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Geokraftkwerke.de-Pleite: k-mi-Frühwarnsystem erneut bestätigt

Das Insolvenzgericht Regensburg, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, hat mit Beschluss vom 16.10.2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GEOKRAFTWERKE.de GmbH eröffnet und RA Jochen Wagner zum Insolvenzverwalter bestellt (Az. 4 IN 220/20). In einer aktuellen Mitteilung heißt es dazu: "Die Gesellschaft ist Teil der FG.de-Unternehmensgruppe (...) Konkret emittierte die Schuldnerin ab dem Jahr 2010 Genussrechte in Form von Namensschuldverschreibungen. Es wurde u .a. mit Verkaufsprospekten um Kapitalanleger geworben, welche in den Folgejahren insgesamt rund 30.344.500,00 € investiert haben. Es handelte sich hierbei stets um qualifiziert nachrangige Darlehen bzw. Genussrechte mit 7,25% Zinsversprechen (...) Mit diesen Geldern wurden in der Folgezeit tiefengeothermische Projekte finanziert. Die Projektgesellschaften waren in der Folgezeit mit zahlreichen Problemen konfrontiert und konnten ihrerseits die Darlehensbeträge und Zinsen nicht, bzw. nur zu einem sehr geringen Teil, an die GEOKRAFTWERKE.de GmbH zurückzahlen."

Exakt dieses Schicksal prophezeite 'k-mi' den Anlegergeldern bereits in unserer Analyse vor sieben Jahren, in der wir bei den Namensschuldverschreibungen "zur Vorsicht" aufgrund des Risikos und der mangelnden Transparenz rieten (vgl. 'k-mi'-PC 42/13). Laut letztem Jahresabschluss "konnte bisher keine der Projektgesellschaften, an die die GEOKRAFTWERKE.de GmbH Darlehen ausgereicht hat (Finanzanlagen), ihre Projekte verwirklichen". "Knapp über 3.000 Anleger bangen nun um rd. 30 Millionen € Kapital“, so RA Ralph Veil, Kanzlei Mattil/München, der auch im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten ist, gegenüber 'k-mi': "Die Anleger (Gläubiger) haben Namensschuldverschreibungen gezeichnet, die nachrangig sind. Der Insolvenzverwalter wird ein Muster-Forderungsanmeldeformular versenden, das man als Anleger verwenden kann. Allerdings gibt es auch Urteile, wonach die Geokraftwerke.de wegen fehlerhaften Eigenvertriebs zur Zahlung verurteilt wurde. Berücksichtigt der Anleger den individuellen Sachverhalt in den Forderungsanmeldungen, die das Muster naturgemäß nicht vorsieht, dann muss der Anleger das Formular entsprechend abändern."

'k-mi'-Fazit: Geothermie ist so etwas wie der 'Yeti' unter den Erneuerbaren Energien: Jeder hat schon mal was davon gehört, aber niemand hat schon mal rentable Projekte (als Anlageform) gesehen!

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