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Hamburg Trust: OLG stellt Aufklärungspflichtverletzung fest

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Hamburg Trust Verwaltung HTV USA GmbH/Hamburg verurteilt, einer klagenden Anlegerin der Hamburg Trust HTG USA 4 GmbH & Co. KG (Finest Selection 2) 378.207 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung ihrer Beteiligung an die Fondsgesellschaft zu zahlen. Das durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/Kirchentellinsfurt erstrittene Urteil (AZ. 1 U 35/17) vom 31.08.2018 ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde jedoch nicht zugelassen. Blicken wir kurz zurück auf den zugrundeliegenden Fall dieses außergewöhnlichen Wirtschaftskrimis, den 'k-mi' seit 2015 für Sie umfangreich aufrollt und der sich längst zu einem der weltweit größten Anlageskandale ausgeweitet hat. Ein Fall, bei dem 'k-mi' abgezweigte Kosten in Höhe von über 1,2 Mrd. USD errechnete und wo sich das Anlagekapital der deutschen Investoren durch die Gebührenschinderei mal so eben fast halbierte. Mittendrin in diesem wahnwitzigen Coup steckt die Hamburger Kaufmannsdynastie Otto, die in den USA über ihre US-Gesellschaft Paramount ein Mrd.-Immobilienportfolio aufbaute, das es deutschen Anlegern über die beiden Fondsgesellschaften Finest Selection 1 und 2 des hanseatischen Anbieters Hamburg Trust ermöglichte, sich daran zu beteiligen.

Die deutschen Fonds investierten ihr Fondskapital als Limited Partner an einer auf den Cayman Islands ansässigen Beteiligungsgesellschaft. General Partner dieser Gesellschaft war eine Tochtergesellschaft der Paramount Inc. Geschäftsführer des General Partners war die Paramount Inc. Diese Gesellschaft war zugleich General Partner einer Parallelgesellschaft, die ihrerseits durch internationale Investoren mit Geld zur Anlage auf dem US-Immobilienmarkt ausgestattet war und ihre Investition gemeinsam mit der Beteiligungsgesellschaft im Verhältnis ihrer Anlagevolumina vornehmen sollte.

Paramount Inc. nahm im Jahr 2014 größere Umstrukturierungen ihrer Investitionen sowie der Investitionen der Beteiligungs- und Parallelgesellschaften vor. Sie gründete einen an der New Yorker Börse gelisteten Real Estate Investment Trust (REIT), in den sie u. a. die Immobilienanteile der Finest Selection-Fonds einbrachte. Zum Gegenwert von sagenhaften 300 Mio. USD brachte sich auch die Paramount Inc. selbst in den REIT ein. CEO der Paramount Inc. und Mitglied des Exekutivausschusses war Alfred Behler, der zugleich auch alleiniger Gesellschafter der HTH GmbH war, mittels dieser sämtliche beteiligte Gesellschaften der Hamburg Trust-Gruppe beherrschen konnte. 'k-mi' deckte diese Umstände im Zusammenhang mit dem REIT-IPO auf und prangerte dies als Anlegertäuschung an, wie Auszüge unserer Fazits untermauern: ++ "(…)Auch noch näher zu beleuchten ist die Rolle der Otto Familie, die als Nutznießer des IPO anzusehen ist. Falls die deutschen Fondsanleger dabei übervorteilt wurden, dürfte die Zwitterrolle von Albert P. Behler noch stärker in den Fokus der Nachprüfung rücken." ('k-mi' 24/15) ++  „Eine solch dreiste Kapitalvernichtung im Vorfeld eines IPO, wie hier bei der Paramount Group, haben wir zuvor noch nie erlebt. Alleine die Rekapitalisierungskosten von über 1,2 Mrd. USD dürften weltmeisterliche Züge annehmen“('k-mi' 30/15) ++ „(…) Jedenfalls würde es uns nicht überraschen, wenn es nun für den Hamburger Fondsanbieter Hamburg Trust eng wird, sollte eine Klage-Lawine losbrechen“ ('k-mi' 06/16). Und unsere Prophezeihungen sollten sich bewahrheiten, wie das Hanseatische Oberlandesgericht nun in seiner Entscheidung eindrucksvoll konstatiert:

Darin bestätigt das Gericht das vorinstanzlich ergangene Urteil, wonach Hamburg Trust seine Verpflichtung, "(…) die Klägerin im Vorfeld ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft über die Beteiligung des Herrn Behlers an der HTH GmbH aufzuklären, verletzt hat. Diese Pflichtverletzung war für den Beteiligungserwerb ursächlich (…)", womit die Richter eine Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft begründen: "Die Beteiligung Herrn Behlers an der Muttergesellschaft der Komplementärin, der geschäftsführenden Gesellschafterin sowie der Asset Managerin ist ein für die Beteiligungsentscheidung der Anleger wesentlicher Umstand, der seine Bedeutsamkeit nicht dadurch einbüßt, dass die Beteiligung durch Zwischengesellschaften vermittelt wird."Als Alleingesellschafter der HTH GmbH verschaffte sich Behler so erhebliche Möglichkeiten der Einflussnahme. Somit war er in die Lage versetzt, rechtlich und faktisch lenkenden Einfluss auf das Handeln der Fondsgesellschaft und der Asset Managerin zu nehmen.

Im REIT-IPO sieht das Gericht sodann das Eintreten der aufklärungsbedürftigen Interessenskollision: "Vom Gelingen der REIT-Transaktion waren danach ganz erhebliche Vergütungen für das Management der Paramount Gruppe abhängig. Konfliktträchtig ist auch, dass in den neu zu gründenden REIT von verschiedenen Seiten Vermögensgegenstände eingebracht worden sind, unter anderem Immobilienbeteiligungen durch die Beteiligungsgesellschaft und die Paramount Inc. durch deren Gesellschafter (…)", sprich der Otto Group. Das Oberlandesgericht leitet daraus ab: "Da die Bewertung der einzubringenden Gegenstände sich unmittelbar auf die Höhe der Beteiligung am REIT auswirkt, stehen die Interessen der Einbringenden bei der Bewertung diametral gegenüber. Daraus folgt eine Interessenkollision, die zu Lasten der Anleger noch dadurch verstärkt wird, dass die Ermittlung der Einbringungswerte durch die Paramount Gruppe erfolgte." Durch die allumfassende Möglichkeit der Einflussnahme durch Behler kommt das OLG abschließend zur Ansicht, dass die Kontrolle der Hamburg Trust Gesellschaften durch den CEO der Paramount Gruppe die prospektierten und zur Anlegerwerbung eingesetzten Kontrollmechanismen des Fonds außer Kraft setzte.

'k-mi'-Fazit: Die Gerichtsklatsche für Hamburg Trust ist auch ein Verdienst der großen Aufarbeitungsarbeit des Fondsbeirats um Peter Sissovics, der nicht davor zurückschreckt, alle Verfehlungen der Hamburger gerichtlich zu verfolgen, wie 'k-mi' berichtete. Jedenfalls dürfte dieses OLG-Urteil auch dazu beitragen, dass sich nun weitere Anleger zu Prospekthaftungsklagen animiert fühlen, die bislang vor dem Prozesskostenrisiko zurückschreckten. Unbefriedigend aus moralischer wie auch wirtschaftlicher Sicht an diesem Skandal ist, dass der Hauptnutznießer des REIT, die Otto-Familie, bislang offenbar unbeteiligt die Streitigkeiten zwischen Fondsanleger und ihrem Strippenzieher Behler bzw. dessen Gesellschaftsvehikel Hamburg Trust aus der Ferne zusehen kann, während andere die Finger bei den Vorgängen ins Feuer legten.

Das Urteil des OLG Hamburg können Sie als Service-PDF abrufen.

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