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Fondsbörse Deutschland: Digitale Perspektiven für Sachwerte

Der eigene Geschäftsbetrieb wird zunehmend digitaler. Auch wenn Papier noch nicht verschwunden ist, wird wohl kaum ein Finanzdienstleister diesen Trend bestreiten. Ob es sich bei der Digitalisierung um einen Fluch oder Segen handelt, hängt vom Standpunkt ab. Aber an der Realität, dass digitale Prozesse inzwischen Alltag bzw. der Normalfall sind, kommt niemand mehr vorbei. Die oberste Maxime in der digitalen Welt lautet 'Medienbrüche vermeiden'. Technisch gesprochen handelt es sich um einen Medienbruch, wenn ein Geschäftsprozess unterbrochen wird, weil Daten in einer anderen Form weitergeleitet werden müssen, als man sie bekommen hatte. Anbieter und Vermittler von Sachwert-Investments können hiervon ein Lied singen, denn bspw. Fondsbeteiligungen galten bislang als 'analog': Für die Zeichnung eines geschlossenen Fonds ist in der Regel eine eigenhändige Unterschrift auf dem Zeichnungsschein erforderlich. Aber stimmt das so überhaupt? Die Antwort: Nein! Auch geschlossene Fonds bzw. AIF können online gezeichnet werden!

Dieser Sachverhalt eröffnet ganz neue digitale Perspektiven für die Anbieter, Anleger und Vermittler von Sachwerten! Früh erkannt hat dies die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG/FDB AG: Die Fondsbörse bietet mit www.erstmarkt.de eine initiatoren-unabhängige Zeichnungsplattform für Sachwertinvestments. "Mit einem rechtssicheren und vollständig digitalen Zeichnungsprozess ermöglichen wir einen flexiblen und bequemen Zugang zur Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Wir stellen die Infrastruktur für die Zeichnung von Sachwertinvestments und tragen dem Sicherheits- und Informationsbedürfnis unserer Kunden Rechnung", so Fondsbörse-Vorstand Alex Gadeberg. Vor allem auf die Rechtssicherheit des digitalen Zeichnungsprozesses hat die Fondsbörse Wert gelegt und diesen von einer renommierten Großkanzlei begutachten lassen: Demnach bedürfen "weder die rechtgeschäftlichen Erklärungen über den Erwerb von Anteilen an alternativen Investmentfonds ('AIF') über die Transaktionsplattform der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG noch die Erfüllung vorvertraglicher oder aufsichtsrechtlicher Informationspflichten der Schriftform im Sinne von § 126 BGB". Für die zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Informationspflichten genügt es zudem, dass die Informationen auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden, wozu auch die E-Mail gehört. Auch aus datenschutz- oder geldwäscherechtlichen Erwägungen resultiert keine Schriftformerfordernis, so die Stellungnahme der Juristen.

Was einfach klingt, stellt an die Plattformen jedoch hohe Anforderungen hinsichtlich Technik und Organisation zur Standardisierung und Transformation des klassischen Zeichnungsscheins. Nach Ansicht von 'k-mi' sind auch Unabhängigkeit und Erfahrung zwei wesentliche Kriterien. Hier sieht sich die Fondsbörse gut im Wettbewerb aufgestellt, betont Alex Gadeberg im Gespräch mit 'k-mi': "Als von der BaFin nach § 32 KWG zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut sind wir als unabhängige Instanz mit transparenten Prozessen für die individuellen Interessen unserer Kunden tätig. Bereits seit 1998 sind wir auf dem Zweitmarkt für Sachwertinvestments aktiv und stellen mit www.zweitmarkt.de die marktführende Plattform für den Handel mit geschlossenen Sachwertbeteiligungen. Über diese haben wir mehr als 2 Mrd. Fondskapital vermittelt und so über 25.000 Käufer bzw. Verkäufer von Sachwertinvestments unterstützt."

Mit www.erstmarkt.de bietet die Fondsbörse nun eine neue Schnittstelle zwischen Anbietern von Sachwertinvestments und potentiellen Anlegern, erläutert Gadeberg: "Bei der Auswahl der relevanten Produkte gelten stets die gleichen Kriterien: Auf unserer Plattform finden Sie nur Produkte, die nach dem KAGB aufgelegt und von der BaFin zugelassen wurden sowie ausgewählte Vermögensanlagen. Darüber hinaus finden Sie nur Produkte von Anbietern, die einen offenen und transparenten Zweitmarkt von geschlossenen Fondsbeteiligungen unterstützen. Nur so kann die vollständige Transparenz über die gesamte Investitionslaufzeit des geschlossenen Fonds gewährleistet werden." Aktuelle Kooperationspartner der Fondsbörse bspw. sind renommierte Anbieter wie BVT, Dr. Peters, Hahn, Hannover Leasing, HTB, PROJECT, Real I.S., Solvium und US Treuhand

Die Möglichkeit, einen 'Medienbruch' bei der digitalen Vermittlung von Sachwert-Investments zu vermeiden, eröffnet vor allem für Vermittler neue Umsatzperspektiven: Der Vermittlungsprozess wird einfacher sowie (haftungs)sicherer und hat eine höhere Reichweite.

Konkret bedeutet dies eine ganze Reihe von Vorteilen:  ++ Es muss praktisch nichts mehr ausgedruckt werden  ++ Die Anzahl der Kundentermine reduziert sich, so dass die Zeitersparnis wiederum neue Umsatzmöglichkeiten schafft  ++ Gleichzeitig ist der digitale Zeichnungsprozess dokumentationssicher und sorgfältig: Alle Unterlagen für die FinVermV-Prüfung werden durch die Plattform zeitsparend für den jeweiligen Wirtschaftsprüfer dokumentiert aufbereitet  ++ Gleiches gilt für den Kostenausweis. Hier haben sich ja insbesondere Verbraucherschützer, denen nichts transparent genug ist, festgebissen: Bei der erstmarkt.de-Plattform der Fondsbörse ist jedoch ein MiFID II-Kostenausweis implementiert. Die Provisionsausweisung und -dokumentierung erfolgt prozentual und absolut. Rabattierungen sind auf Knopfdruck umsetzbar. Die Haftung für die Richtigkeit liegt beim jeweiligen Anbieter und der Fondsbörse.

Die digitale Zeichnungsstrecke an sich bietet darüber hinaus viele Hilfestellungen im Vermittlungsprozess: ++ Je nach Produkt und Währung ist die Zeichnungsstrecke variabel. Kundendaten wie Vorerfahrungen und Kenntnisse sind individuell speicherbar  ++ Fest implementierte Bestandteile der Zeichnungsstrecke sind zudem  IBAN-Recherche, Alterskontrolle, SteuerID, Geldwäschekontrolle (z. B. PEP-Abfrage) sowie das Post-Ident-Verfahren für Kunden. Bei Zweitzeichnungen bspw. hat dies i. d. R. nicht mehrfach zu erfolgen  ++ Video-Ident ist darüber hinaus möglich.

Wie bislang auch bei der Zweitmarkt-Plattform der Fondsbörse gibt es einen vertraglichen Kundenschutz  ++ sowie grds. Tippgeber-Provisionen bei Selbst-Wiederzeichnern und bei Kunden, die über die plattformeigenen Affiliate-Schnittstellen für Mailings und Soziale Medien gewonnen werden. Auch hier garantiert die Fondsbörse, dass die jeweiligen Kunden bei 'Response' dem jeweiligen Vermittler zugeordnet werden, der auf der Zeichnungsplattform www.erstmarkt.de über seine Vertriebspartner-Schnittstelle seinen eigenen Kundenbestand verwalten kann. Die von der Fondsbörse entwickelten Affiliate-Schnittstellen bieten darüber hinaus Möglichkeiten, Umsätze zu generieren, ohne als § 34f-Inhaber registriert zu sein, z. B. als reiner Versicherungsmakler/-vermittler. Ein ausführliches Memorandum der Fondsbörse erläutert dazu detailliert, in welchem Rahmen ein erlaubnisfreier Tippgeber-Status möglich ist.

Dass dabei gerade das Thema Kundenschutz besondere Sensibilität aufweist, weiß auch Alex Gadeberg: "Uns ist klar, dass wir die erstmarkt.de-Plattform nur in Kooperation – und eben nicht in Konkurrenz – mit dem Vertrieb erfolgreich betreiben können. Aus unserer langjährigen Erfahrung mit unserer Zweitmarkt-Plattform wissen wir, dass dieser Punkt essentiell ist. In unserer Vertriebsvereinbarung sichern wir daher Vermittlern Kundenschutz u. a. in der Form zu, als es uns nicht gestattet ist, Kundendaten selbst als Vermittler anzusprechen oder zu diesem Zwecke an Dritte weiterzugeben." Was ist aber mit dem Kundenbestand und Kundenschutz, wenn ein Vermittler seine Vertriebsvereinbarung mit der Fondsbörse einmal beenden sollte?, hakt 'k-mi' beim FDB AG-Vorstand nach: "Auch nach Auslaufen des Kundenschutzes werden keine Kunden von uns direkt angesprochen bzw. kontaktiert. Dieses Geschäftsprinzip resultiert aus dem Respekt vor unseren Partnern im Vertrieb und war schon die Grundlage für den Erfolg unserer Zweitmarktplattform. Selbstverständlich bleiben wir dieser Maxime treu", betont Gadeberg gegenüber 'k-mi'.

Bleiben zu guter Letzt noch die Kosten: Die Fondsbörse erhebt weder Listing- noch Onboarding-Kosten für Anbieter und Vertrieb. Die sonstige Konditionsgestaltung sieht in der Regel folgendes vor:  ++ Bei Vermittlung von Zeichnungskapital unter Nutzung der Rahmenvereinbarung der Fondsbörse beträgt der Einbehalt 15 % der Provision  ++ Bei Kundenvermittlung durch sog. Affiliate-Links erfolgt eine hälftige Teilung der Provision  ++ Bei Folgegeschäft, das direkt durch den Kunden auf der Plattform geschieht, bekommt der Vermittler noch 30 % der Provision. 

'k-mi'-Fazit: Nicht jedes hemdsärmelige Start-up kann einfach eine digitale Zeichnungsplattform betreiben. Die Infrastruktur sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Darüber hinaus kommt es auf Unabhängigkeit, Erfahrung sowie Vertrauen im Markt an, sowohl bei Vertrieben, Anbietern und Anlegern. Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG besitzt durch ihre jahrelange Erfahrung im Zweitmarkt beste Voraussetzungen und einen Wettbewerbsvorteil, um Vertrieben digitale Umsatzchancen bei Sachwerten zu eröffnen.

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