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Honorarberatung wird unverändert wenig nachgefragt

Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/6069) auf eine Kleine Anfrage des FDP-Finanzexperten Frank Schäffler ist hinsichtlich der Verbreitung und Nutzung von Honorarberatungen ernüchternd. „Das Honoraranlageberatungsgesetz ist nichts anderes als zusätzliche Bürokratie. Darüber hinaus ist kein Förderungseffekt für die Honorarberatung zu erkennen“, fasst Schäffler zusammen. Das lässt sich an der auf niedrigem Niveau nur geringfügig steigenden Anzahl der Honorarberater ablesen:

Zum 01.10.2018 waren  ++ 19 unabhängige Honorar-Anlageberater nach § 93 WpHG  ++ 193 Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und  ++ 349 Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO registriert. Über den Umfang der Nutzung und Bedeutung der Honorarberatung „liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“, so deren Antwort auf folgende Fragen: ++ Wie viele Bürger nutzen jährlich die Dienste von Honorarberatern  ++ Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung pro Beratung bei Honorarberatungen?  ++ Wie viele Verträge wurden in den letzten fünf Jahren über Honorarberater abgeschlossen?  ++ Welche Finanzanlagen bzw. Versicherungen wurden primär über Honorarberatungen abgeschlossen?  ++ Wie hoch ist das durchschnittliche Vertragsvolumen bei Honorarberatungen?

Bei einer hohen Nachfrage durch Verbraucher, die eine Existenz sichernde Berufsausübung als Honorarberater ermöglicht, würden sich wohl kräftig steigende Registrierungen ergeben. Letzteres ist nicht der Fall. Doch wenn es schon nicht läuft, dann sorgen wir für noch weniger Attraktivität durch steigende Bürokratiekosten, scheint die Devise der Bundesregierung zu sein, denn:

Die Honorar-Finanzanlageberater sollen jetzt auch noch unter die Aufsicht der BaFin gestellt werden. Frank Schäffler macht deutlich: „Die Entwicklung der Zahlen ist völlig enttäuschend und sie zeigen, dass die Honorarberatung immer noch ein absolutes Nischendasein fristet. Wenn jetzt die Honorarfinanzanlageberater unter die BaFin-Aufsicht gestellt werden, verschwinden diese aufgrund der Aufsichtskosten auch noch.“

‚vt’-Fazit: Eine aktive Förderung der Honorarberatung, bspw. mit Zuschüssen aus dem Steuersäckel, wäre u. E. verfehlt. Aber zusätzliche bürokratische Hemmnisse wie bei den Honorar-Finanzanlagenberater sind kontraproduktiv. Zudem könnten die Rahmenbedingungen für Versicherungsmakler besser sein, um die Verbreitung der Beratung gegen Honorar zu verbessern. Das wäre auch im Interesse der Verbraucher. (Die Kleine Anfrage kann hier heruntergeladen werden.)

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