Aktuelles

Helvetia lehnt Verzicht auf prämienrelevante Leistungsverbesserung ab

Warum führt die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland vom Kunden nicht erbetene Leistungsverbesserungen ein, wenn zugleich der Schadenbedarf eine Prämienerhöhung notwendig machen soll? Ein Wahlrecht will Helvetia dem Versicherungsmakler und dessen Mandanten nicht zubilligen.

„Begünstigen denn die eingeführten Leistungsverbesserungen nicht einen erneut höheren Schadenbedarf, der dann zeitnah zur nächsten Fälligkeit eine erneute Prämienanpassung notwendig macht?“, fragt Versicherungsmakler Dirk Brüggenthies, Brüggenthies Versicherungsmakler GmbH & Co. KG/Bad Salzuflen und legt uns dazu folgenden Fall vor: Mit Schreiben vom 13.05.2024 informiert Helvetia zur Geschäftsinhaltsversicherung eines Gewerbekunden sowohl über eine Prämienerhöhung als auch Leistungsverbesserungen.

„Neben alltäglichen Preissteigerungen verzeichnen auch die Schadenaufwendungen in der Sachversicherung einen kontinuierlichen Anstieg. Hierzu führen unter anderem die steigenden Kosten für Handwerker, Sachverständige, Energie und Material. Zusätzlich nimmt die Schadenhäufigkeit in der Sachversicherung zu“, führt Helvetia als Begründung für die Prämienerhöhung an. Wohl um die teurere Police etwas schmackhafter zu machen weist Helvetia darauf hin, dass der Kunde „von diversen, deutlichen Leistungsverbesserungen zu seinem Versicherungsvertrag“ profitiere. Doch der Kunde, dessen Vertrag seit Beginn Anfang 2017 schadenfrei ist, hatte diese Leistungsverbesserungen nicht nachgefragt. Er will lieber die bisherige Prämie weiterzahlen.

Versicherungsmakler Brüggenthies widerspricht daher der „prämienrelevanten Leistungsverbesserung“. Denn für Brüggenthies ist klar, dass die Leistungsverbesserungen letztlich nicht zum Nulltarif zu haben sind. Doch den Widerspruch will Helvetia nicht akzeptieren. Die angekündigte Beitragsanpassung habe nichts mit einer Leistungsverbesserung zu tun. Es handele sich um eine „Beitragserhöhung aufgrund des unternehmenseigenen Schadenbedarfes“. Dazu bestehe ein Sonderkündigungsrecht, aber kein Widerspruchsrecht. „Sollten Sie von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen wollen, so müssen Sie uns bitte eine erneute Willenserklärung zukommen lassen“, teilt Helvetia abschließend mit.

Doch der Kunde strebt ja keine Kündigung an, sondern einen Beibehalt zu alten Konditionen, sowohl be­züglich Leistungen als auch Prämienhöhe. Zudem fragt sich nicht nur Versicherungsmakler Brüggenthies, warum Leistungserhöhungen durchgeführt werden, wenn das Prämiengefüge bereits auf dem aktuellen Leistungsniveau aus dem Ruder läuft.

Wir haken bei dem Helvetia-Hauptbevollmächtigten Volker Steck nach: ++ Der Vertrag ist seit Beginn Anfang 2017 schadenfrei. Welche Begründung empfehlen Sie Versicherungsmaklern, die einem Kunden erklären müssen, warum dieser eine höhere Prämie aufgrund unternehmenseigenen Schadenbedarfes zahlen soll, obwohl der eigene Vertrag langjährig schadenfrei ist?

++ Auf Basis des bisherigen Leistungsniveaus resultiert nach Ausführungen der Helvetia ein Schadenbedarf, der eine Prämienerhöhung notwendig macht. Warum führt Helvetia dennoch Leistungsverbesserungen ein? 

++ Kann Helvetia ausschließen, dass die nun eingeführten Leistungsverbesserungen den Schadenbedarf weiter erhöhen und zeitnah zur nächsten Fälligkeit eine erneute Prämienanpassung notwendig wird? Womöglich nein, jedenfalls geht Steck auf Tauchstation: Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

‚vt‘-Fazit: Auch wenn eine Klausel die Prämienerhöhung hergibt, ist die Frage von Versicherungsmakler Brüggenthies berechtigt. Auf die Leistungsverbesserungen hätte der Kunde gerne zugunsten der bisherigen Prämienhöhe verzichtet. Darauf mit dem lapidaren Hinweis der Kündigungsmöglichkeit zu reagieren, ist der Sache nicht angemessen und mit Blick auf einen langjährigen und schadenfreien VN auch nicht kundenfreundlich.

Grundsätzlich sind Leistungsverbesserungen begrüßenswert, doch dabei sollte das in der Gebäudeversicherung ohnehin schon üppige Prämienniveau und die zunehmende Preissensibilität der Kunden, bspw. durch Wahlmöglichkeit, beachtet werden.

Dieser Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem ‚versicherungstip‘-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von ‚versicherungstip‘ haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette  mit einem

'versicherungstip'-Abonnement.

Damit erhalten Sie

• wöchentlich die 'versicherungstip'-Ausgabe per Post

• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern

• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte in versicherungstip ab dem Erscheinungstag

• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungschreiben etc.)

• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'vt'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und

•  Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 'versicherungstip' und zur Leistungspalette.

 

 

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk