Wie das 'Handelsblatt' unter Berufung auf Quellen aus der BaFin soeben mitteilt, soll die Exekutivdirektorin Beatrice Freiwald im Einstweiligen Rechtsschutz versuchen, ihre Abberufung aus dem Amt zu verhindern.
Um eine Exekutivdirektorin formal abzusetzen bedarf es eines Beschlusses des Bundeskabinetts.
Hintergrund ist, dass BaFin und Bundesfinanzministerium angeblich „unzufrieden“ seien mit der dem privaten Handel einiger BaFin-Mitarbeiter mit wirecard-Papieren während der ebenso laxen aufsichtsrechtlichen Prüfung der inzwischen insolventen wirecard.
Beide Vorwürfe, so das Handelsblatt, richteten sich gegen Freiwald.
Düsseldorf, 14.4.2022