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Kommentar von kapital-markt intern zur Pleite von P&R

'kapital-markt intern-Redaktionsleiter Christian Prüßing:

Verbraucherschützer fordern vor dem Hintergrund der P&R-Pleite bereits wieder in einem Rundumschlag Provisions- und sonstige Verbote. Dies ist jedoch ebenso voreilig wie unsinnig. Schließlich war P&R wohl nahezu 40 Jahre im Markt tätig und hat damit wahrscheinlich mehr zufriedene Kundengenerationen hinterlassen, als es die Honorarberatung in ganz Deutschland auf lange Sicht erreichen wird. Für den im Raum stehenden Vorwurf, dass P&R über Jahrzehnte ein sog. Schneeballsystem betrieben hat, fehlen derzeit die Belege, auch wenn 'k-mi' seit Mitte der 90er Jahre die "Unklarheiten bei der Prospektierung" und die mangelnde Transparenz u. a. bei Kosten und Preisen immer wieder kritisiert hatte (vgl. 'k-mi'-PCs 29/94, 09/95, 25/96). Nachfolgend der Auszug aus einer 'k-mi'-Analyse zu P&R aus dem Jahr 1995: 

Aber nicht nur der Kaufpreis der Container spielt hier eine Rolle: P&R ist vielmehr ein Opfer des eigenen Vertriebserfolgs und am Ende der hausgemachten Probleme geworden, da insbesondere in den letzten Jahren – auch mit Hilfe von KWG-regulierten und BaFin-beaufsichtigten Banken – offenbar deutlich mehr Kapital eingesammelt wurde, als vernünftig und rentabel investiert werden konnte. Auch ein erfahrener Jongleur kann nicht immer mehr Bälle in der Luft halten.

Nach der Pleite des Anbieters Magellan, vor dem 'k-mi' ebenfalls mehrfach warnte, analysierte 'k-mi' in einer ausführlichen Beilage im September 2016 u. a. die Finanzierungskalkulation von Mieten und Rückkauf bei Container-Direktinvestments. U. a. gingen wir hier – mit einem eindeutigen Ergebnis hinsichtlich der Angebote von P&R – der Gretchenfrage nach: "Rechnet sich das Investment mit der versprochenen Miethöhe samt Rückkauf in sich oder gibt es nur eine Rendite, wenn am Ende der Kaskade immer wieder neue Anleger mit neuen Investments einsteigen?" 

Völlig misslungen war dann Anfang 2017 der Markteintritt von P&R im Bereich von Direktinvestments nach Vermögensanlagengesetz. 'k-mi' kritisierte hier massiv die u. E. nicht plausible Prognose und die intransparente Schweizer Struktur und riet zur "äußersten Vorsicht" (vgl. 'k-mi' 08C, 25/17). Insbesondere hier wird zu klären sein, ob die Neuanleger und Vermittler der aktuellen Angebote (5001–5005), die sich auf einen BaFin-gebilligten Prospekt verlassen hatten, in einen Verschiebebahnhof geraten sind, und ob und wie viel Geld ggf. in der Schweiz versickert ist. Aber die Branche sollte jetzt nicht  für P&R in Sippenhaft genommen werden.

 

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