvertreter der gewerblichen Berufe und vertreten damit auch die Interessen der Vermittler von Finanzanlagen, Versicherungen und (Immobilien-) Darlehen. Sie können daher nicht sinnvollerweise deren Aufsicht übernehmen. Dieser Befund alleine muss streng genommen ausreichen, um die Aufsicht über alle gewerblichen Vermittler von Finanzdienstleistungen von den IHKn an unabhängige Behörden zu übertragen.“ Ein aktueller Bericht der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA bestätigt nun erneut die vzbv-Behauptung mangelnder Aufsicht als ideologisches Märchen:

Im Bericht geht es für den Betrachtungszeitraum seit IDD-Anwendungsbeginn Anfang 2018 bis Ende 2019 um erfolgte Sanktionen und sonstige Maßnahmen gegen Versicherungsvermittler in den einzelnen Staaten der EU. Die Ergebnisse: ++ Aus damals noch 31 Mitgliedsstaaten wurden nur von acht Staaten überhaupt Sanktionen gemeldet, neben Deutschland von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Litauen, Malta und Ungarn ++ Von den 1.923 gemeldeten Sanktionen wurden allein 1.588 und damit 82,5 % in Deutschland ausgesprochen ++ Verstöße, welche sanktioniert wurden, waren u. a. fehlende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, fehlender Nachweis der erforderlichen Qualifikation oder Weiterbildung, fehlender Nachweis der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen. Das sollte man bei der Bewertung der Ergebnisse beachten:

++ Nationale Bestimmungen zur Umsetzung der IDD erschweren eine Vergleichbarkeit zwischen den Ländern. So ist die Bewertung, was ein Verstoß ist, teilweise unterschiedlich, ebenso die Definition, Bedeutung und Verhängung von Sanktionen ++ In einigen Mitgliedsstaaten wurde die IDD erst nach 2018 in nationales Recht umgesetzt, was zu den geringen und insbesondere fehlenden Meldungen anderer Mitgliedsländer beiträgt ++ Die Angabe der absoluten Anzahl der Sanktionen eines Mitgliedslandes trägt weder dessen Größe und insbesondere nicht der Anzahl der dort tätigen Versicherungsvermittler Rechnung.

Wie sind somit die Ergebnisse zu bewerten? ++ Beginnen wir mit dem, was es nicht bedeutet: Auch wenn laut diesem Bericht über 80 % der gemeldeten Sanktionen auf Deutschland entfallen, heißt das nicht, dass sich die deutschen Versicherungsvermittler EU-weit am wenigsten an die Vorgaben halten ++ Der Bericht soll nun jährlich erscheinen. Bei den zukünftigen Ergebnissen dürfte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in diversen Ländern die IDD-Umsetzung später erfolgte als in Deutschland.

Unklar bleibt allerdings, wie sich die teilweise unterschiedlichen Bewertungen und Definitionen auswirken bzw. ob diese im EIOPA-Bericht angemessen Berücksichtigung finden ++ Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert in Deutschland. Das mag auch bei IHKen und Gewerbeämtern optimierungsfähig sein, von einer mangelhaften Aufsicht kann jedenfalls nicht die Rede sein.

 ‚vt‘-Fazit: ++ Die Behauptung u. a. des vzbv, dass eine BaFin-Aufsicht besser sei, ist nach Wirecard ohnehin hinfällig geworden. Nun zeigt der Bericht der EIOPA, dass die gewerberechtlich organisierte Aufsicht über Versicherungsvermittler in Deutschland funktioniert. Die vzbv-Legende von der untätigen Aufsicht ist damit endgültig als politisches Narrenspiel entlarvt.

++ Wenn eine BaFin-Aufsicht über Versicherungsmakler käme und diese analog der Aufsicht über gebundene Versicherungsvertreter umgesetzt würde, wäre der Drangsalierung des unabhängigen Versicherungsmaklers durch so manchen Versicherer Tür und Tor geöffnet.

++ In der laufenden Legislaturperiode ist ein Aufsichtswechsel für Versicherungsmakler kein Thema. Das sollte aber auch nicht in einen Koalitionsvertrag der nächsten Regierung reinrutschen. Wir setzen uns auf politischer Bühne für Ihre Belange ein!

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