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Kay Rieck: Gründer der Deutsche Oel & Gas und ECI in U-Haft!

Am 13.03.2025 nahmen Beamte der Bundespolizei Nürnberg einen 61Jährigen in einem ICE in Nürnberg fest. Wie 'k-mi' exklusiv weiß, handelt es sich um Kay Rieck. Auf Antrag der StA Stuttgart wurde ein Haftbefehl gegen den Deutschen mit Wohnsitz Dubai erlassen. Bis Redaktionsschluss erhielten wir noch keine Rückmeldung, zu welchem Ergebnis der Haftprüfungstermin am 28.03.2025 führte. Das Polizeipräsidium Stuttgart spricht von einem mutmaßlichen Bankrotteur, der ab 2016 über eine Aktiengesellschaft Schuldverschreibungen bei Anlegergeldern im Umfang von ca. 30 Mio. € vereinnahmt hatte, aber ab dem Jahr 2017 zur Rückzahlung dieser Gelder nicht mehr in der Lage gewesen sei: "Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, er habe diesen Antrag vorsätzlich nicht gestellt (Insolvenzverschleppung) und die Gesellschaft stattdessen zum Nachteil ihrer Gläubiger beerdigt, indem der Vorstand ausgetauscht, die Gesellschaft umbenannt und nach Berlin ((Anmerkung der Redaktion: von Deutsche Oel & Gas AG (DOGAG) in Brutus AG)) verlegt wurde, wo sie alsbald nicht mehr erreichbar war (Bankrott)“, so das Polizeipräsidium. Nachdem Rieck über sein ehemaliges Fondshaus Energy Capital Investment (ECI) bis 2013 die Fonds-Reihe US Öl- und Gasfonds mit geschlossenen Beteiligungen auflegte, folgten im Anschluss die US Öl und Gas Namensschuldverschreibungen 1 bis 7 GmbH & KG, die rund 175 Mio. € Anlegerkapital einsammelten. Bereits damals kam es zur Schieflage beim Gas- und Ölprojekt 'Kitchen Lights Units' in Alaska. Als Rückzahlungen an die Anleger nicht mehr möglich waren, erhielten die ECI-Investoren Aktien an der DOGAG, die sich als wertlos erwiesen. Eine unrühmliche Rolle spielt dabei die BaFin, wie wir u. a. in 'k-mi' 23/20 ("ECI: Welche Rolle spielt die BaFin beim Anlage-Skandal?") und 'k-mi' 33/20 ("ECI: Überlas BaFin die Risiken zum verbotenen Einlagengeschäft?") berichteten – sie stufte aus unserer Sicht die Risiken falsch ein. Später wurde die BaFin schließlich aktiv gegen Kay Rieck, und zwar bei dessen weiteren Aktivitäten über die Helena Verwaltungsgesellschaft mbH (vgl. 'k-mi' 06/2024 "HELENA: Verstoß gegen Vorlageersuchen gegenüber BaFin"). Zuvor warnten wir eindringlich vor HELENA-Angeboten, die ohne notwendige Prospektierung im Markt aufschlugen (vgl. 'k-mi' 11/22).

'k-mi'-Fazit: Den Ermittlungsbehörden ist ein Paukenschlag mit der Festnahme von Kay Rieck gelungen, der vermutlich schon längere Zeit auf der Fahndungsliste stand. Wir halten Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden. Zunächst gilt, wie bei Strafverfahren üblich, die Unschuldsvermutung des Tatverdächtigen.

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