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Haben Sparkassen Zinsen falsch berechnet? – Teil 1

Will man den sogenannten Verbraucherschützern Glauben schenken, kann die Antwort nur 'Ja' lauten. Davon können hierzulande all' die Sparkassen ein Lied singen, die derzeit am Pranger der Verbraucherzentralen stehen, bspw. die Sparkasse Stendal, die Sparkasse Nürnberg oder die Stadt- und Kreisparkasse Leipzig, die Wartburgsparkasse, die Sparkasse Mittelthüringen oder die Eichsfeldsparkasse. Denn das Thema 'Zinsberechnung' beschäftigt momentan aufgrund des längst begonnenen Sommerlochs in der Publikumspresse landauf, landab die lokalen aber auch überregionalen Medien. Insofern muss sich auch 'Bank intern' mit dieser Problematik befassen. Aus diesem Grunde starten wir heute eine Berichterstattung, um das Thema näher zu beleuchten. Wegen des Umfangs und der Komplexität werden wir das Thema nicht in einem Text abarbeiten können.

Vorneweg gesagt: Es gab Zeiten, da konnten die Institute üppige Zinsen zahlen. Für Kurzzeitanlagen ebenso wie für langfristige Sparanlagen. Aus dem einfachen Grund, dass die Institute im Gegenzug für Immobilienkredite bspw. Zinssätze zwischen 7,5 - sogar 9 % vereinbaren konnten. Derartige Zinskonditionen bescherten den Banken und Sparkassen einen kalkulierbaren Zinsertrag. Zinsänderungen wurden den Kunden im Zinsaushang kenntlich gemacht. Es war Usus, variabel verzinste Anlagen laufend an Marktveränderungen anzugleichen. Um diese Situation rechtlich zu verstehen, muss man sich folgenden Ausgangspunkt vor Augen halten:  

Gegenstand der aktuellen Diskussion sind die seit Mitte der 1990er Jahre angebotenen Prämien-Sparverträge. Diese Verträge haben nahezu alle Sparkassen in Deutschland angeboten und bis zum Beginn des Zinsverfalls um etwa 2010 abgeschlossen. Der ratierlichen Sparrate stand als Gegenleistung bei diesem Modell eine variable Grundverzinsung und eine gestaffelte Prämie gegenüber. Regelmäßig lag die variabel gestaltete Grundverzinsung dieser Prämiensparverträge höher als sie für andere Sparverträge zu dieser Zeit gewährt wurden. – 'Bi' hat Beispiele gefunden, bei denen die Grundverzinsung bei 3,50  % p. a. lag, während der Zinssatz bei variabel verzinsten Sparbüchern mit 3-monatiger Kündigungsfrist bei 2,00 % p. a. lag.

Hieraus lässt sich ein erstes Fazit ziehen:  Bereits die Grundverzinsung und nicht erst die zusätzliche Prämie hat diese Prämiensparverträge für Kunden wirtschaftlich sinnvoll gemacht. Hinzu kommt als Vertragsbestandteil, dass sich die Prämie nicht auf die gesamte durch die Kunden angesparte Einlage erstreckte, sondern nur auf die Ansparraten des zurückliegenden Sparjahres. Sie steigerte sich bspw. von 3 % nach dem 3. Jahr auf 50 % nach dem 15. Jahr. Wesensmerkmal dieser Art von Prämien-Sparverträgen war auch, dass der Kunde die jeweils zusätzlich generierte Prämie behalten konnte, wenn er den Sparvertrag vor Erreichen der höchsten Primärstaffel beendete, sprich, sein Kündigungsrecht zog. Anfängliche Sperrfristen oder sonstige Kündigungserschwernisse wie etwa lange Kündigungsfristen haben wir in solchen Verträgen nicht gefunden. Das bedeutet: Zweifellos stellte die Prämie einen wirtschaftlichen Anreiz für die längere Einlagedauer aus Sicht der Kunden dar, machte den Vertrag aufgrund ihrer eigenen Berechnungsgrundlage und der hohen anfänglichen Grundverzinsung  allerdings nicht erst dann für die Kunden wirtschaftlich sinnvoll, wenn sie insgesamt 'durchhielten'. Inwiefern dieses Anlage-Modell auf den inkriminierten Typus von Prämiensparverträgen übertragbar ist, beleuchten wir in Teil 2.

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