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Hamburg Trust: Schadensersatz-Tsunami bei Skandalfonds

Aus bekanntlich gut unterrichteten Kreisen ist 'k-mi' zugetragen worden, dass die Rechtsfälle geschädigter Anleger der beiden Fonds Hamburg Trust HTG USA 2 GmbH & Co. KG (Finest Selection 1) und Hamburg Trust HTG USA 4 GmbH & Co. KG (Finest Selection II) zum Jahresende 2017 wegen drohender Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Prospekthaftung in die Höhe geschnellt sind. Demnach haben alleine über die beiden Rechtsanwälte Schirp & Partner/Dr. Wolfgang Schirp, Berlin und Witt An-wälte/Tobias Pielsticker, München mehr als ein Drittel aller Fondsgesellschafter Schadensersatzklagen erhoben bzw. verjährungshemmende Schiedsgerichtsverfahren gegen Hamburg Trust anhängig gemacht.  Rechtskräftige Anleger-Urteile bei Finest Selection 1 und 2 liegen bislang nicht vor, da nach unserer Kenntnis Hamburg Trust gegen erstinstanzlich verlorene Urteile des Landgerichts Hamburg den Berufungsweg eingeschlagen hat.  Auch droht einem Teil der Anleger wegen zeitlich späterer Zeichnung der Anlage die Verjährung wegen möglicher Prospektfehler auch erst Ende 2018, so dass noch zusätzliche Arbeit auf den Hamburger Immobilienanbieter bis Ende des Jahres zurollen dürfte.

'k-mi' konnte von Peter Sissovics, Aktivist und Fondsbeirat beider Finest Selection-Fonds, in Erfahrung bringen, dass die Hamburg Trust Asset und Fonds Management HTAF GmbH nun auch beim Finest Selection 2 sämtliche der im Rahmen einer durch den Fondsbeirat einberufenen außerordentlichen Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse vor dem Landgericht Hamburg auf Feststellung der Nichtigkeit angefochten hat. So will Hamburg Trust u. a. Schadensersatzansprüche gegen sich selbst durch die Fondsgesellschaften abwenden. Laut Sissovics bestärkt dies den Beirat weiter in seinen Bemühungen um Aufarbeitung aller Vorgänge um die Einbringung der Immobilien-Assets in einen börsennotierten US-REIT, die mit großen Verlusten für die Gesellschafter verbunden sind.

Soweit sich Hamburg Trust mit diesen beiden US-Immobilienfonds im Markt völlig verrannt hat und die Anliegen der Investoren gewaltig mit Füßen tritt, so haben die Hanseaten offenbar hieraus keinerlei Lehren gezogen: Mitte Dezember des zurückliegenden Jahres informierte man die Gesellschafter des Fonds domicilium 6 darüber, dass ein deutsches Versorgungswerk die fondseigene Immobilie zu kaufen beabsichtige. Mit dem Bonbon an die Anleger gerichtet, wonach der Kaufpreis um 54 % über dem im Jahr 2012 gezahlten Erwerberpreis liege. Also sollten die Investoren mal so eben über den Jahreswechsel ihr Go zum Verkauf geben. Rechtsanwalt Dr. Schirp prangert an: "Die Gesellschafter, die an uns herangetreten sind, wollen in Ruhe ihre Optionen abwägen. Wir bestehen auf einer Präsenz-Gesellschafterversammlung, auf der alle Umstände diskutiert werden können. Und wir erwarten von der Geschäftsführung, dass sie die steuerlichen Folgen dieses Schnellschuss-Verkaufes offen und ehrlich mit den Anlegern diskutiert. Stimmen Sie im laufenden schriftlichen Verfahren mit 'Nein' und schreiben Sie der Geschäftsführung zurück, dass frühzeitig im neuen Jahr eine Präsenz-Gesellschafterversammlung abgehalten werden soll." Was gibt es hier alles mit Hamburg Trust zu diskutieren?  ++ Bei einem Immobilienverkauf innerhalb der 10jährigen Spekulationsfrist drohen steuerliche Nachteile, über die ein seriöser Anbieter die Fondsgesellschafter aufzuklären hat  ++ Warum will Hamburg Trust ausgerechnet in der Weihnachts- und Urlaubszeit eine solch wichtige Entscheidung von den Anlegern durchgeboxt bekommen?  ++ Wie hoch beläuft sich die Vorfälligkeitsentschädigung im Falle eines vorzeitigen Finanzierungsabbruchs? RA Dr. Schirp kommentiert die anfallende Exit-Vergütung in Höhe von 992.000 €, die sich Hamburg Trust als Verkaufs-Belohnung gönnt: "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?"

In 'k-mi' 44/17 berichteten wir darüber, wie schamlos die Fondsgeschäftsführung bei den Finest Selection-Fonds selbst bei simplen Vorgängen anwaltlichen Rat einholt, den die Anleger teuer zu berappen haben. Die eigene juristische Abwehrschlacht gegen die Schadensersatzforderungen seitens der Gesellschafter bei diesen Fonds dürfte bei Hamburg Trust gewaltige Kosten produzieren. Eine lukrative Geldspritze für den Verkauf  des Fonds domicilium 6-Gebäudes käme da wohl gerade recht. Doch ob dieser Wunsch mit den Interessen der Fondsanleger in Einklang zu bringen ist, darf zu bezweifeln sein. Denn entscheidend ist nicht alleine der Verkaufspreis für eine Immobilie, sondern was letztendlich nach Abzug aller Emissions- und Verkaufskosten nach Steuern vom vorgerechneten Er-lös für den Anleger am Ende überhaupt übrigbleibt. In diesem Fall möglicherweise viel zu wenig, um den Lockrufen des Anbieters jetzt ad-hoc zu erliegen.

'k-mi'-Fazit: Bei Hamburg Trust scheint die Balance zwischen eigenem Profitstreben und dem Eintreten für die Anlegerinteressen aus dem Gleichschritt gesprungen zu sein. Deshalb sollte sich kein Investor auf Empfehlungen dieses Anbieters blindlings verlassen. Im Gegenteil – höchste Vorsicht ist hier geboten!

 

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