Die externe Run Off-Plattform Frankfurter Leben-Gruppe hat am 08.01.2024 Vollzug gemeldet. Die Anfang Mai 2023 angekündigte Übernahme (vgl. ‚vt‘ 19/23) der Generali Deutschland Pensionskasse AG (GDPK) ist nach Genehmigung der BaFin im Dezember 2023 über die Bühne gegangen. Die GDPK wird in Frankfurter Pensionskasse AG umfirmiert, informiert die in Bad Homburg ansässige Konsolidierungsplattform.
Vorangegangen war ein Trauerspiel der GDPK, bei dem weder auf die Belange der Kunden und Versicherungsmakler noch auf die der zur Generali Deutschland AG gehörenden und auf unabhängige Vermittler ausgerichteten Konzern-Schwestern Dialog Lebensversicherungs-AG und Dialog Versicherung AG Rücksicht genommen wurde: Seit ca. Anfang 2021 hat die GDPK bei Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge, die aufgrund eines Arbeitgeberwechsels oder längerer Krankheit beitragsfrei gestellt wurden, entgegen dem Kundenwunsch keine Wiederinkraftsetzung vorgenommen (vgl. u.a. ‚vt‘ 21/21).
Nur „Wiederinkraftsetzungen, zu denen es eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gibt“, würde die GDPK noch vornehmen, erklärte die Generali-Tochter damals auf ‚vt‘-Anfrage. Die Ablehnung der Wiederinkraftsetzung war offensichtlich eine Strategie, um die Braut hübsch zu machen. Aber da es in der Branche üblich ist, dass beitragsfrei gestellte Verträge, sobald der Kunde wieder ‚normal‘ in Lohn und Brot ist, wieder in Kraft gesetzt werden, und dies auch im Sinne einer langfristig angelegten bAV ist, war das nicht nur ein sehr unfreundlicher Akt gegenüber versicherten Personen und deren nichtsahnenden Versicherungsmaklern, die GDPK leistete den Dialog-Schwestern und dem Image der gesamten Versicherungsbranche einen Bärendienst (vgl. ‚vt‘ 22/22).
Denn obendrein informierte die GDPK über den abrupten Wechsel bei der branchenüblichen Wiederinkraftsetzung nicht, so verneinte u. a. Versicherungsmakler AF Finanzoptimierung Andreas Fischer e.K./Offenburg eine Aufklärung der versicherten Person oder des Vermittlers bei Beantragung der Beitragsfreistellung (vgl. ‚vt‘ 08/22). Da die Frankfurter Leben-Gruppe sich als „zuverlässigen Geschäftspartner“ bezeichnet und „einen echten Mehrwert für die Kunden“ bieten will, muss sie das Fehlverhalten der Generali-Tochter ja nicht übernehmen:
„Wird die Frankfurter Pensionskasse AG bAV-Verträge, die aufgrund eines Arbeitgeberwechsels oder längerer Krankheit beitragsfrei gestellt wurden, auf Kundenwunsch wieder in Kraft setzen“, haben wir Frankfurter Leben-Vorstandsmitglied Bernd Neumann auf den Zahn gefühlt. Für den Fall, dass die Frankfurter Pensionskasse AG das kundenunfreundliche Verhalten der Generali PK fortführt, wollten wir wissen, ob bei entsprechenden Anträgen auf Beitragsfreistellung versicherte Person und Versicherungsmakler aufgeklärt werden, dass eine Wiederinkraftsetzung nicht möglich ist. Das hatte die Dialog-Schwester trotz Makler-Haftungsgefahren offensichtlich nicht für notwendig erachtet (vgl. ‚vt‘ 08/22).
Wie die GDPK „stehen auch wir zu den Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber ihren Versicherungsnehmern und erfüllen selbstverständlich die vertraglichen Vereinbarungen und Garantien“, weist Neumann darauf hin, dass die Generali sich vertragstreu verhält. Allerdings wurde der GDPK ein Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Grundlagen auch nicht vorgeworfen. Denn eine gesetzliche Pflicht zur Wiederinkraftsetzung des Vertrages mit alter Beitragshöhe nach einer Beitragsfreistellung aufgrund AG-Wechsel oder längerer Krankheit besteht nicht, sondern nur bei Elternzeit (§ 212 VVG) sowie einer entsprechenden Regelung in den AVB.
Aber die (zukünftige) Frankfurter Pensionskasse will das kunden- und maklerunfreundliche Verhalten der Generali nicht fortführen: „Ich kann Ihnen gerne bestätigen, dass die Gesellschaft grundsätzlich Wiederinkraftsetzungen vornimmt. Dies gilt auch für Versicherungsverträge, die aufgrund einer Krankheit oder eines Arbeitgeberwechsels längere Zeit beitragsfrei geführt wurden und für die eine Wiederinkraftsetzung im Rahmen der tariflichen Vereinbarungen nicht vorgesehen ist. Dabei ist zu beachten, dass übliche Regelungen, wie z.B. die Durchführung einer Gesundheitsprüfung bei der WIK einer BUZ, gelten“, teilt Neumann die erfreuliche Rückkehr zum fairen Verhalten gegenüber versicherten Personen mit, will das aber zugleich nicht als Zusage für alle Zeiten verstanden wissen: „Der guten Ordnung halber muss ich darauf hinweisen, dass sich die Bearbeitungsweise in Zukunft ändern kann. Wir werden uns selbstverständlich jederzeit an die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften halten. Gerne bestätige ich Ihnen auch, dass wir derzeit nicht beabsichtigen, die diesbezügliche, vorne beschriebene heutige Bearbeitungsweise zu ändern.“
‚vt‘-Fazit: ++ Die Frankfurter Leben nutzt nach dem kunden- und maklerunfreundlichen Verhalten der GDPK die Chance, Kunden einen echten Mehrwert zu bieten. Aus Haftungsgründen erscheint es aber empfehlenswert, bevor eine Beitragsfreistellung beantragt wird, sich die Wiederinkraftsetzungspraxis bestätigen zu lassen
++ Die Dialog-Töchter der Generali wollten sich mit einem Millionen-Budget als Maklerversicherer positionieren. Ob sich der durch das GDPK-Verhalten ausgelöste Vertrauensverlust unterm Strich für den Konzern dennoch rechnet, erscheint unwahrscheinlich. Für maklerorientierte Dialog-Mitarbeiter und Maklerbetreuer ist das bedauerlich. Aber das Beispiel zeigt einmal mehr, der Schwanz wedelt nicht mit dem Hund.
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