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Fehlende Aufklärung zur Clerical Medical-Stellungnahme löst Sorgen aus

Bedenkliche Stille herrscht bei Clerical Medical (CM)/Scottish Widows Limited (SWL) bei der Aufklärung, wie der britische Versicherer sicherstellt, dass die Verträge mit deutschen VN auch nach dem 29.03.2019 und einem ggf. ungeregelten Brexit ungestört weiterlaufen und anstehende Auszahlungen bedient werden können (vgl. ‚vt’ 28/18).

Wir fassen zusammen: ++ Auf unsere Anfragen vom 04.07. und 09.07. lieferte SWL keine Antwort ++ Allerdings hat SWL danach (der ‚vt’-Redaktion vorliegende) Stellungnahmen an anfragende Vermittler bzw. an VN verbreitet. Doch die enthalten Andeutungen, die weitere Fragen aufwerfen (vgl. ‚vt’ 36/18). Diese Fragen haben wir CM/SWL gestellt und hofften auf Klärung für Sie (vgl. ‚vt’ 43/18). Aber unsere Anfrage vom 21.08. blieb erneut ohne Reaktion. Schauen wir in die Absichtserklärungen der CM/SWL (Hervorhebungen durch die Redaktion): „Solange in Bezug auf eine mögliche Übergangsregelung oder andere Vereinbarungen keine Klarheit herrscht, beabsichtigen wir derzeit, eine neue Tochtergesellschaft der SWL innerhalb der Europäischen Union zu gründen (…) Die abschließende gerichtliche Anhörung ist für März 2019 geplant – die Übertragung der Versicherungsverträge soll kurz danach erfolgen.“

Es ist illusorisch, dass binnen weniger Monate eine Tochter gegründet und der strenge Genehmigungsprozess zur Vertragsübertragung erfolgreich durchlaufen wird. Wie kann SWL da von einer nur „beabsichtigten“ Gründung einer Tochtergesellschaft sprechen? Hat die SWL eine neue Tochtergesellschaft innerhalb der EU gegründet und wenn ja, wann, in welchem Land und wie heißt die neue Tochter? Und wenn nein, wann, wo und unter welchem Namen soll dies erfolgen? Einfache Fragen nach selbstverständlichen Details, die uns weder CM ‚Servicepartner’ Heidelberger Leben Service Management GmbH noch die Mutter Lloyds Banking Group liefert.

‚vt’-Fazit: CM/SWL ist nicht an dem (ungeregelten) Brexit schuld. Dennoch erwarten VN und Versicherungsmakler zu Recht, dass der Versicherer die bestmögliche Lösung fristgerecht auf den Weg bringt und präsentiert. Vertragsbezogene Ratschläge sind in der unklaren Situation, ob der Brexit ungeregelt kommt oder noch Regelungen für Finanzdienstleistungen getroffen werden, problematisch. Informieren Sie Ihre Kunden, gerne mit unseren Berichten, über den aktuellen Stand, mögliche Folgen wie längerfristige Auszahlungsprobleme und die Sichtweise der BaFin (vgl. ‚vt’ 29/18). Sollte CM/SWL die für November angekündigte Kommunikation mit VN/Vermittler aufnehmen, können Sie uns die Schreiben gerne auf den ‚vt’-Redaktionstisch packen.

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