Aktuelles

F.A.Z. mit gutem BU-Bericht, aber leichtfertigem ‚Do-It-Yourself‘-Fehlberatungs-Tipp

Im Bericht „Berufsunfähigkeit wird günstiger“ vom 20.02.2025 (https://tinyurl.com/yc5c8tk4) informiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) über sinkende BU-Prämien aufgrund des zum 01.01.2025 von 0,25 % auf 1,0 % angehobenen Höchstrechnungszinses. Informativ werden die Einflüsse der Berufsgruppen aufgezeigt, die Funktionsweise der Beitrags- und Leistungsdynamik erläutert sowie mit Unterstützung von Morgen & Morgen für einen Musterkunden Tarifbeispiele geliefert und deren Prämien und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr genannt.

Im Prinzip ein für Verbraucher lesenswerter und informativer Bericht, der positiv die wichtige Absicherung durch eine BU-Versicherung beleuchtet. Dies jedenfalls bis zu der Stelle, an der es um bestehende Verträge und deren mögliche Umdeckung geht („wer von den neuen Tarifen profitieren will, kann auch über einen Wechsel der Versicherung nachdenken“) und Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ‚beratend‘ eingebunden wird. Zunächst richtig rät der sogenannte „Verbraucherschützer Philipp Opfermann nur dazu, wenn der Kunde keine gesundheitlichen Beschwerden hat und noch relativ jung ist“.

Doch dann geht es nur noch ums Alter: „Denn je älter man wird, desto teurer wird der Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Schon ein Jahr zusätzlich macht einen Unterschied bei der Prämie, wobei die Versicherer üblicherweise nach Jahrgang rechnen“, berichtet die F.A.Z.  Mit Informationen des ‚Beraters‘ Opfermann liefert die F.A.Z. fatale Ratschläge für Verbraucher: „Auch wer mit seinem Versicherer unzufrieden ist, könne die neuen Tarife prüfen. Wichtig sei es, sich mehrere Angebote einzuholen – und erst dann zu entscheiden, welcher Versicherer für einen am besten ist.“ Der Verbraucher soll selbst neue Tarife prüfen und seine BU selbst neu eindecken, mithin seine alte BU kündigen! Weder erfolgt ein Hinweis auf die Risiken der Gesundheitsfragen noch ein Tipp, für die Umdeckungs-Prüfung einen BU-Experten einzuschalten. Ein Ratschlag in der F.A.Z., der Verbraucher schnurstracks in die ‚Do-It-Yourself‘-Fehlberatung führen dürfte. Wir haben daher die renommierte Tageszeitung um Stellungnahme gebeten:

++ Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Kunden zahlreiche Gesundheitsfragen beantworten und oftmals eine Gesundheitshistorie aufbereiten. Unzutreffende Antworten können, bspw. durch Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, für den Kunden gravierende Folgen haben, bis hin zu Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherer und zum Versagen der BU-Leistung im Schadensfalle.

Ist die F.A.Z. der Auffassung, dass Verbraucher eine so komplexe und existenziell wichtige Versicherung im ‚Do it yourself‘-Verfahren abschließen sollten? ++ Warum weist die F.A.Z. nicht darauf hin, dass Verbraucher bspw. sich an einen qualifizierten Versicherungsmakler wenden sollten, der für seine Beratung und Vermittlung in der Haftung steht? ++ Trägt der die obige Empfehlung aussprechende Verbraucherschützer Philipp Opfermann das Haftungsrisiko, wenn ein Kunde beim ‚Do it yourself‘-Wechsel der BU-Versicherung einen Fehler macht?

Bis Redaktionsschluss lag von der F.A.Z. keine Stellungnahme vor. Liefern können wir Ihnen aber die auf Praxiserfahrungen beruhende Auffassung der Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Partnerin in der Kanzlei Michaelis. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht warnt vor den Fallstricken einer BU-Umdeckung: „Soll man einen BU-Vertrag umdecken? Das ist abhängig von der Laufzeit und vom Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und in der Regel eher nicht zu empfehlen. Ein paar gesparte Prämien führen zum Verlust der Absicherung insgesamt. Warum das so ist? Der Versicherungsnehmer hat im Versicherungsantrag viel ‚Kleingedrucktes‘ zu lesen, und – besonders gefährlich –, es sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Es liegt auf der Hand, dass ein 20-Jähriger eine andere Krankengeschichte hat als ein 50-Jähriger.“

Rechtsanwältin Pagel kennt aus ihrer Praxiserfahrung das Problem und späte böse Erwachen: „Der Versicherer überprüft die Angaben zum Gesundheitszustand jedoch in der Regel nicht sofort bei Vertragsabschluss, sondern erst bei rückschauender Prüfung im Leistungsfall. Sind z. B. Rückenschmerzen und verordnete Massagen vor Vertragsschluss oder vom Arzt notierte Diagnosen wie ‚Erschöpfung‘, z. B. bei einer Corona-Erkrankung, in den Gesundheitsfragen nicht angegeben, folgt u. U. der Rücktritt vom Vertrag und eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und der Versicherer hält sich für leistungsfrei. Ob berechtigt oder nicht, das führt zum Rechtsstreit. Bis dahin sind oft viele Jahre der Prämienzahlung vergangen. Prämien, die der Versicherer behalten darf, auch ohne Leistung. Eine der größten Gefahren bei der Umdeckung von Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen ist damit der Verlust der BU-Absicherung und schlimmer noch, der Verlust der über Jahre eingezahlten Prämien, ohne dass das Risiko im Bedarfsfall gedeckt ist.“ Ein Abschluss im höheren Alter kann erheblich schwieriger sein: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll gerade das mit dem Alter ansteigende Risiko für die Arbeitskraft infolge Krankheit, Körperverletzung oder altersbedingten Kräfteverfall absichern. Je später ein Vertrag geschlossen wird, desto größer wird dieses Risiko. Dem begegnen die BU-Versicherer mit Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag.“

Ohne versierten BU-Berater stellen Verbraucher sich schnell selbst ein Bein: „Gesundheitsfragen werden in der Praxis häufig falsch beantwortet. In vielen Anträgen fragen Versicherer auch nach ‚Beschwerden‘. Dann sind nicht nur Krankheiten, sondern auch z. B. Rückenschmerzen anzugeben. Im Grunde selbst dann, wenn man deswegen nicht beim Arzt war. Der Rücktritt und die Anfechtung sind für den Versicherer ein probates und weitverbreitetes Mittel für den Versuch, sich der Leistungsverpflichtung im Leistungsfall zu entziehen. Wir vertreten regelmäßig Versicherungsnehmer, die sich gerade dem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen durch Versicherer ausgesetzt sehen, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.“

‚vt‘-Fazit: Ein so renommiertes Blatt wie die F.A.Z. hat gewiss einen anderen Anspruch, als Verbrauchern eine Anleitung zu einer ‚Do-It-Yourself‘-Fehlberatung zu liefern. Insbesondere wenn es um eine so komplexe und existenziell wichtige Absicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung geht, sollten BU-Experten unter den Versicherungsmaklern und nicht vermeintliche Experten unter den sogenannten Verbraucherschützern konsultiert werden. Gerne können Sie unseren Bericht und die Ausführungen der Fachanwältin für Versicherungsrecht Pagel zur Information und Aufklärung Ihrer Kunden nutzen.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

 

 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk