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Ermöglicht Fonds Finanz als Check24-Handlanger Bestandsübertragungen?

Viele Versicherungsmakler arbeiten mit Maklerpools zusammen. Da scheint auch die Check24 Vergleichsportal GmbH mit ihren Versicherungs-Portal-GmbHs keine Ausnahme zu sein. Welche Rolle die Fonds Finanz Maklerservice GmbH spielen könnte bei Bestandsübertragungen zu Gunsten der Check24 auf Basis von Vollmachten, unter die Check24 mit einer Computer-Handschriftart eine aus Vor- und Nachnamen der Kunden bestehende ‚Unterschrift‘ einfügt, hat ‚vt‘ für Sie recherchiert: Verbraucher, die Check24 online das Mandat erteilen, sie bei einem Versicherungsvertrag zu betreuen, können dieses Mandat erteilen, ohne den Maklerauftrag und die Maklervollmacht gesehen zu haben.

Obwohl es technisch kein Problem darstellen sollte, sieht die Menüführung auf der Check24-Homepage nicht vor, dass der Verbraucher zumindest die sensiblen Passagen verpflichtend vor Augen hat, zu welchen Vertretungen er den Vergleichsportal-Konzern bevollmächtigt. Völlig dubios wird es dann bei der Check24-Zauberei mit der Kunden-Unterschrift: Mit einer Computer-Schriftart ‚Handschrift‘ fügt Check24 die aus Vor- und Nachnamen des Kunden bestehende ‚Unterschrift‘ unter die Vollmacht ein (vgl. ‚vt‘ 11/19). Das bekommt der Verbraucher aber nur mit, wenn er das Mandat anklickt. Angesichts der technischen Möglichkeiten, bspw. per Maus oder auf einem speziellen Endgerät wie Unterschriften-Pad oder via Smartphone oder Tablet eine elektronische Unterschrift zu leisten, sollten Versicherer hellhörig werden.

Warum ‚verzichtet‘  ausgerechnet der in der Digitalisierung doch so fortschrittlich aufgestellte Vergleichsportal-Konzern auf den Einsatz moderner Technologie? „Die Abgabe der Willenserklärung zur Erteilung der Maklervollmacht erfolgt digital in einem mit den angeschlossenen Versicherungen abgestimmten Prozess“, erklärte Check24-Geschäftsführer Dr. Christoph Rösch auf Anfrage der ‚vt‘-Redaktion. Wir halten das Simulieren einer Unterschrift aber für unseriös.

Möglicherweise sehen das auch viele Versicherer so, denn bei unserer Recherche konnten wir feststellen, dass die „Option“ der Mandatserteilung, den Verbraucher „bei diesem Vertrag zu betreuen und Details zu diesem Vertrag in“ dessen „Namen anzufordern“, von den meisten Versicherern „noch nicht unterstützt“ wird. Doch könnten Versicherer dank Fonds Finanz an der Nase herumgeführt werden? Im Versicherungsmaklervertrag ist unter Punkt „6. Einschaltung von Maklerpools“ nur die „Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München“ als der für den „Makler“ Check24 „in Betracht“ kommende „Maklerpool“ aufgeführt. Und Fonds Finanz arbeitet bekanntlich als ‚Blindpool‘.

Wir haben Fonds Finanz Geschäftsführer Norbert Porazik am 18.03.2019 zur Zusammenarbeit mit Check24 auf Basis elektronischer Vollmachten ohne Unterschrift des Vollmachtgebers um Stellungnahme gebeten:
++
Akzeptiert Fonds Finanz Vollmachten, bei denen Check24 mit einer Computer-Handschriftart die aus Vor- und Nachnamen des Kunden bestehende ‚Unterschrift‘ unter die Vollmacht einfügt? Wenn ja, warum? 
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Informiert Fonds Finanz, wenn Check24 den Maklerpool zur Begründung, Änderung oder Kündigung eines Versicherungsvertrages nutzt, den jeweiligen Versicherer über das Zustandekommen der ‚Unterschrift‘ unter der Vollmacht? Wenn nein, warum nicht?

Nachdem bereits mehr als 14 Tage seit der Anfrage vergangen sind, ohne dass Porazik geantwortet hat, schließen wir, dass Fonds Finanz die brisanten Fragen nicht beantworten will. Wir informierten den Poolchef auch über die Kritik von Versicherungsmaklern über die Check24-Vorgehensweise und die Erlebnisse von deren Mandanten, die überrascht feststellten, dass der bisherige Versicherungsmakler des Vertrauens plötzlich nicht mehr der betreuende Versicherungsmakler sein soll.

Denn wenn ein Versicherungsvertrag in den Bestand der Check24 überführt wird, verliert der bisherige Versicherungsmakler diesen Vertrag und womöglich die Bestandscourtage, obwohl das gar nicht Absicht des VN war. Daher haben wir Porazik gefragt, ob dies Anlass für Fonds Finanz sein könnte, nur Maklervollmachten von Check24 zu akzeptieren, die entweder vom Kunden eigenhändig unterschrieben sind oder bei deren Online-Erstellung der Kunde mit elektronischen Mitteln eine Unterschrift unter die Maklervollmacht leistet.

Aber auch diese Frage hat Fonds Finanz nicht beantwortet. Wenden wir uns nochmals dem intransparenten Blindpooling zu: Obwohl es die – von einigen Maklerpools schon seit vielen Jahren genutzten – technischen Voraussetzungen gibt, Vermittlern bei Versicherern eine eigene Untervermittlernummer zuteilen zu lassen, womit dann der Vermittler als persönlicher Ansprechpartner für den Kunden in Police oder Schriftverkehr benannt wird und jeder Versicherer erkennt, von welchem Vermittler er das Geschäft vermittelt bekommt, betreibt Fonds Finanz weiterhin Blindpooling. Die Versicherer erkennen beim Blindpooling nicht, wer der Vermittler ist.

Droht damit ein Geschäftsmodell, durch das via Fonds Finanz Verträge von Vermittlern in den Check24-Bestand überführt werden, womöglich auch bei Versicherern, die die bedenkliche Unterschriftengenerierung unter Maklervollmachten des Vergleichsportal-Konzerns nicht unterstützen?

‚vt‘-Fazit: ++ Zwei, die sich gesucht und gefunden haben? Mit einer computeranimierten Unterschrift generiert Check24 eine handschriftähnliche Unterschrift unter die Vollmacht. Trotz Hinweis auf eine elektronische Erstellung hat das mit Wahrheit und Klarheit nichts zu tun, denn es wird eine Unterschrift suggeriert. Intransparent ist auch das von Fonds Finanz praktizierte Blindpooling.

Transparenz – und zudem höhere Sicherheit im Insolvenzfall – ist dann gegeben, wenn der Vermittler vom Versicherer erkannt und als Vermittler geführt wird. Das bringt außerdem den Vorteil, dass nicht der Pool, sondern der Versicherungsmakler in der Police aufgeführt wird. Zwei Unternehmen, die sich gerne als technologisch bestens aufgestellt sehen, aber technische Möglichkeiten für mehr Transparenz nicht nutzen. Warum? 

++ Wenn Versicherer Vollmachten mit simulierten Unterschriften via Fonds Finanz untergejubelt bekommen, würde der Münchner Pool an der Existenzfähigkeit seiner ‚Geschäftspartner‘ sägen. Gerne hätten wir Ihnen Antworten der Fonds Finanz auf unsere brisanten Fragen geliefert.

Insbesondere, ob die Fonds Finanz nur Maklervollmachten von Check24 akzeptiert, die entweder vom Kunden eigenhändig unterschrieben sind oder bei deren Online-Erstellung der Kunde mit elektronischen Mitteln eine Unterschrift unter die Maklervollmacht leistet. Das wäre eine wichtige Klarstellung für Fonds Finanz-Partner. Fraglich ist, warum Porazik diese nicht liefert.

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